12. Februar 2021

Ab sofort zu beantragen: Überbrückungshilfe III

Ab sofort und bis zum 31. August 2021 kann nun die Überbrückungshilfe III beantragt werden.  Laut Bundesregierung wurde die Antragstellung nochmals deutlich vereinfacht. Berechtigt sind neben Unternehmen auch Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, wenn sie zwischen November 2020 und Juni 2021 aufgrund der Pandemie-Beschränkungen Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zu verzeichnen haben. Sie erhalten dann 40%, 60% oder …

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