Künstlersozialkasse: Erhöhung der Freigrenze

Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz wird die bisherige Bagatellgrenze für abgabepflichtige Unternehmen von 450 Euro auf 700 Euro im Jahr 2025 angehoben. Eine weitere Erhöhung auf 1.000 Euro ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Die Künstlersozialabgabe muss nur dann gezahlt werden, wenn die insgesamt im Kalenderjahr an Künstler geleisteten Entgelte die festgelegte Freigrenze überschreiten. Ziel dieser […]

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