Ab sofort gibt es vom Freistaat Bayern ergänzende Hilfen für Kultureinrichtungen für aufkommende Energiemehrkosten!
Der Freistaat Bayern und der Bund haben sich ergänzende Hilfen auf den Weg gebracht, um trotz der steigenden Energiepreise ein breites, bezahlbares Kulturangebot aufrecht zu erhalten. Diese dienen der Abfederung der Mehrbedarfe – verursacht durch die steigenden Energiepreise trotz der Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom. (Mehr Informationen dazu hier)
Stellen Sie jetzt den Antrag!
Förderanträge können ab sofort und ausschließlich über die Antragsplattform www.kulturfonds-energie.de gestellt werden. Die Bezirksregierung des Freistaats Bayern, in dem die antragsstellende Kultureinrichtung liegt, bearbeitet und verbescheidet den Antrag. Die Anträge für den ersten Förderzeitraum (01. Januar bis 31. März 2023) müssen spätestens bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden. Es reicht ein Antrag, um sowohl Hilfen beim Kulturfonds Energie des Bundes als auch beim Bayernbonus für Kultureinrichtungen zu beantragen.
Antragstellende, die bereits im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen registriert sind, können sich mit denselben Zugangsdaten auch auf der Antragsplattform www.kulturfonds-energie.de anmelden.
Mehr Information hierzu finden Sie hier.