Informationen zur Verlängerung des Soloselbstständigenprogramms


Seit Anfang dieser Woche können freischaffende Künstler:innen sowie Angehörige kulturnaher Berufe erneut Anträge zur finanziellen Hilfe für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 stellen!

Weiterhin handelt es sich dabei um eine unterstützende Finanzhilfe in der Höhe von bis zu 1.180 Euro im Monat. Diese Unterstützung dient als Ersatz für entfallende Erwerbseinnahmen in dem oben genannten Zeitraum. Die Anträge können über Bayern Innovativ gestellt werden!

Antragstellung online unter:  https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm

Weitere Informationen zur Verlängerung erhalten Sie in der aktuellen Pressemitteilung „Verlängerung des Soloselbstständigenprogramms: freischaffende Künstlerinnen und Künstler sowie Angehörige kulturnaher Berufe können ab Montag erneut Anträge stellen“ der Bayerischen Staatsregierung. 

Mehr zum Soloselbstständigenprogramm sowie allen weiteren Hilfsprogrammen des Kunstministeriums online unter:  https://wk.bayern.de/kunst-und-kultur/corona-hilfen-fuer-kunst-und-kultur.html