Informationen zur Neustarthilfe – Auszug aus dem Newsletter vom Dachverband freier Würzburger Kulturträger



Tolle Zusammenfassung aller wichtigen Informationen zur Neustarthilfe vom Dachverband freier Würzburger Kulturträger. Der Auszug stammt aus dem aktuellen Newsletter des Verbands. 

Die 𝗡𝗲𝘂𝘀𝘁𝗮𝗿𝘁𝗵𝗶𝗹𝗳𝗲 für Solo-Selbständige ist ab sofort und direkt (ohne Steuerberatung) beantragbar. Gezahlt wird ein Liquiditätsvorschuss für das erste Halbjahr 2021 von bis zu 7.500 EUR, der auch für den Lebensunterhalt verwendet werden darf.

Antragsberechtigt sind Solo-Selbständige, deren Umsatz für Januar bis Juni 2021 voraussichtlich mindestens 60% niedriger ausfällt als der
Referenzumsatz 2019 (Referenzumsatz = Jahresumsatz 2019 / 12 * 6) unter bestimmten Voraussetzungen sind auch kurzfristig und unständig Beschäftigte antragsberechtigt (Schauspieler) zu einem späteren Zeitpunkt können auch Solo-Selbständige Neustarthilfe beantragen, die ihre Umsätze auch oder ausschließlich aus 𝗣𝗲𝗿𝘀𝗼𝗻𝗲𝗻𝗴𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗻 (GbR) 𝗼𝗱𝗲𝗿 𝗘𝗶𝗻-𝗣𝗲𝗿𝘀𝗼𝗻𝗲𝗻-𝗞𝗮𝗽𝗶𝘁𝗮𝗹𝗴𝗲𝘀𝗲𝗹𝗹𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁𝗲𝗻 (GmbH) erzielen.

Die Höhe der Neustarthilfe beträgt 50% des Referenzumsatzes aus 2019. Einkommen aus Angestelltenverhältnissen werden ebenfalls hinzugezählt. Prämisse ist jedoch, dass das Gesamteinkommen 2019 zu mind. 51% aus selbstständiger Tätigkeit erzielt wurde. Ausnahme: es gibt Teilzeitangestellte.

Eine Anrechnung auf ALG II erfolgt nicht.

Die Neustarthilfe ist ein 𝗩𝗼𝗿𝘀𝗰𝗵𝘂𝘀𝘀. Ab Juli 2021 muss eine Endabrechnung erstellt werden. Liegen die tatsächlich erzielten Einkünfte bei mehr als 40% des Referenzeinkommens, ist die Hilfe anteilig zurück zu zahlen.

Füllt den Antrag sorgsam aus, da Änderungen am Antrag nicht vorgenommen werden können und Abweichungen zu den Angaben dann erst mit der Endabrechnung angezeigt werden können.

Antragsfrist: 31.08.2021

𝗙𝗔𝗤 (Link)

Wie sich die Neustarthilfe mit dem Bayerischen Soloselbständigenprogramm verträgt, ist noch nicht geklärt. Im Zweifelsfall gibt es über das Soloselbständigenprogramm mehr Geld (max. 1.180€ pro Monat, ebenfalls bis Juni 2021).

Auszahlungen von Hilfen aus 2020 zählen nicht als Umsatz für 2021 im Sinne der Neustarthilfe. Sie müssen nur beim Beihilfeformular angegeben werden.

Überbrückungshilfe 3 beantragt? Dann geht Neustarthilfe nicht zusätzlich!

Was ist besser? Ganz einfach: Wer 2021 mind. 1.200€ monatliche berücksichtigungsfähige Fixkosten hat, bekommt aus der Ü3 mehr als
mit der Neustarthilfe. Und: Ü3 darf nicht für Lebenshaltung verwendet werden, Neustarthilfe schon (und auch das Bayerische Soloselbständigenprogramm).

Wer 2019 Auslandsumsätze hatte, die zur Berechnungsgrundlage nötig sind, soll bitte auch noch warten. Veranstaltungswirtschaftsverbände versuchen hier noch nachzubessern, weil Auslandsumsätze bei der
Überbrückungshilfe 3 berücksichtigt werden, aber bei der Neustarthilfe noch nicht.

Wichtig: auch versehentlich falsch ausgefüllte Anträge werden erst im Juli änderbar sein – also lieber erstmal über den fertigen Antrag schlafen vor dem Abschicken!