Corona-Soforthilfe: Frist bis Ende 2023 verlängert!

Die Frist für die Corona-Sofortrückzahlungen wurde verlängert. Sie haben nun bis zum 31. Dezember 2023 Zeit für die Berechnung, Rückmeldung und ggf. Rückzahlung der Soforthilfe.

Außerdem gibt es im Bereich “häufig gestellte Fragen” seit dem 14. Juni neue Informationen:

  • Im Fall einer Rückzahlungspflicht besteht bis 31. Dezember 2023 Zeit für die Rückzahlung bzw. Rückmeldung.
  • Ratenzahlungen können seit 5. Juni 2023 über die Online-Plattform beantragt werden.
  • Keine Rückzahlung nötig bei Existenzgefährdung oder Alleinstehenden bis zu 25 000 bzw. ansonsten 30.000€ (nach Steuern).
  • Bei bereits zurückgezahlten Soforthilfen gibt es weiterhin keine Information, was zu tun ist.
  • Eine zweite Rückmeldung ist technisch nicht möglich. Wer also nicht weiß, ob bereits die eigene Rückmeldung abgeschickt wurde, sollte sich über den personalisierten Link (erhalten meist per E-Mail Dez. 2022) einloggen und dort nachlesen.

Es gilt also weiterhin: Erstmal abwarten.

Hier zu den häufig gestellten Fragen.

⇒ Bei Rückfragen können Sie sich bei Antje Molz (BLVKK) melden: beratung(at)blvkk.de!