Förderprogramme Musikmarkt
Für wen? Jazzkünstler:innen
Wie viel? –
Bis wann? Voraussichtlich ab Mitte/Ende August 2026 bis zum 30. September 2026
Von wem? Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Ziel ist es hier, vor allem kleinere und mittelgroße Veranstalter zu unterstützen, die JazzmusikerInnen durch entsprechende Jahresprogramme oder besondere Konzepte ein Podium bieten.
Wo? Förderungs- und Hilfsfonds des DKV
Für wen? Komponist:innen
Wie viel? –
Bis wann? 02.10.2026, jährlich im Frühjahr und Herbst
Von wem? Deutscher Komponist:innenverband
Ansprechpartner:
Sabine Begemann (Gf.)
Karl-Marx-Straße 145, 12043 Berlin
Tel.: +49 (0)177 – 74 78 935
begemann@komponistinnenverband.org
Post: Förderungs- und Hilfsfonds des DKV
c/o Deutsche Chorjugend, Karl-Marx-Straße 145, 12043 Berli
Weitere Informationen:
Wir möchten auf nachstehende Förderkriterien hinweisen:
- bevorzugte Förderung von Projekten, an denen mehrere Musikurheberinnen und Musikurheber beteiligt und die im U-Musik-Bereich (im Sinne der Stifter) angesiedelt sind
- besondere Förderung künstlerisch hochwertiger und kulturpolitisch wichtiger Konzerte und Aufführungen
- Unterstützung junger Komponistinnen und Komponisten mit neuen Ideen und Projekten
- keine Förderung von Kompositionsaufträgen und Projekten einzelner Komponistinnen und Komponisten
- keine Ausschreibung eigener Preise, nur Unterstützung von Preisvergaben anderer Institutionen
Bei der Unterstützung von bedürftigen Komponistinnen und Komponisten und deren Angehörigen müssen die Voraussetzungen gemäß § 53 der Abgabenordnung vorliegen. Ein solcher Antrag muss die besondere Bedürftigkeit sowohl anhand der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und ggfl. seiner Familienangehörigen als auch anhand seiner persönlichen Situation (Krankheit, andere Fälle der Not) umfassend belegen.
Wo? Initiative Musik
Für wen? Musiker:innen und Bands mit Wohnsitz in Deutschland
Wie viel? Unterschiedlich
Bis wann? Spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt
Von wem? Initiative Musik der Bundesregierung
Ansprechpartner: Julia Waldmann, E-Mail: julia.waldmann@initiative-musik.de
Weitere Informationen:
SolistInnen, Ensemble oder auch Rock-, Pop-, Jazz-, Hip-Hop, Heavy Metal oder elektronische MusikerInnen aufgepasst: Wenn Ihr eine internationale Tour plant könnt ihre unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten bekommen.
Der Zuschuss wird für Touren im Ausland mit maximal 15 Auftritten ausgezahlt. Bei der Tour kann es sich um Tourneen, Support-Shows, Auftritte bei Festivals, Schowcases oder auch um Auftritte im TV und Radio handeln.
Die Fördersumme für die ersten fünf Auftritte beträgt im europäischen Ausland bis zu 600 Euro pro Person, im außereuropäischen Ausland bis zu 1.200 Euro pro Person. Für weitere zehn Auftritte verändert sich die Fördersumme.
Wo? Initiative Musik
Für wen? Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft
Wie viel? Unterschiedlich
Bis wann? Spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise
Von wem? Initiative Musik der Bundesregierung
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Gefördert werden internationale Reisen, die Teil einer ausgereiften Exportstrategie sind, z.B. der Besuch von internationalen Showcase-Festivals und Branchentreffen in Zielländern, in denen das Unternehmen bisher nicht oder in geringem Maß vertreten ist.
Wo? Initiative Musik
Für wen? Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft
Wie viel? Unterschiedlich
Bis wann? Spätestens 8 Wochen vor dem Projektbeginn
Von wem? Initiative Musik der Bundesregierung
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland.
