Das Soloselbstständigen-Programm von Januar bis Juni: Darauf solltet Ihr achten!

Kulturmanagerin und BLVKK-Mitglied Katrin Neoral informiert über die Kombination mit anderen Hilfen, mögliche Fallstricke und Vergleichszeiträume. Seit gestern lässt sich das Soloselbstständigen-Programm für Künstlerinnen und Künstler und Angehörige kulturnaher Berufe für die Monate Januar bis Juni 2021 beantragen: https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm [1] Die Antragsfrist läuft bis 30.06.2021. Im Grunde läuft der Antrag wie bei der ersten Soloselbstständigenhilfe im Zeitraum Oktober bis Dezember 2020, die ihr …

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