Corona-Soforthilfe Rückzahlung

Unsere BLVKK-Beirätin für Beratung, Antje Molz/Würzburg, nahm im Februar an einem Online-Meeting mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium mit den zuständigen Mitarbeiter:innen für die Soforthilfe (Bund und Bayern) teil.

Unsere Tipps:

1. Grundsatzurteil im März in NRW abwarten.
2. Jetzt nichts zurückzahlen! Bis Juni Zeit lassen.
3. Bis dahin Aufstellung der Kosten im Bewilligungszeitraum zusammenstellen. Dabei auch Raumkosten (mind. Home-Office-Pauschale von 5€/Tag) berücksichtigen und Anteile an Telefon-, Internetkosten und weiteren Abos, die teilw. beruflich genutzt werden. Eine Aufstellung nach bestem Wissen und Gewissen reicht.

Rückforderungen sind auf jeden Fall zinsfrei, Abstottern bis zu 24 Monate lang ist möglich. In noch festzulegenden Härtefällen (Bürgergeld zählt wohl dazu) wird auf eine Rückzahlung verzichtet.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Antje Molz wenden beratung(at)blvkk.de.