Förderprogramme Filmwirtschaft
Für wen? FilmemacherInnen
Wie viel? Bis zu 25.000 Euro
Bis wann? 20. Juni 2024
Von wem? Kuratorium junger Film
Ansprechpartner: info@kjdf.org oder +49 (0)611 602 312.
Weitere Informationen: Die Förderung in Form einer Stoffentwicklungsförderung soll genutzt werden, um bis zu zwei Stoffideen pro Fördernehmer:in weiterzuentwickeln. Dabei können die Stoffideen in unterschiedlichen Stadien der Entwicklung sein.
Wo? FFF Bayern
Für wen? Junge Filmemacher
Wie viel? Bis zu 30.000€
Bis wann? laufend, im Jahr 2024:
08. Januar bis 22. Januar 2024
04. März bis 18. März 2024
03. Juni bis 17. Juni 2024
23. September bis 07. Oktober 2024
Von wem? FilmFernsehFonds Bayern (FFF)
Ansprechpartner:
Christine Haupt
089 – 544 602 – 19
christine.haupt@fff-bayern.de
Wo? FFF
Für wen? Filmemacher:innen
Wie viel? Bis zu 1.000.000 Euro
Bis wann? laufend, im Jahr 2024:
08. Januar bis 22. Januar 2024
04. März bis 18. März 2024
03. Juni bis 17. Juni 2024
23. September bis 07. Oktober 2024
Von wem? FFF
Ansprechpartner:
Saskia Wagner
089 – 544 602 – 11
saskia.wagner@fff-bayern.de
Weitere Informationen:Der FFF fördert die Herstellung von Filmen und Serien für das Fernsehen. Die Herstellung von Fernsehfilmen (Einteiler oder Mehrteiler) kann mit bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.
Wo? FFF
Für wen? Filmemacher:nnen
Wie viel? Bis zu 2.000.000 Euro
Bis wann? laufend, im Jahr 2024:
08. Januar bis 22. Januar 2024
04. März bis 18. März 2024
03. Juni bis 17. Juni 2024
23. September bis 07. Oktober 2024
Von wem? FFF
Ansprechpartner:
Judith Erber
089 – 544 602 – 12
judith.erber@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Die Herstellung eines programmfüllenden Kinofilms kann mit bis zu 30% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten gefördert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 2 Mio. Euro. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares, verzinsliches Darlehen vergeben. Antragsberechtigt sind Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Internationale Koproduktionen benötigen einen deutschen Produzenten, um Förderung beim FFF beantragen zu können.
Wo? FFF
Für wen? Filmemacher:innen
Wie viel? Bis zu 50.000 Euro
Bis wann? laufend, im Jahr 2024:
08. Januar bis 22. Januar 2024
04. März bis 18. März 2024
03. Juni bis 17. Juni 2024
23. September bis 07. Oktober 2024
Von wem? FFF
Ansprechpartner:
Max Permantier
089 – 544 602 – 47
max.permantier@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Webserien, die mit oder ohne Beteiligung eines Senders bzw. einer Web-Plattform in Bayern produziert werden, können Produktionsförderung beantragen. Die Förderung soll dazu beitragen, dass eigene Ideen auch ohne Beteiligung eines Senders realisiert und auf dem Markt präsentiert werden können.
Wo? FFF
Für wen? Filmemacher:nnen
Wie viel? Bis zu 25.000 Euro
Bis wann? laufend, im Jahr 2024:
08. Januar bis 22. Januar 2024
04. März bis 18. März 2024
03. Juni bis 17. Juni 2024
23. September bis 07. Oktober 2024
Von wem? FFF
Ansprechpartner:
Max Permantier
Tel.: 089 – 544 602 – 47
E-Mail: max.permantier@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Immersive audiovisuelle Projekte, deren Fokus auf einem linear-narrativen anstatt einem interaktiven Ansatz liegt (z.B. 360-Grad-Content), die mit oder ohne Beteiligung eines Senders bzw. einer Web-Plattform in Bayern produziert werden, können Projektentwicklungs- und Produktionsförderung beantragen. Die Förderung soll dazu beitragen, dass Projekte auch ohne Beteiligung eines Senders realisiert und auf dem Markt präsentiert werden können.
