Förderprogramme branchenübergreifend
PROJEKTFÖRDERUNG
Für wen? Veranstalter:innen oder von diesen nachweislich Beauftragte, die Veranstaltungen in Bayern planen und durchführen
Bis wann? laufend möglich
Von wem? Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
(Bayernweite Kongress-Förderung)
AnsprechparnterIn:
Weitere Informationen: Veranstaltung findet in Bayern statt; mindestens 100-300 Teilnehmer (Standortabhängig); Dauer mindestens 2 Tage mit jeweils mindestens 4 Stunden inhaltlichem Programm etc.
Förderfähige Ausgaben:
- Miete für Veranstaltungsräume einschließlich Betriebs- und Nebenteil,
- Ausgaben für Bewirtung (Catering),
- Ausgaben für Technik, Ausstattung o. Ä.,
- Honorare, Reisekosten, Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung für Moderierende, Vortragende und Dolmetschende,
- Ausgaben für allgemeine Organisation,
- Registrierung/Hostessen vor Ort,
- Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit,
- Ausgaben für die Sicherheit,
- Schutz- und Hygienemaßnahmen.
Wo? vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern
Für wen? Privatpersonen sowie Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die ein nachhaltiges Projekt in Bayern planen oder durchführen, das gemeinnützige Zwecke verfolgt
Wie viel? Einzelne Projekte können mit einer Fördersumme in Höhe von 10.000 bis 250.000 Euro im Jahr unterstützt werden
Bis wann? Bewerbungszeitraum 2027 noch nicht bekannt (vermutlich bis Ende Juni 2027); jährlich
Von wem? vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen:
Was fördern wir? Wir fördern neue oder bereits laufende, gemeinnützige Projekte, die aus der Mitte der Gesellschaft kommen, die von Menschen in Bayern getragen werden und nachhaltige soziale oder ökologische Verbesserungen schaffen.
Für wen? KünstlerInnen
Wie viel? Mindestens 50.000 Euro
Bis wann? Jährlich zum 31. Januar (12:00 Uhr MEZ) und 31. Juli
Von wem? Kulturstiftung des Bundes
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: „Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.“
Wo? Bezirk Oberpfalz
Für wen? Kulturelle Projekte und Anschaffungen in der Oberpfalz
Wie viel? Unterschiedlich
Bis wann? Mehrmals im Jahr entscheidet der Kulturausschuss des Bezirkstags über die Förderlisten.
Von wem? Bezirk Oberpfalz
AnsprechpartnerIn: Es wird empfohlen, vor Antragstellung Kontakt mit dem jeweiligen Ansprechpartner aufzunehmen.
Weitere Informationen: –
Wo? BMAS
Für wen? Selbstständige, Solo-Selbstständige/Freiberufler
Wie viel? Bis zu maximal 4.500 Euro (Rückerstattung auf Antrag an die Bewilligungsbehörde Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (kurz: DRV KBS).
Bis wann? laufend bis 29.02.2028; eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.
Um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, wird die Ausgabe von Qualifizierungsschecks im Zeitraum von Mai bis voraussichtlich Oktober 2026 bundesweit begrenzt.
Von wem? Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ansprechpartner*in:
Bei administrativen Fragen und Fragen zu Förderbedingungen: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS)
Servicezeiten: Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-15 Uhr
Tel.: 0355 355 486 917
Weitere Informationen: „Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen.“
Wo? FFF Bayern
Für wen? Projektschaffende
Wie viel? –
Bis wann? Laufend
Von wem? FilmFernsehFonds Bayern
Ansprechpartner:
Stephanie Hammer
Justiziarin, Förderreferat Medienstandort
+49 (0)89 – 544 602 – 71
stephanie.hammer@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Zur Pflege des Medienstandorts Bayern kann der FFF „nach Maßgabe eines vom Aufsichtsrat festzulegenden Förderrahmens Empfehlungen abgeben.“
Gefördert werden dabei Projekte, bei denen nachvollzogen werden kann, welchen positiven Effekt sie für die bayerische Film-, Fernseh-, Games- und Medienbranche liefern.
Wo? Bayern Innovativ
Für wen? Jeden
Wie viel? Max. 80.000 Euro
Bis wann? Laufend
Von wem? Bayerisches Staatsministerium
Ansprechpartner:in: –
Weitere Informationen: Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Wo? MEDIA
Für wen? Audiovisuelle Branche in Europa
Wie viel? –
Bis wann? Laufend
Von wem? Creative-Europe-Programm der Europäischen Union
Weitere Informationen: „Bis Ende 2027 verfügt MEDIA über ein Budget von 1,4 Milliarden Euro.Vergeben werden die Fördermittel mit einem besonderen Fokus auf die transnationale Zusammenarbeit des europäischen audiovisuellen Sektors.“
Wo? Deutsch-polnischer Kulturaustausch
Für wen? Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Wie viel? Bis zu 20.000 Euro
Bis wann?
