Bayernbonus für Kultureinrichtungen – Alles auf einen Blick

Die steigenden Energiepreise erschweren es bezahlbare Kulturangebote aufrecht zu erhalten. Durch ergänzende Hilfen des Freistaats Bayern und Bund soll dies abgefedert werden.

Was ist der Bayernbonus?

Der Bayernbonus für Kultureinrichtungen stockt den Fördersatz des Kulturfonds Energie des Bundes für Kultureinrichtungen mit Sitz in Bayern auf. Der Kulturfonds Energie des Bundes gewährt Hilfen für öffentliche und private Kultureinrichtungen, die öffentlich zugänglich sind, einschließlich Kultureinrichtungen für kulturelle Bildung und soziokulturelle Zentren. Ebenso können Kulturveranstaltende einen Antrag stellen, die ihre Veranstaltungen in Orten durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtungen antragsberechtigt sind.

Der Bayernbonus für Kultureinrichtungen ist ausschließlich für Kultureinrichtungen zugänglich. Es handelt sich um eine Billigkeitsleistung, welche den Mehrbedarf für netzbezogenen Strom, Gas und Fernwärme zur Deckung der Energiekosten anteilig bezuschusst.

Die Förderung durch den Kulturfonds des Bundes wird rückwirkend für den Zeitraum ab 01.  Januar 2023 und maximal bis zum 30.  April 2024 gewährt. Die Förderung durch den Bayernbonus für Kultureinrichtungen läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2023.

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Grafik: Bayern spielt