Wo? Internationale Hofer Filmtage
Für wen? FilmemacherInnen
Wie viel? –
Bis wann? 15. August 2024 unter https://hofer-filmtage.filmchief.com
Von wem? Internationale Hofer Filmtage
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Die digitale Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat massgeblich auch das Nutzer*innenverhalten des Kinopublikums verändert. Filme sind immer und überall verfügbar. Das Publikum kann entscheiden wann, wo und wie es Filme schaut. Für uns spielt Kino die zentrale Rolle. Gleichzeitig nutzen wir über HoF on Demand die Möglichkeit, ein breiteres Publikum zu erreichen. Wir zeigen unsere Filme dort, wo Zuschauer*innen am Kino interessiert sind. Genauso erfolgt die Kommunikation auf allen Kanälen. Durch Hybridität schaffen wir ein Maximum an Visibilität für alle und das kreative Schaffen der Filmemacher*innen. Damit fördern wir nachhaltig ein vielfältiges Filmangebot im Kino. Und das überregional.
Wo? FFF
Für wen? FilmemacherInnen
Wie viel? Bis zu 100.000 Euro
Bis wann?
22. April bis 6. Mai 2024
7. Oktober bis 21. Oktober 2024
Von wem? FFF
Ansprechpartner:
Max Permantier
089 – 544 602 – 47
max.permantier@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Inhaltlich hochwertige, kreative und besonders im Hinblick auf die User Experience innovative Projekte für XR-Anwendungen können mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert werden. Die Bezeichnung Extended Realities (XR) umfasst immersive Inhalte für Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR) sowie immersive Soundprojekte. Die Projekte können auch interaktiv sein.
Wo? Bayerisches Staatsministerium für Kultur und Medien
Für wen? Filmemacher:innen
Wie viel? –
Bis wann? Laufend. Antragsfristen und Termine finden Sie hier.
Von wem? Bayerisches Staatsministerium für Kultur und Medien
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Ziel der kulturellen Filmförderung des Bundes ist es, die künstlerische Qualität des deutschen Films zu erhöhen und zur Verbreitung künstlerisch anspruchsvoller Filme beizutragen. Gleichzeitig geht es darum, die Entwicklung des Kinos als Kulturstätte zu fördern.
Für wen? Produzent:innen
Wie viel? Höchstens zwei Millionen Euro
Bis wann? Laufend
Von wem? FilmFernsehFonds Bayern
Ansprechpartner:
Judith Erber
Tel.: 089 544 602 12
E-Mail: judith.erber@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Beim FFF Bayern können für die Herstellung von Kinofilmen und Serien Anträge auf bedingt rückzahlbare, verzinsliche Darlehen gestellt werden. Die Förderung kann bis zu 30% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten betragen. Der Höchstbetrag liegt bei 2 Mio. Euro.
Wo? Die Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Für wen? Filmemacher:innen
Wie viel? –
Bis wann? Einreichungstermine finden Sie hier
Von wem? EURIMAGES, BKM
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Das Ziel von EURIMAGES ist die Förderung unabhängiger Filmproduktionen in grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Der Förderfonds unterstützt hauptsächlich die Herstellung bi- und multirlateraler eruopäischer Kinoproduktionen.
Für wen? Veranstalter:innen
Wie viel? –
Bis wann? Laufend
Von wem? FFF Bayern, Freistaat Bayern, LfA Förderbank Bayern
Ansprechpartner:
Birgit Bähr
Tel.: 089 544 602 50
E-Mail: birgit.baehr@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Ziel der Festivalförderung ist u.a. die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit kulturell wertvollen und/ oder unterhaltsamen Kinofilmen. In den Ballungszentren München und Nürnberg werden ausschließlich Leuchtturmprojekte von herausragender nationaler/ internationaler Bedeutung unterstützt. Vor Antragsstellung ist mit der zuständigen Förderreferentin Kontakt aufzunehmen.
Wo? AG Kurzfilm
Für wen? Filmemacher:innen
Wie viel? –
Bis wann? Laufend
Von wem? AG Kurzfilm
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: “Die AG Kurzfilm unterstützt mit Mitteln von German Films Filmemacher*innen, die mit ihrem Kurzfilm in den Wettbewerb eines ausländischen Festivals eingeladen sind, durch Reisekostenzuschüsse. “
Wo? FFA
Für wen? Filmverleiher:innen
Wie viel? Bis zu 600.000 Euro
Bis wann? laufend
Von wem? FFA
Ansprechpartnerin:
Margret Günzel
Tel.: 030 27577 320
E-Mail: guenzel@FFA.de
Weitere Informationen: Zu den Verleihvorkosten gehören unter anderem die Herstellungskosten für Kopien sowie Aufwendungen für Marketing und Bewerbung eines Kinofilms.