- Für das Folgejahr: bis zum 30.9. (Eingangsstempel)
- Für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres: bis zum 31.3. (Eingangsstempel)
Von wem? Die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner: Die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien, Tel.: 0228 996810, E-Mail:K44@bkm.bund.de
weitere Informationen:
Die BKM Fördert deutsch-polnische oder polnische Kunst- oder Kulturprojekte. Damit soll polnische Kunst und Kultur in Deutschland gefördert werden.
Das geförderte Projekt muss einen deutsch-polnischen oder polnischen Kontext haben, wie zum Beispiel Projekte die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben oder auch Projekte die zum Erhalt und zur Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen.
Wo? Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Für wen? Künstler:innen
Wie viel? höchstens 1.000.000 €
Bis wann? 1. Oktober für das Folgejahr
Von wem? Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Aus dem Kulturfonds, Bereich Kunst, können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden, jedoch keine laufenden Betriebskosten. Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen ist eine Anschubfinanzierung möglich. Über Zuwendungen von mehr als 25.000 € entscheidet der Ministerrat mit Billigung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen und unter Beteiligung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags voraussichtlich im Mai. Über Zuwendungen bis 25.000 € entscheidet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in der Regel im April.
Für wen? Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, öffentliche Einrichtungen
Wie viel? Mindestens 3.000€ und maximal 30.000€
Bis wann? 2. Mai und 2. November, nächstmögliche Antragstellung 2.10.-2.11.2026
Förderer? Fonds Soziokultur
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Der Fonds Soziokutlur fördert zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Die Beteiligung von Laien bzw. Nicht-Künstlern ist bei diesen Projekten sehr wichtig.
Wo? BMWK
Für wen? kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (z.B. (Kunst-)Hochschulen)
Wie viel? –
Bis wann? Bis 20.08.2026, 15:00 Uhr; weiterer Call wird voaussichtlich noch 2026 starten
Von wem? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Weitere Informationen: „Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWK den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten zwar neue Technologien eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen.“
Für wen? Zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung
Wie viel? Bis zu 240.000 Euro für vier Jahre beantragt
Bis wann? Programm bis 2031; neuer Call noch nciht bekanntgegeben
Von wem? Kulturstiftung des Bundes
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Die Kulturstiftung des Bundes fördert mit dem antragsoffenen Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohner*innen. Das Programm läuft von 2024 bis 2031.
Wo?
JEP
Was?
Förderung kultureller Bildungsprojekte für junge Menschen zwischen 12 und 18 Jahren.
Denkbar sind Projekte von A wie Alltagskultur bis Z wie Zirkus aus den Bereichen Architektur, Design, Film, Hörspiel, Kunst, Medien, Mode, Musik, Tanz, Theater, Upcycling, …
Für wen?
Gemeinnützige Vereine, Verbände, Einrichtungen und andere antragsberechtigte Träger bzw. lokale Bündnisse.
Ein Bündnis aus mindestens drei Partner:innen ermöglicht hierbei den bildungsbenachteiligten Jugendlichen den Zugang zu kultureller Bildung.
Wie viel?
Projektbezogene Förderung.
Bis wann?
01.09.2026 für 2027.
Die Projektlaufzeit ist an die Sommerferien der jeweiligen Bundesländer geknüpft. Die Projekte müssen also nach den Sommerferien 2027 beendet sein.
Von wem?
Paritätisches Bildungswerk Bundesverband e. V., Kultur macht stark
Ansprechpartner:in:
JEP-Projektteam
info@jep-kultur.de
Weitere Informationen
Wo?
Der Paritätische Gesamtverband
WAS
Förderung kultureller Bildungsprojekte für Kinder und Jugendliche mit den Schwerpunkten Herkunft, Identität, Entwicklung und Respekt.
Für wen?
Juristische PErsonen wie gemeinnützige Vereine, Kultur- und Bildungseinrichtungen sowie lokale Bündnisse. Die Antragstellende Organisation bildet mit mindestens zwei weiteren Partnern ein Bündnis, ein bürgerschaftliches Netzwerk.
Wie viel?
Projektförderung im Rahmen von „Kultur macht stark“.
- Künstler*innen oder andere (kulturpädagogische) Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation: Honorar
- Ehrenamtliche Unterstützer/-innen: Aufwandsentschädigung
- Verpflegung und Sachmittel
- Verwaltungspauschale von 7 %
Bis wann?
15. September 2026 (Projektförderung ab 01. Januar 2027 bis max. 15. August 2027)
Von wem?
Der Paritätische Gesamtverband im Rahmen von „Kultur macht stark“.
Ansprechpartner:in:
Anita Havemann
kms@paritaet.org
030 24636-468
Weitere Informationen:
–
W0?
IGP
FÜR WEN
KMU, Gründungen, Selbstständige und gemeinwohlorientierte Unternehmen sowie mit diesen kooperierende Forschungseinrichtungen/Hochschulen. Im aktuellen Call müssen mindestens zwei Unternehmen beteiligt sein.
Wie viel?
Projektabhängiger Zuschuss entsprechend der jeweiligen Förderstufe. Gefördert werden Machbarkeits- und Marktreifeprojekte.
Bis wann?
20.08.2026, 15:00 Uhr.
