Das Stipendienprogramm von Bayern Innovativ geht in den fünften Call. Auch dieses Mal können sich wieder Kultur- und Kreativschaffende in ihrer Anfangsphase für die Konzeption oder Umsetzung ihrer Vorhaben unterstützen lassen.
Gefördert werden die Konzeption oder Umsetzung angefangener und noch nicht zum Abschluss gebrachter bzw. neue Vorhaben von Künstler:innen in der Anfangsphase ihres Schaffens, die so beim Aufbau ihrer professionellen Existenz und in ihrer künstlerischen Entwicklung unterstützt werden sollen. Dazu zählen z.B. künstlerische, kunstvermittelnde oder kunstpädagogische Vorhaben wie etwa Kompositionen, bildnerische Werke, Publikationen, literarische Übersetzungen, Filme, Comics, Formen interpretierender Kunstpraxis, die Konzeption und Umsetzung von Präsentationen oder Vermittlungsformen, insbesondere digitaler oder hybrider Kunst- und Kunstvermittlungsformate sowie interaktiver Modelle im digitalen Bereich oder Recherchevorhaben, auch im Sinne künstlerischer Forschung. Das Stipendium kann dabei auch zur Deckung der Kosten verwendet werden, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben durch die Ausübung der künstlerischen Tätigkeit und notwendiger Professionalisierungsmaßnahmen entstehen.
Mehr Informationen zu den Fristen und den Förderrichtlinien des Stipendienprogramms findet Ihr hier.