Ab sofort können auch Soloselbständige ihren Antrag auf Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen. Dieses Unterstützungsangebot gilt auch für Angehörige der Kultur- und Kreativwirtschaftsbranche!
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie in der Pressemitteilung „Corona-Wirtschaftshilfen: Anträge für die Neustarthilfe 2022 können ab sofort gestellt werden – Abschlagszahlungen laufen heute an“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Antragstellung erfolgt über: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de