Pflicht zur Altersvorsorge für Solo-Selbstständige

Die Bundesregierung will noch in diesem Jahr eine Pflicht zur Altersvorsorge für Solo-Selbstständige auf den Weg bringen. Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, soll künftig eine gleichwertige private und insolvenzsichere Absicherung vorlegen müssen.

Anstoß für die Pläne ist eine Studie des IZA Institute of Labour Economics, die 2018 im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) erstellt und 2020 aktualisiert wurde. Laut dem Bericht sind von den rund vier Millionen Selbstständigen und Freiberuflern in Deutschland etwa drei Millionen von Altersarmut bedroht.

Im Koalitionsvertrag von 2025 zwischen CDU, CSU und SPD wurde daher festgeschrieben, eine allgemeine Rentenversicherungspflicht für neu Selbstständige einzuführen. Sie müssten dann nachweisen, dass sie eigenständig für ihr Alter vorsorgen. Fehlt ein solcher Nachweis, würden sie automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen – mit einem Beitrag von rund 18,6 Prozent des Gewinns. Für bereits bestehende Selbstständigkeiten soll es keine Änderungen geben. Unklar ist bislang jedoch, was genau als „neue Selbstständigkeit“ definiert wird.

Betroffenen wird geraten, frühzeitig zu überprüfen, ob ihre aktuelle Vorsorge den geplanten Anforderungen genügt.

Kritik äußern unter anderem der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD), die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) sowie Vertreter der Opposition. Sie warnen vor zusätzlichen Belastungen für Gründer und steigender Bürokratie. Befürworter hingegen bewerten die Reform als wichtigen Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit.

 

Quellen: https://www.versicherungenmitkopf.de/rentenversicherung/rentenversicherungspflicht-selbststaendige und drpa

Titelgraphik erstellt von ChatGPT