Wir haben lange darauf gewartet und im Begleitausschuss darum gekämpft: Nun ist so etwas wie der „fiktive Unternehmerlohn“ für Soloselbstständige auch in Bayern für Betroffene zu beantragen.
Den Link zur aktuellen Pressemeldung des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Kunst finden Sie hier.
Zudem hat „bayern kreativ“ einen Leitfaden mit allen wichtigen Fragen und den Schritten zur Antragstellung für das Soloselbstständigenprogramm für Künstler*innen herausgeben. Den Link zur hilfreichen PDF-Datei finden Sie hier.