Soloselbstständige können ab sofort Anträge für die Neustarthilfe 2022 stellen!

Ab sofort können auch Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Dieses Unterstützungsangebot gilt auch für Angehörige der Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche!

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in der Pressemitteilung „Corona-Wirtschaftshilfen: Anträge für die Neustarthilfe 2022 können ab sofort gestellt werden – Abschlagszahlungen laufen heute an“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. 

Die Antragstellung erfolgt über: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de