Förderprogramme Musikmarkt
Für wen? Jazzkünstler:innen
Wie viel? –
Bis wann? Ab 01. Juli bis zum 30. September 2025
Von wem? Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Ziel ist es hier, vor allem kleinere und mittelgroße Veranstalter zu unterstützen, die JazzmusikerInnen durch entsprechende Jahresprogramme oder besondere Konzepte ein Podium bieten.
Wo? Paul und Käthe Klick-Schmidt-Stiftung
Für wen? Komponist:innen
Wie viel? –
Bis wann? 21. Februar 2025 (2 Mal im Jahr)
Von wem? Deutscher Komponist:innenverband
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Die Paul und Käthe Kick-Schmidt-Stiftung, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts, wurde im Jahre 1971 errichtet. Die Stifter, Käthe und Paul Kick-Schmidt, hatten ein einziges Anliegen: Komponistinnen und Komponisten oder deren zurückgebliebene Ehepartner bei Krankheit, Unfall oder in sonstigen Fällen der Not Unterstützung zu gewähren. Das Kuratorium der Stiftung, das in seiner personellen Zusammensetzung dem jeweiligen Vorstand des DKV entspricht, prüft mehrmals im Jahr eingegangene Anträge und entscheidet, ob eine finanzielle Zahlung möglich ist.
Wo? Initiative Musik
Für wen? MusikerInnen und Bands mit Wohnsitz in Deutschland
Wie viel? Unterschiedlich
Bis wann? Spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt
Von wem? Initiative Musik der Bundesregierung
Ansprechpartner: Julia Waldmann, E-Mail: julia.waldmann@initiative-musik.de
Weitere Informationen:
SolistInnen, Ensemble oder auch Rock-, Pop-, Jazz-, Hip-Hop, Heavy Metal oder elektronische MusikerInnen aufgepasst: Wenn Ihr eine internationale Tour plant könnt ihre unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten bekommen.
Der Zuschuss wird für Touren im Ausland mit maximal 15 Auftritten ausgezahlt. Bei der Tour kann es sich um Tourneen, Support-Shows, Auftritte bei Festivals, Schowcases oder auch um Auftritte im TV und Radio handeln.
Die Fördersumme für die ersten fünf Auftritte beträgt im europäischen Ausland bis zu 600 Euro pro Person, im außereuropäischen Ausland bis zu 1.200 Euro pro Person. Für weitere zehn Auftritte verändert sich die Fördersumme.
Zusätzlich kann bei einer Antragstellung bis Juni 2021 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, höchstens aber 2.000 Euro, für Marketing und Promotion beantragt werden.
Wo? Initiative Musik
Für wen? Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft
Wie viel? Unterschiedlich
Bis wann? Spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise
Von wem? Initiative Musik der Bundesregierung
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Gefördert werden internationale Reisen, die Teil einer ausgereiften Exportstrategie sind, z.B. der Besuch von internationalen Showcase-Festivals und Branchentreffen in Zielländern, in denen das Unternehmen bisher nicht oder in geringem Maß vertreten ist.
Wo? Initiative Musik
Für wen? Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft
Wie viel? Unterschiedlich
Bis wann? Spätestens 8 Wochen vor dem Projektbeginn
Von wem? Initiative Musik der Bundesregierung
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland.
Für wen? Musiker:innen
Wie viel? –
Bis wann? Jederzeit
Von wem? Bayerischer Musikrat
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Bayerische Laienensembles können jederzeit Fördermittel für die internationale musikalische Begegnung beantragen.
Wo? Goethe-Institut
Für wen? Professionelle Musiker:innen und Ensembles
Wie viel? –
Bis wann? Jederzeit
Von wem? Goethe-Institut
Ansprechpartner:
Goethe-Institut e.V.
Tel.: 089 15921 878
E-Mail: fonds@goethe.de
Weitere Informationen: Mit dem Fonds können Musikprojekte von professionell arbeitenden Ensembles oder MusikerInnen unterstützt werden. Entweder durch die Teilfinanzierung von Projekten oder durch Reisekostenzuschüsse.
Wo? Goethe-Institut
Für wen? Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles
Wie viel? –
Bis wann? Jederzeit
Von wem? Goethe-Institut e.V.
Ansprechpartner:
Goethe-Institut e.V.
Tel.: 089 15921 878
E-Mail: fonds@goethe.de
Weitere Informationen: Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beantragen.
Wo? Goethe-Institut
Für wen? Künstler:innen und Ensembles
Wie viel? –
Bis wann? Jederzeit
Von wem? Goethe-Institut e.V.
Ansprechpartner:
Goethe-Institut e.V.
