BLVKK-Statement: Aktuelle Corona-Regeln für Kunst und Kultur in Bayern

Seit dem 27. Januar 2022 gilt im Freistaat eine Maximalauslastungskapazität von 50% statt 25% für Kulturveranstaltungen und -einrichtungen. Dieser Beschluss hilft akut einigen kleineren Spielstätten und Veranstaltern, vor allem aber den öffentlichen Kultureinrichtungen wie staatlichen oder kommunalen Theatern. Doch die meisten privaten Bühnen und Veranstaltungsagenturen können erst ab 75-80% Auslastung kostendeckend arbeiten.

Die monierte Schlechterstellung der Kulturwirtschaft im Vergleich zu anderen Branchen, wie der Gastronomie oder dem Einzelhandel, hat die Staatsregierung mit ihrem Beschluss also nicht aufgelöst. Denn neben der 50% Maximalauslastungsgrenze  (bzw. 25% bei mehr als 1.000 Besuchern) gilt weiterhin die 2G Plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht am Platz. Eine sachliche, wissenschaftliche Begründung für diese Ungleichbehandlung fehlt aus Sicht des BLVKK weiterhin.  

Zudem hat sich die Hoffnung der Kulturwirtschaft nicht erfüllt, dass die Staatsregierung zeitnah eine perspektivische Strategie für die Phase nach der Omikron-Welle vorlegt. Die branchenspezifischen Gründe für den benötigten Planungsvorlauf dürften dem Ministerrat vorliegen, z.B.:

  1. Da privatwirtschaftlich agierende Kulturveranstalter erst ab 75-80% Auslastung kostendeckend arbeiten können, sind sie auf einen mehrwöchigen Ticketvorverkauf angewiesen, um die Rentabilität einer Veranstaltung rechtzeitig abschätzen zu können. Wird ein Termin verschoben, weil eine Veranstaltung z.B. unter den aktuellen Corona-Auflagen nicht rentabel wäre, haben Ticketkäufer drei Jahre lang das Recht, ihre Tickets zurückzugeben. Davon haben mittlerweile viele Kunden Gebrauch gemacht, weil Kulturveranstaltungen zum Teil vier bis fünf Mal verschoben werden mussten.

  2. Kulturveranstaltungen sind vor allem personalintensiv und weniger auf Rohprodukte angewiesen als z.B. die Gastronomie, die ihre Waren auch kurzfristig beschaffen kann. Viele Fachkräfte wie Veranstaltungstechniker, Aufbauhelfer oder Produktionsleiter für große Festivals, die meist als Freelancer gebucht werden, sind nach fast zwei Jahren Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in andere Branchen abgewandert. Festivalveranstalter berichten auch, dass sie z.B. Bauzäune zum Absichern ihres Open Air-Geländes rechtzeitig anmieten müssten, weil das Angebot auf dem Markt wegen vermehrter Bautätigkeiten knapp sei. Aus diesen Gründen lässt sich die Produktion von professionellen, größeren Kulturveranstaltungen nicht von heute auf morgen hochfahren.

  3. Kulturveranstalter sind darauf angewiesen, ihre zeitlich festgelegten Angebote mit entsprechendem Vorlauf intensiv zu bewerben, um sich besonders gegen die Konkurrenz durch digitale Freizeit- und Bildungsangebote zu behaupten. Dabei müssen sie nun zusätzlich massiv Vertrauen zurückgewinnen: Ihr potenzielles Publikum ist verunsichert, weil die bisher geltenden, besonders strengen Anti-Corona-Regeln für den Kunst- und Kulturbereich ihnen eine erhöhte Infektionsgefahr in Theatern, Konzertsälen und -hallen, Musikclubs, Kleinkunstbühnen und Ausstellungsräumen vermitteln. Außerdem hat bei den Zielgruppen der Kulturwirtschaft mittlerweile ein pandemiebedingter Entwöhnungseffekt eingesetzt, der ebenfalls zeitnah mit massiven Promotionsaktivitäten durchbrochen werden müsste.

Nach zwei Jahren Pandemie sind Kulturveranstalter dringend auf eine vorausschauende Strategie angewiesen, die ein Mindestmaß an Planungssicherheit gewährleistet und berücksichtigt: Viele Veranstaltungsorte sind auch mit Hilfe staatlicher Mittel durch moderne Luftreinigungsanlagen aufgerüstet worden, und wissenschaftliche Expertisen sprechen für ein vergleichbar geringes Ansteckungsrisiko bei Kulturveranstaltungen – dank professioneller Hygienekonzepte.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zum BLVKK-Statement an: katrin.neoral@blvkk.de