Neues zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen: Wirtschaftlichkeitshilfe trotz Wahlmöglichkeit bei Kapazitätsbeschränkungen

Seit 8. Oktober 2021 gilt im Rahmen des Bundes-Sonderfonds: Kulturveranstalter:innen können zur Deckung ihrer Kosten die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen, falls sie ihr Platzangebot Corona bedingt um mindestens 20% reduzieren, auch wenn die jeweiligen landespezifischen Regelungen wie in Bayern Wahlmöglichkeiten bei Kapazitätsbeschränkungen einräumen. Falls sie sich freiwillig für eine geringere Auslastung entscheiden, müssen sie allerdings bei der Vorab-Registrierung ihres Konzerts, ihrer Theateraufführung, ihrer Lesung etc. auf der offiziellen IT-Plattform ein Hygienekonzept hochladen, das die Maßnahmen beschreibt, die nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen zwingend sind.

Im Freistaat können Kulturveranstalter:innen seit 14. September 2021 wählen, ob sie ihre Platzkapazität reduzieren, um den Mindestabstand einzuhalten und auf die Maskenpflicht zu verzichten, oder ob sie mit Vollauslastung arbeiten und ihrem Publikum dafür einen Mund-Nasen-Schutz vorschreiben. Am 4. Oktober hat der Ministerrat außerdem entschieden, dass bei konsequenter Anwendung des 2G-Grundsatzes (geimpft oder genesen) oder der 3GPlus-Regelung (geimpft, genesen oder per PCR-Verfahren getestet) Mindestabstände und Maskenpflicht nicht mehr verpflichtend sind.

Aufgrund dieser Wahlfreiheit waren Veranstalter:innen in Bayern kurzzeitig verunsichert, ob sie die Wirtschaftlichkeitshilfe im Rahmen des Bundes-Sonderfonds auch beantragen dürfen, wenn sie sich freiwillig für eine Kapazitätsbeschränkung entscheiden. Die aktualisierten FAQs sorgen seit Kurzem für Klarheit. Um festzustellen, ob ein Kulturveranstalter eine Verdopplung oder Verdreifachung der Ticketeinnahmen bis zum Erreichen der Förderhöchstgrenze erhält, wird allerdings ausschließlich die Kapazitätsreduzierung zugrunde gelegt, die sich aus zwingend erforderlichen Maßnahmen ergibt. Für Veranstaltungen vor dem 8. Oktober 2021 werden außerdem nur solche Beschränkungen anerkannt, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Regelungen ausdrücklich erlaubt waren.

Mit seinem Sonderfonds stellt der Bund seit 1. Juli 2021 insgesamt bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen über die Module „Wirtschaftlichkeitshilfe“ und „Ausfallsfonds“ zur Verfügung. Hier geht’s zu den aktuellen FAQs: https://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq#wirtschaftlichkeitshilfe_wiefunktioniert