Tel.: 089 15921 878
E-Mail: fonds@goethe.de
Weitere Informationen: Wir fördern Musikprojekte von Künstler*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern. Voraussetzung für ein Projekt ist eine Einladung und Antragstellung von Kooperationsbeteiligten in Deutschland. Die Förderung richtet sich sowohl an professionelle Ensembles und Künstler*innen als auch an Nachwuchs- und Amateurensembles.
Wo? Initiative Musik
Für wen? Solokünstler:innen, Bands und Autor:innen
Wie viel? –
Bis wann? Immer wieder über das Jahr hinweg
Von wem? Initiative Musik
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.
Wo? Goethe-Institut
Für wen? Musiker*innen
Wie viel? –
Bis wann? Jederzeit
Von wem? Goethe-Institut e.V.
Ansprechpartner:
Goethe-Institut e.V.
Tel.: 089 15921 878
E-Mail: fonds@goethe.de
Weitere Informationen: “Unser Ziel ist es, durch Kooperationen und Koproduktionen den interkulturellen Austausch und die internationale Vernetzung der Kulturszenen zu stärken. Die Aufenthaltsdauer von Künstler*innen im Rahmen von Gastspielen und Workshops ist meistens zu kurz, um sich intensiver mit musikalischen Ausprägungen im Gastland auseinanderzusetzen und nachhaltige Projekte zu initiieren. Deshalb besteht die Möglichkeit, für Arbeitsaufenthalte im Ausland von zwei bis sechs Wochen eine Förderung zu beantragen.”
Wo? Musikalische Nachwuchs- und Begabtenförderung
Für wen? Musikalischer Nachwuchses
Wie viel? –
Bis wann? Jederzeit
Von wem? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Einen besonderen Schwerpunkt bayerischer Musikförderung bildet die Förderung des musikalischen Nachwuchses. Folgende Maßnahmen wurden vom Freistaat Bayern initiiert, finanziell oder in anderer Weise unterstützt
Für wen? Festivals und Veranstaltungsreihen
Wie viel? –
Bis wann? Jährlich (letzte 2024)
Von wem? Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Bayerische Jazzfestivals und Konzertreihen werden mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst gefördert. Eine Expertenkommission berät jährlich über die Vergabe der Gelder. Bedingungen für die Antragstellung sind unter anderem die professionelle Ausrichtung sowie eine überregionale Bedeutung der Veranstaltung.
Wo? Deutscher Musikinstrumentenpreis
Für wen? Musikinstrument Hersteller:innen
Wie viel? –
Bis wann? Jährlich (letzte Auslobung 2024)
Von wem? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Mit dem Deutschen Musikinstrumentenpreis zeichnet das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz seit 1990 in Deutschland produzierte Musikinstrumente von höchster Qualität und mit besonderen innovativen Eigenschaften aus. Den Herstellern soll ein Anreiz zur weiteren Steigerung ihrer Innovationskraft sowie Leistungsfähigkeit und damit ihrer Wettbewerbsfähigkeit gegeben werden.
Wo? Initiative Musik
Für wen? SolokünstlerInnen, Bands und AutorInnen
Wie viel? –
Bis wann? Immer wieder über das Jahr hinweg
Von wem? Initiative Musik
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Mit unserer Infrastrukturförderung unterstützen wir Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen.
Wo? Ernst von Siemens Musikstiftung
Für wen? Zeitgenössische MusikerInnen
Wie viel? –
Bis wann? Unterschiedlich je nach Förderung
Von wem? Ernst von Siemens Musikstiftung
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Die Ernst von Siemens Musikstiftung engagiert sich auf vielfältige Art und Weise für die zeitgenössische Musik. Neben der jährlichen Vergabe des Ernst von Siemens Musikpreises für herausragende Lebensleistungen werden jährlich drei Komponist:innenpreise vergeben. Die Auszeichnung erfolgt allein auf Vorschlag und nach Auswahl des Kuratoriums.
Wo? Initiative Musik
Für wen? Musikclubs und Musikveranstalter:innen
Wie viel? Unterschiedlich
Bis wann? Momentan nicht
Von wem? Initiative Musik der Bundesregierung
Weitere Informationen: ” In postpandemischen Zeiten setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen verstärkt auf etablierte Musiker:innen. Konzertformate mit Newcomer:innen, weniger populären oder experimentellen Genres laufen dabei Gefahr in den Hintergrund zu treten. Das neu aufgelegte Förderprogramm Live 500 soll hier ansetzen. Es soll ein Fortbestehen der kulturell vielfältigen Livemusikprogramme sichern.”
Wo? BLVKK
Für wen? Kreativschaffende aller Sparten
Wie viel? 250€ in der Woche
Bis wann? Momentan ausgesetzt
Von wem? BLVKK
Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de
Weitere Informationen: “Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.”