Ausschreibung: 10.000 bis 25.000 Euro für Projekte im Bereich Bildende Kunst

Finanzielle Unterstützung für Projekte im Bereich Bildende Kunst aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Das bietet das Projekt Verbindungslinien 2023 „Off-Road und Off-Spaces“ des BBK Bayerns.

Das Projekt „Verbindungslinien“ des BBK Bayern unterstützt den überregionalen Austausch und die eigenständige Projektentwicklung von Künstler:innen in ganz Bayern und verbessert die Sichtbarkeit der zeitgenössischen Bildenden Kunst. Künstler:innen, Künstler:innengruppen und Kunstvereine können sich mit Projekten bewerben, die den interkulturellen Austausch der Szene bestärken und professionelle und nachhaltige Verbindungen von bayerischen Künstler:innen und der überregionalen Szene zum Ziel haben.

Wie der Untertitel „Off-Road und Off-Spaces“ anspielt, soll gezielt eine Nähe zum Publikum herstellt werden, die in der Pandemie verlorengegangen ist. Dabei freut sich der BBK Bayern insbesondere über Vorschläge, die neue Wege in „unwegsamen Gelände“ gehen und neue Publikumsgruppen erschließen. „Off-Road“ kann hier verstanden werden als der unübliche Weg, der Themen und Denkansätze abseits der Hauptstraßen des Kulturbetriebs findet. Der Begriff „Off-Spaces“ bezieht sich auf Orte in unerwarteten oder vergessenen Ecken – in der Stadt wie auf dem Land. Sie können Leerstand in Innenstädten aktivieren und soziale Brennpunkte fokussieren.

Der BBK Bayern möchte mit VERBINDUNGSLINIEN Brücken schlagen, Sichtbarkeit herstellen und Kooperationen unterstützen. Gefördert werden Projekte, die schwerpunktmäßig in Bayern stattfinden und prozessorientierten, partizipativen, interdisziplinären, spartenübergreifenden oder experimentellen Charakter haben.

Bewerber:innen
Bewerben können sich freischaffende Bildende Künstler:innen und Künstler:innengruppen sowie Kunstvereine mit Schaffensschwerpunkt in Bayern. Die Kooperation mit einer staatlichen, kommunalen oder privaten Institution ist möglich.
Das Projektbudget liegt zwischen 10.000,00 bis 25.000,00 Euro für projektbezogene Sach- und Personalkosten sowie Eigenhonorare von Künstler:innen. Für freischaffende Künstler:innen und Künstler:innengruppen ist kein Eigenanteil erforderlich. Von beteiligten Institutionen wird ein angemessener Anteil an der Finanzierung erwartet.

Bewerbungsfrist: 13. März bis 04. April
Projektzeitraum: 1. Mai bis 31. Dezember 2023

Weitere Informationen und die Antragsplattform finden Sie hier.