Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten! Corona-Soforthilfe klammert Solo-Selbstständige in Bayern aus – das können wir jetzt tun

Sind sie als Selbstständiger Betroffen von der Corona Krise?
Nehmen Sie Kontakt mit Ihren Landtagsabgeordneten auf und haken Sie nach!

Die jeweilig zuständigen Abgeordneten finden sie:

hier (Link zur ineraktiven Karte des Landtages/ hier finden Sie Ihren Abgeordneten) mit Büroadresse, Telefonnummer und

Email (Link zum Landtag mit Emailadressen)

Wenn Sie schriftlich Kontakt aufnehmen möchten, haben wir Ihnen einen Musterbrief vorbereitet, den Sie gerne nutzen und personalisieren können.

Bitte nutzen sie alle Wege, rufen Sie an, schicken sie Emails und stellen sie Fragen!
Wir haben unsere Abgeordneten gewählt, damit sie unsere Interessen in Bayern vertreten!

Zum Download:  Musterbrief an Landtagsabgeordnete (Word-Document) // Musterbrief an Landtagsabgeordnete (pdf )

Viele Informationen zur aktuellen Lage im SZ Artikel vom 15.04. 2020 https://www.sueddeutsche.de/kultur/kultur-hilfe-staat-corona-1.4877577

Liebe Selbstständige, liebe Solo-Selbstständige,

die Bayerische Staatsregierung hält daran fest, Selbstständige zu benachteiligen und Solo-Selbstständige im Corona-Soforthilfeprogramm praktisch nicht zu berücksichtigen. Wir freuen uns, dass die in der KSK versicherten Künstler nun mit monatich 1.000 Euro unterstützt werden. Alle anderen Solo-Selbstständigen bleiben unberücksichtigt. Alle Künstler ohne KSK Mitgliedschaft auch. Das ist ungerecht, zumal Angestellte z. B. Kurzarbeitergeld für Ihren Lebensunterhalt erhalten. Selbstständige bekommen nur die Miete fürs Büro und den Dienstwagen, Solo-Selbstständige bekommen gar nichts.

Die Nothilfen sind in vielen Bundesländern weitaus freundlicher geregelt! So dürfen z.B. in Nordrhein-Westfalen bei einem 50% Ausfall von Aufträgen, Gewinnen oder Gagen auch Hilfen zum Lebensunterhalt beantragt werden. Und in Baden-Württemberg haben alle Solo-Selbstständigen Zugang zu den Hilfen – nicht nur Künstler aus der KSK.

Während sich in Bayern (im Gegensatz zu den vielen anderen Bundesländern!) nicht nur die Auszahlung der Hilfen hinauszögert, werden zusätzlich Solo-Selbstständige bei der Vergabe der Hilfen benachteiligt – und auf Arbeitslosengeld II und Hartz4 vertröstet.

Da die Politik nur auf den Druck von uns Betroffenen reagieren kann, sollten wir uns nun alle dringend an unsere bayerischen Landtagsabgeordneten wenden und sie fragen, ob und wie sie sich für uns einsetzen können.

Die entscheidenden Fragen an die Abgeordneten sind:

  • Wieso hilft Bayern allen Angestellten mit Kurzarbeitergeld, klammert aber ausgerechnet die vielen Solo-Selbstständigen aus?
  • Warum wird nicht auf einen angemesseneren Weg umgeschwenkt, wie in BW, NRW oder Hamburg?

 

Daher unsere Bitte: Nehmen Sie Kontakt mit Ihren Landtagsabgeordneten auf und haken Sie nach!

 

 

Die jeweilig zuständigen Personen finden sie hier mit Büroadresse, Telefonnummer und Email. Wenn Sie schriftlich Kontakt aufnehmen möchten, haben wir Ihnen einen Musterbrief vorbereitet, den Sie gerne nutzen und personalisieren können. Er befindet sich im Anhang dieser Mail. Bitte nutzen sie alle Wege, rufen Sie an, schicken sie Emails und stellen sie Fragen! Wir haben unsere Abgeordneten gewählt, damit sie unsere Interessen in Bayern vertreten!