Für wen? Musiker:innen
Wie viel? –
Bis wann? Jederzeit
Von wem? Bayerischer Musikrat
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Bayerische Laienensembles können jederzeit Fördermittel für die internationale musikalische Begegnung beantragen.
Wo? Goethe-Institut
Für wen? Professionelle Musiker:innen und Ensembles
Wie viel? –
Bis wann? Jederzeit
Von wem? Goethe-Institut
Ansprechpartner:
Goethe-Institut e.V.
Bereich Musik | Fonds
musikfoerderung@goethe.de
Tel. +49 89 15921-878
Weitere Informationen: Mit dem Fonds können Musikprojekte von professionell arbeitenden Ensembles oder MusikerInnen unterstützt werden. Entweder durch die Teilfinanzierung von Projekten oder durch Reisekostenzuschüsse.
Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.
Wo? Goethe-Institut
Für wen? Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles
Wie viel? –
Bis wann? Jederzeit
Von wem? Goethe-Institut e.V.
Ansprechpartner:
Goethe-Institut e.V.
Bereich Musik | Nachwuchs & Laien
musikfoerderung@goethe.de
Tel. +49 89 15921-346
Weitere Informationen: Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beantragen.
Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Wo? Goethe-Institut
Für wen? Künstler:innen und Ensembles
Wie viel? –
Bis wann? Jederzeit
Von wem? Goethe-Institut e.V.
Ansprechpartner:
Goethe-Institut e.V.
Bereich Musik | Gastspiele Deutschland
musikfoerderung@goethe.de
Tel. +49 89 15921-346
Weitere Informationen: Wir fördern Musikprojekte von Künstler*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern. Voraussetzung für ein Projekt ist eine Einladung und Antragstellung von Kooperationsbeteiligten in Deutschland. Die Förderung richtet sich sowohl an professionelle Ensembles und Künstler*innen als auch an Nachwuchs- und Amateurensembles.
Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.
Wo? Initiative Musik
Für wen? Solokünstler:innen, Bands und Autor:innen
Wie viel? –
Bis wann? 11.09.-02.10.2026
Von wem? Initiative Musik
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.
Wo? Goethe-Institut
Für wen? Musiker*innen
Wie viel? –
Bis wann? Bewerbungstermine bei dr jeweiligen Residenz
Von wem? Goethe-Institut e.V.
Ansprechpartner:
–
Weitere Informationen: –
Wo? Musikalische Nachwuchs- und Begabtenförderung
Für wen? Musikalischer Nachwuchs
Wie viel? –
Bis wann? Jederzeit
Von wem? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Einen besonderen Schwerpunkt bayerischer Musikförderung bildet die Förderung des musikalischen Nachwuchses. Folgende Maßnahmen wurden vom Freistaat Bayern initiiert, finanziell oder in anderer Weise unterstützt
Für wen? Festivals und Veranstaltungsreihen
Wie viel? –
Bis wann? 15.03.2027, jährlich
Von wem? Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Ziel der Förderung ist der Erhalt und Ausbau eines breiten Musikangebotes in Bayern und die Stärkung des professionellen künstlerischen Musikschaffens. Gefördert werden musikalische Festivals und Veranstaltungsreihen der klassischen Musik (z.B. Alte Musik, klassische, romantische, zeitgenössische Musik etc.) und des Jazz. Eine Förderung setzt voraus, dass das Festival oder die Veranstaltungsreihe aus mindestens vier Konzerten besteht, an Veranstaltungsorten in Bayern stattfindet, bereits zweimal erfolgreich durchgeführt worden ist und überwiegend mit professionellen Musikerinnen und Musikern durchgeführt wird.