Wo? FFA
Für wen? Filmemacher:innen
Wie viel? Bis zu 1.000.000 Euro
Bis wann? laufend
Von wem? FFA
Ansprechpartnerin: –
Weitere Informationen: Die FFA fördert die Herstellung von Kinofilmen aller Genres. Die Förderung wird auf zwei unterschiedliche Förderarten gewährt: im Rahmen von selektiver projektbezogener Förderung, der Projektfilmförderung, und von automatischer erfolgsabhängiger Förderung, der Referenzfilmförderung. Projektfilmförderung erhalten Produzent*innen, wenn sie mit seinem Drehbuch und Herstellungs- und Vermarktungskonzept überzeugen können. Referenzfilmförderung ist eine nachträgliche Förderung für Besuchs-, Filmpreis- und Festivalerfolge.
Wo? FFA
Für wen? Filmemacher:innen
Wie viel? Bis zu 35.000 Euro
Bis wann? laufend
Von wem? FFA
Ansprechpartnerin: –
Weitere Informationen: Die FFA fördert die Entwicklung von Drehbüchern für deutsche Kinofilme mit Zuschüssen bis zu 25.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 35.000 Euro. Für die Entwicklung eines Treatments kann die FFA einen Zuschuss in Höhe von max. 10.000 Euro gewähren.
Wo? FFA
Für wen? Filmemacher:innen
Wie viel? –
Bis wann? laufend
Von wem? FFA
Ansprechpartnerin: –
Weitere Informationen: Ein Filmprojekt, das gemeinsam mit einem französischen Produktionspartner geplant ist, kann von der FFA im Rahmen des deutsch-französischen Koproduktionsabkommens gefördert werden, die Mittel stellen beide Länder zur Verfügung. Die Förderung wird von der FFA gemeinsam mit dem französischen Centre National de la Cinématographie (CNC) durchgeführt.
Wo? FFA
Für wen? Filmemacher:innen
Wie viel? –
Bis wann? laufend
Von wem? FFA
Ansprechpartnerin: –
Weitere Informationen: Seit Dezember 2016 beteiligt sich die FFA gemeinsam mit dem Polnischen Filminstitut (PISF), der Mitteldeutscher Medienförderung (MDM) und dem Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB) an dem Deutsch-Polnischer Filmfonds. Ziel des Deutsch-Polnischen Filmfonds (2005 bis 2015 Deutsch-Polnischer Co-Development Fonds) ist es, die Koproduktionen zwischen Deutschland und Polen zu stärken. Das jährliche Fördervolumen beträgt 500.000 Euro.
Wo? FFA
Für wen? Kinobetreiber:innen
Wie viel? –
Bis wann? laufend
Von wem? FFA
Ansprechpartnerin:
Margret Günzel
Tel.: 030 27577 320
E-Mail: guenzel@FFA.de
Weitere Informationen:Die Kinoförderung durch die FFA hat zum Ziel, die flächendeckende und vielfältige Kinostruktur sowie deren Qualität sowohl in den Städten als auch in ländlichen Regionen zu stärken und zu erhalten. Es gibt eine Förderung nach dem Projektprinzip und eine Förderung nach dem Referenzprinzip.
W0? FFA
Für wen? Rechteinhaber:innen der Filme
Wie viel? 40.000 Euro
Bis wann? laufend
Von wem? FFA
Ansprechpartnerin:
Clauda Zeitler
Tel.: 030 27577 324
E-Mail: zeitler@ffa.de
Weitere Informationen: Förderbar sind Kurz- oder Langfilme von besonderer filmhistorischen Bedeutung oder dokumentarischen oder künstlerischem Wert aus allen Gattungen. Der Film muss im Kino aufgeführt oder kinotauglich sein.
Wo? FFF
Für wen? Filmemacher:nnen
Wie viel? Bis zu 30.000€
Bis wann? laufend
Von wem? FFF
Ansprechpartner:
Dr. Silvia Tiedtke
089 – 544 602 – 18
silvia.tiedtke@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Für Kinofilme und Serien fördert der FFF Bayern die Entwicklung des Drehbuchs bzw. im Fall einer Serie des Drehbuchs für die erste Episode sowie der Outlines für weitere Episoden.
Wo? FFF
Für wen? Produzent:nnen
Wie viel? Bis zu 150.000€
Bis wann? Laufend
Von wem? FFF
Ansprechpartner:
Dr. Silvia Tiedtke
089 – 544 602 – 18
silvia.tiedtke@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Von der eigentlichen Produktionsphase können ProduzentInnen für Kino- und Fernsefilme sowie auch für Serien eine Projektentwicklungsförderung beantragen.
