Der Zukunftsrat hat sich die öffentlich-rechlichen Rundfunkanstalten vorgenommen und empfiehlt sinnvolle Veränderungen in Struktur und Organisation vor – lesenswert!
Die Rundfunkkommission der Länder hat am 8. März 2023 den Rat für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Zukunftsrat) eingesetzt. Der Zukunftsrat wurde beauftragt, eine langfristige Perspektive für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und seiner Akzeptanz über das laufende Jahrzehnt hinaus zu entwickeln.
Am 18. Januar 2024 hat der Zukunftsrat seine Vorschläge und Empfehlungen an die Länder übergeben und im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentllichkeit vorgestellt.
Den “Bericht des Rates für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks” können Sie hier abrufen.
Bildquelle: Staatskanzlei RLP / Schacht