Wo? Initiative Musik
Für wen? SolokünstlerInnen, Bands und AutorInnen
Wie viel? –
Bis wann? regelmäßig, letzte Ausschreibung: 2.2. bis 31.03.2026
Von wem? Initiative Musik
AnsprechpartnerIn:
Christiane Müller (sie/ihr)
Projektmanagement Strukturförderung
christiane.mueller@initiative-musik.de
+49 (0)30 – 531 475 45 – 715
Weitere Informationen:
Das Förderprogramm konzentriert sich gleichermaßen auf dialogische Netzwerkveranstaltungen wie Konferenzen und Conventions für die Musikbranche, als auch auf qualifizierende Formate für alle Akteur:innen der Pop-, Jazz-, und Livekultur, z.B. durch Workshopreihen und Mentoringprogramme. Auch wissenschaftliche Studien und Evaluationen zur Popkultur und Musikwirtschaft in Deutschland können gefördert werden.
Wo? Ernst von Siemens Musikstiftung
Für wen? Zeitgenössische Musiker:innen
Wie viel? –
Bis wann?
- Zur Frist am 1. Oktober (neu: bis 14 Uhr MESZ) können Anträge für Projekte, die frühestens im Folgejahr beginnen, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende des jeweiligen Jahres entschieden.
- Zur Frist am 1. März können Anträge für Projekte, die frühestens in der zweiten Jahreshälfte (ab Juli) beginnen, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende Juni entschieden.
Von wem? Ernst von Siemens Musikstiftung
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Die Ernst von Siemens Musikstiftung engagiert sich auf vielfältige Art und Weise für die zeitgenössische Musik. Neben der jährlichen Vergabe des Ernst von Siemens Musikpreises für herausragende Lebensleistungen werden jährlich drei Komponist:innenpreise vergeben. Die Auszeichnung erfolgt allein auf Vorschlag und nach Auswahl des Kuratoriums.
Wo? Initiative Musik
Für wen? Musikclubs und Musikveranstalter:innen
Wie viel? Unterschiedlich
Bis wann?
- Live 500: Neue Förderrunde steht noch nicht fest
- Festivalförderfonds: Neue Förderrunde steht noch nicht fest
- Plugin: Neue Förderrunde steht noch nicht fest
Von wem? Initiative Musik der Bundesregierung
Weitere Informationen: “ In postpandemischen Zeiten setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen verstärkt auf etablierte Musiker:innen. Konzertformate mit Newcomer:innen, weniger populären oder experimentellen Genres laufen dabei Gefahr in den Hintergrund zu treten. Das neu aufgelegte Förderprogramm Live 500 soll hier ansetzen. Es soll ein Fortbestehen der kulturell vielfältigen Livemusikprogramme sichern.“
Wo? BLVKK
Für wen? Kreativschaffende aller Sparten
Wie viel? 250€ in der Woche
Bis wann? Momentan ausgesetzt
Von wem? BLVKK
Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de
Weitere Informationen: „Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.“
jährlich abwechselnd in den Kategorien Oper/Operette/Konzert sowie Musical/Chanson
Wo? Berlin
Für wen? für junge Sänger:innen von 17 bis 30 Jahren
Bis wann? Anmeldung 1. Juli bis 1. Oktober 2026
Von wem? Schirmherr ist der Regierende Bürgermeister von Berlin.
Weitere Informationen: BW Gesang
Für wen?
Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine, gUGs mit mindestens zwei Vertretungsberechtigten, gGmbHs und selbständigen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, die über ein eigenes Budget verfügen sowie im ländlichen Raum überregionale Kreisverbände oder Regionalbüros.
Kommunen und kommunale Stellen als Verwaltungseinheit, Schulen und Kitas können keine Antragsteller, jedoch als weitere Bündnispartner aktiv sein.
Wie viel?
100%ige Finanzierung ohne Eigenmittel, Honorare Aufwandsentschädigungen, Sachkosten, 7 % Verwaltungspauschale
Bis wann?
1. September
Von wem?
