Info: Rückzahlung von Coronahilfen

Im Jahr 2022 ist nicht mehr mit Rückzahlungsaufforderungen von Coronahilfen zu rechnen. Die Neustarthilfe soll erst nach der Schlussabrechnung des Bayerischen Soloselbständigenprogramms beginnen, also frühestens 2023. Wer z.B. aus steuerlichen Gründen dieses Jahr unbedingt zurückzahlen will ohne vorheriger Aufforderung, kann dies jederzeit tun: dazu an die Bankverbindung überweisen, von der die Coronahilfe kam. Unbedingt mit Angabe …

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