Für wen? Filmemacher:nnen
Wie viel? Bis zu 500.000 Euro
Bis wann? laufend
Von wem? Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Seit Anfang 2005 erfolgt die Förderung von Kinderfilmen in einem gemeinsamen Gremium mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Dabei werden die Treatmentförderung (Voraussetzung: Nachweis eines verfilmten Langfilm-Drehbuchs) sowie die Drehbuch- und Projektentwicklungsförderung mit den Mitteln des Kuratoriums realisiert, die Produktionsförderung mit denen der BKM.
Wo? Förderdatenbank
Für wen? Unternehmen, Verband, Vereinigung
Wie viel? Unterschiedlich je nach Förderbereich
Bis wann? Je nach Förderung
Von wem? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Tel.: 03018 68143109
E-Mail: K35@bkm.bund.de
Weitere Informationen: Die Filmförderung des Bundes soll die Qualität und Vielfalt des Filmschaffens in Deutschland stärken. Dabei gibt es verschiedene Förderinstrumente für verschiedene Förderbereiche:
Wo? Internationale Hofer Filmtage
Für wen? FilmemacherInnen
Wie viel? 10.000 Euro
Bis wann? –
Von wem? Bavaria Film, Bayerischem Rundfunk und DZ Bank
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Der mit 10.000 Euro dotierte FÖRDERPREIS NEUES DEUTSCHES KINO für den Besten Film wird gestiftet von Bavaria Film, Bayerischem Rundfunk und DZ Bank. Der Preis wird an Filmschaffende für deren ersten bis dritten langen Spielfilm deutscher Produktion mit einer Mindestlänge von 79 Minuten verliehen, die im Programm der Internationalen Hofer Filmtage ihre Premiere haben.
Wo? Internationale Hofer Filmtage
Für wen? FilmemacherInnen
Wie viel? 5000 Euro
Bis wann? –
Von wem? Stadt Rehau
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Mit dem Hans-Vogt-Filmpreis der Stadt Rehau soll an die Pionierleistung des im Rehauer Ortsteil Wurlitz geborenen und aufgewachsenen Ingenieurs erinnert werden, der entscheidend an der Erfindung des Tonfilms beteiligt war und für eine neue Ära in der Geschichte des Kinos sorgte. Der Preis wird seit 2013 bei den Hofer Filmtagen verliehen und ist mit 5.000 € dotiert. Verliehen wird er an Filmschaffende, die innovativ und sorgfältig um den Ausdruck und die Qualität ihres Filmtones besorgt sind.
Wo? Internationale Hofer Filmtage
Für wen? FilmemacherInnen
Wie viel? 7.500 Euro
Bis wann? –
Von wem? Hermann und Bertl Müller Stiftung
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Die in Hof ansässige Hermann und Bertl Müller Stiftung vergibt den mit 7.500 Euro dotierten Preis seit 2015 für den besten langen Dokumentarfilm aus deutscher, schweizer oder österreichischer Produktion. Gestaltet wird der Preis in Zusammenarbeit mit dem europäischen Fortbildungszentrum für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk in Wunsiedel nach einem Entwurf von Mohamed Naguib. Der Ägypter ist mehrfach ausgezeichneter Bildhauer und Dozent der Universität Alexandria.
Wo? FFA
Für wen? Hersteller:innen des Kurzfilms
Wie viel? –
Bis wann? Bis Ende März jeden Jahres
Von wem? FFA
Ansprechpartnerin:
Karin Pennartz
Tel.: 030 27577 415
E-Mail: pennartz@ffa.de
Weitere Informationen: Wichtigste Voraussetzung für die FFA-Kurzfilmförderung ist, dass der Film neben der Bescheinigung der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) mindestens 15 Referenzpunkte erreicht hat. Die Referenzpunktzahl wird unter anderem aus Preisen und dem Erfolg bei international und national bedeutsamen Festivals ermittelt.
Wo? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Für wen? Filmemacher:innen
Wie viel? –
Bis wann? Jährlich
Von wem? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Ziel des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutzes gestifteten Deutschen Wirtschaftsfilmpreises ist es, audiovisuelle Produktionen zu fördern, die aktuelle Themen der Wirtschaft in Deutschland behandeln und diese für eine breite Öffentlichkeit interessant aufbereiten. Ziel ist es aber auch vor allem, die Bedeutung der Wirtschaft für den Standort, die Innovationskraft und das Zusammenleben in Deutschland erfahrbar zu machen.
Wo? BLVKK
Für wen? Kreativschaffende aller Sparten
Wie viel? 250€ in der Woche
Bis wann? Momentan ausgesetzt
Von wem? BLVKK
Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de
Weitere Informationen: “Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.”