Bundesmusikverband, „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
Weitere Informationen
Förderung neuer, außerschulischer Musikprojekte in Zusammenarbeit mit 2 Bündnispartnern für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren mit bisher erschwertem Zugang zur Musik (in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen).
Für wen?
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen der Musikwirtschaft mit Sitz in Deutschland
Wie viel?
Projektbezogener Zuschuss nach den jeweiligen Förderbedingungen
Bis wann?
31.08.–21.09.2026
Von wem?
Initiative Musik gGmbH / German Music Export
Ansprechpartner:in:
Julia Waldmann
Telefonische Beratungszeiten Montag bis Donnerstag, jeweils 10 – 15 Uhr
030 531 475 45 40
export@initiative-musik.de
Weitere Informationen:
„Ziel des Programms Internationale Exportförderung für Musikunternehmen ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Musikunternehmen mit Sitz in Deutschland nachhaltig zu stärken. Dies geschieht sowohl durch eigeninitiierte Maßnahmen als auch durch die Teilnahme an internationalen Branchenveranstaltungen. Das Programm ermöglicht es den Unternehmen, neue Märkte zu erschließen, nachhaltige Kontakte und Netzwerke aufzubauen und ihre deutschen Acts international zu positionieren.
Priorisiert werden Veranstaltungen in Zielländern, in denen das Unternehmen und/oder die Künstler:innen bisher nicht oder in nicht ausreichendem Maße vertreten sind, aber bereits eine Followerschaft oder Kontakte über Agent:innen, Managements oder soziale Medien nachweisen können.„
Wo? Musikfonds
Für wen?
In Deutschland ansässige Musiker:innen, Komponist:innen und Klangkünstler:innen. Internationale Kooperationen sind möglich.
Wie viel?
Große Projektförderung zwischen 3.001 und max. 50.000 Euro.
Förderfähige Ausgaben:
- Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
- weitere projektbezogene Personalkosten
- Veranstaltungs- und Produktionskosten
- Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Bis wann?
1. bis 30. September 2026, jährlich zum 31. März und 30. September
Von wem?
Musikfonds
Ansprechpartner:in:
–
Weitere Informationen:
Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen:
- Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
- Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
- zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
- Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren
Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden.
Wo? Musikfonds
Für wen?
In Deutschland ansässige Musiker:innen, Komponist:innen und Klangkünstler:innen. Internationale Kooperationen sind möglich.
Wie viel?
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.
Förderfähige Ausgaben:
- Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 350 Euro)
- weitere projektbezogene Personalkosten
- Veranstaltungs- und Produktionskosten
- Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG)
Bis wann?
31. August – für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026 (18:00 Uhr MEZ)
30. November – für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027 (18:00 Uhr MEZ)
Von wem?
Musikfonds
Ansprechpartner:in:
–
Weitere Informationen:
Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen:
- Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
- Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
- zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
- Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren
Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden.
Wo?
Hans und Eugenia Jütting Stiftung
Für wen?
Hervorragende Musiker mit deutscher oder polnischer Staatsangehörigkeit, die sich bereits in öffentlichen Konzerten und / oder in Wettbewerben profilieren konnten. Zum Stichtag 31.08.2026 dürfen Einzelbewerber im Fach Gesang (auch wenn sie sich instrumental selbst begleiten oder begleiten lassen) das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, sämtliche Mitglieder einer Band nicht das 25. Lebensjahr und Instrumentalsolisten nicht das 23. Lebensjahr.
Wie viel?
Stipendien im Gesamtwert von 55.000 €
- zu je 5.000 € für einen Solisten
- zu je 3.000 € für Mitglieder einer Band, maximal jedoch 10.000 € für eine Band
Bis wann?
31.08.2026
Von wem?
Hans und Eugenia Jütting Stiftung
Ansprechpartner:in: –
Weitere Informationen:
Die Hans und Eugenia Jütting – Stiftung Stendal vergibt jährlich einmalige Förderungen an besonders begabte deutsche und polnische Nachwuchskünstler im Bereich Popularmusik.