Förderprogramme branchenübergreifend
Für wen? Kunstschaffende
Wie viel? –
Bis wann? Vom 1. November bis zum 15. Januar für das folgende Jahr
Von wem? Kulturstiftung der Länder
weitere Informationen: Hochbegabte und außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in der Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano Romana und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden. Für Künstlerinnen und Künstler, die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind, besteht darüber hinaus außerdem die Möglichkeit, sich um einen Stipendienplatz in der Cité Internationale des Arts in Paris in den „Bundesateliers“ zu bewerben.
Für wen? Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, öffentliche Einrichtungen
Wie viel? Mindestens 3.000€ und maximal 30.000€
Bis wann? 02. Mai und 02. November
Förderer? Fonds Soziokultur
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Der Fonds Soziokutlur fördert zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Die Beteiligung von Laien bzw. Nicht-Künstlern ist bei diesen Projekten sehr wichtig.
Für wen? Schüler*innen
Wie viel? mind. 30.000€ 50%-Förderung für Mehrkosten
Bis wann? Jährlich 1. Oktober
Von wem? Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Weitere Informationen: “Mit digitalen Medien kreativ werden! Der Kreativwettbewerb „crossmedia“ lädt Schulen in ganz Bayern ein, die Ergebnisse ihrer kreativen Medienarbeit zu präsentieren. Jetzt informieren!“
Wo? Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland
Für wen? Unternehmen, Selbständige, Gründerinnen, Gründer und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft
Wie viel? –
Bis wann? Jährlich (nächste Phase beginnt Frühjahr 2024)
Von wem? u-institut für unternehmerisches Denken und Handeln e.V., gefördert vom BMWK (Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft)
Weitere Informationen: “Mit der Auszeichnung bekommst du ein einjähriges Mentoring-Programm, das dich individuell begleitet und dabei unterstützt, dein Projekt weiterzuentwickeln. Es beinhaltet drei Workshops, in denen du zusammen mit Changemaker*innen, Expert*innen und anderen Kultur- und Kreativpilot*innen deine Position als Unternehmer*in stärken kannst. Außerdem werden dir zwei Mentor*innen an die Seite gestellt, die dich und dein Unternehmen bei mehreren Screening-Terminen individuell beraten und bei der Umsetzung deiner Strategien und Pläne begleiten.”
Wo? BMAS
Für wen? Selbstständige, Solo-Selbstständige/Freiberufler
Wie viel? –
Bis wann? Ab dem 17.07.2023 möglich
Von wem? Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ansprechpartner*in:
Bei administrativen Fragen und Fragen zu Förderbedingungen: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS)
Servicezeiten: Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-15 Uhr
Tel.: 0355 355 486 917
Weitere Informationen: “Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen.”
Wo? BMWK
Für wen? kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (z.B. (Kunst-)Hochschulen)
Wie viel? –
Bis wann? Regelmäßige Ausschreibungen
Von wem? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Weitere Informationen: “Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWK den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten zwar neue Technologien eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen.”
Wo? FFF Bayern
Für wen? Projektschaffende
Wie viel? –
Bis wann? Laufend
Von wem? FilmFernsehFonds Bayern
Ansprechpartner:
Verena Lechner
089 – 544 60 2 – 71
verena.lechner@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Zur Pflege des Medienstandorts Bayern kann der FFF „nach Maßgabe eines vom Aufsichtsrat festzulegenden Förderrahmens Empfehlungen abgeben.“
Gefördert werden dabei Projekte, bei denen nachvollzogen werden kann, welchen positiven Effekt sie für die bayerische Film-, Fernseh-, Games- und Medienbranche liefern.
Wo? Deutsch-polnischer Kulturaustausch
Für wen? Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Wie viel? Bis zu 20.000 Euro
Bis wann? –
Von wem? Die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner: Die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien, Tel.: 0228 996810, E-Mail:K44@bkm.bund.de
weitere Informationen:
Die BKM Fördert deutsch-polnische oder polnische Kunst- oder Kulturprojekte. Damit soll polnische Kunst und Kultur in Deutschland gefördert werden.
Das geförderte Projekt muss einen deutsch-polnischen oder polnischen Kontext haben, wie zum Beispiel Projekte die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben oder auch Projekte die zum Erhalt und zur Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen.
Wo? Bayern Innovativ
Für wen? Jeden
Wie viel? Max. 80.000 Euro
Bis wann? Jederzeit
Von wem? Bayerisches Staatsministerium
Ansprechpartner:in: –
Weitere Informationen: Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Wo? Goethe Institut
Für wen? Künstler:innen
Wie viel? 500 Euro pro Woche
Bis wann? Laufend; 10 Wochen vor Reisebeginn
Von wem? Goethe Institut
AnsprechpartnerIn:
Susanne Traub
E-Mail: susanne.traub@goethe.de
Weitere Informationen: Das Goethe-Institut fördert Rechercheaufenthalte von in Deutschland tätigen Künstler*innen, bei denen sie international ausgerichtete Projektvorhaben vorbereiten und Kontakte knüpfen können.
Für wen? KünstlerInnen
Wie viel? Mindestens 50.000 Euro
Bis wann? zwei Mal im Jahr
Von wem? Kulturstiftung des Bundes
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: “Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.”
Wo? Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland
Für wen? KünstlerInnen
Wie viel? –
Bis wann? Einmal im Jahr
Von wem? Bundesregierung
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland ist eine durch die Bundesregierung vergebene Auszeichnung für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Schnittstellen zu anderen Branchen, die sich an Selbständige, Gründer*innen und Projekte richtet. Wir suchen Menschen, die Mut beweisen, Engagement zeigen und sich immer fragen: Was kann ich noch besser machen? Die Auszeichnung ist kein Innovationspreis, sondern legt ihren Fokus auf die Unternehmer*innenpersönlichkeit – denn gerade in dieser herausfordernden Zeit ist es wichtig, der Branche ein Gesicht zu geben und zu zeigen, welche Innovationskraft durch die Vielfalt ihrer Mutmacher*innen, Andersdenker*innen und Wegbereiter*innen hervorgebracht wird.
Wo? MEDIA
Für wen? Audiovisuelle Branche in Europa
Wie viel? –
Bis wann? Laufend
Von wem? Creative-Europe-Programm der Europäischen Union
Weitere Informationen: “Bis Ende 2027 verfügt MEDIA über ein Budget von 1,4 Milliarden Euro.Vergeben werden die Fördermittel mit einem besonderen Fokus auf die transnationale Zusammenarbeit des europäischen audiovisuellen Sektors.”
Wo? BLVKK
Für wen? Kreativschaffende aller Sparten
Wie viel? 250€ in der Woche
Bis wann? 31.12.2023
Von wem? BLVKK
Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de
Weitere Informationen: “Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.”