Von wem?
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:in:
–
Weitere Informationen:
Bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten können neue Technologien zwar eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen.
Für wen?
Juristische Personen in einem Bündnis aus drei Partnern, die gemeinsam ein bildungskulturelles Projekt durchführen
Wie viel?
Projektförderung
Bis wann?
Unterschiedlich, aktuelle Fristen
Von wem?
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Ansprechpartner:in:
Beratungsstelle „Kultur macht stark“ Bayern
c/o Museumspädagogisches Zentrum (MPZ)
Infanteriestraße 1
80797 München
kulturelle.bildung@mpz-bayern.de
Tel.: 089 9541152-14
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Dienstag: 09:00 – 14:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 11:00 Uhr
Weitere Informationen:
Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ trägt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zu mehr Bildungsgerechtigkeit in Deutschland bei. Bereits seit 2013 fördert das Programm außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche mit erschwertem Bildungszugang. Lokale Bündnisse für Bildung führen die Projekte durch, unterstützt werden sie dabei von 27 bundesweit tätigen Programmpartnern aus den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales. Bis 2027 stellt das BMBFSFJ dafür jährlich bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung.
Wo?
Deutschlandweit, insbesondere ländliche und strukturschwache Regionen
Was?
Mikroförderung zur Gewinnung und Bindung ehrenamtlich Engagierter sowie zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen.
Für wen?
Gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen.
Wie viel?
bis zu 1.500 Euro
Bis wann?
Laufend.
Von wem?
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE).
Ansprechpartner:in:
Programmleitung: Mirko Winkelmann
E-Mail: hallo@d-s-e-e.de
Telefon: 03981 4569 600
Weitere Informationen:
Ob Anschaffungen, Honorare für externe Dienstleistende oder Veranstaltungskosten: Mit dem Mikroförderprogramm geht (fast) alles, was über eure regulären Aktivitäten hinausgeht.
Wo
Deutschlandweit, Deutsche Bank Stiftung
Was?
Förderung gemeinnütziger Projekte, insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales.
Für wen?
Gemeinnützige Organisationen und Institutionen.
Wie viel?
Projektabhängig; die Stiftung entscheidet über die Höhe der jeweiligen Förderung.
Bis wann?
Laufend
Von wem?
Deutsche Bank Stiftung.
Ansprechpartner:in: –
Weitere Informationen:
Die Deutsche Bank Stiftung unterstützt Projekte, die den Nachwuchs fördern, kulturelle Erfahrungsräume öffnen oder den Austausch zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen ermöglichen.
Für wen?
Einzelpersonen, gemeinnützige und nichtgemeinnützige Organisationen mit Vorhaben aus den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur in jüdischem Kontext
Wie viel?
–
Bis wann?
03.09.2026 für Projekte 2027
Von wem?
Szloma-Albam-Stiftung
Ansprechpartner:in: –
Weitere Informationen:
Anträge von Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind, werden in der Regel bevorzugt.
Für wen?
Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten in Deutschland und international, die gemeinsam mit Partnerinstitutionen weltweit ihre internationale Ausrichtung vertiefen möchten. Mindestens ein Partner mit Sitz in Deutschland und ein Partner im Ausland müssen aktiv an der Kooperation beteiligt sein
Wie viel?
- Workshops, Arbeitstreffen und Trainings zu aktuellen Fragen der Museumsarbeit, die Wissensaustausch fördern und die Grundlage für gemeinsame Präsentations- und Ausstellungsformate sowie die internationale Positionierung deutscher Museen legen
- Präsenzveranstaltungen in Partnerländern sowie digitale oder hybride Formate
Bis wann?
31. August 2026
Möglicher Förderzeitraum:
01.01.2027 – 30.09.2027
Von wem?
Agentur für Internationale Museumskooperation gGmbH
Ansprechpartner:in:
Kathleen Clancy & Susann Pfarr
International Programmes
+49 30 213089 617
programmes@museumsagentur.de
Weitere Informationen:
Ziel ist es, neue Räume zu öffnen, um deutsche Museen international zu verbinden.
Gefördert werden Austauschformate für Museumsfachleute, die aktuelle Fragen
der Museumsarbeit diskutieren, bestehende Praktiken reflektieren, neue Ansätze
erarbeiten und erproben sowie Partnerschaften auf- und ausbauen. Die
geförderten Formate können dabei als Ausgangspunkt für weiterführende
Kooperationen dienen und perspektivisch in gemeinsamen Ausstellungsprojekten
und internationalen Präsentationen münden.
STIPENDIEN
Wo? Goethe Institut
Für wen? Künstler:innen
Wie viel? 500 Euro pro Woche
Bis wann? Laufend; 12 Wochen vor Reisebeginn
Von wem? Goethe Institut
AnsprechpartnerIn:
Susanne Traub
E-Mail: susanne.traub@goethe.de
Weitere Informationen: Das Goethe-Institut fördert Rechercheaufenthalte von in Deutschland tätigen Künstler*innen, bei denen sie international ausgerichtete Projektvorhaben vorbereiten und Kontakte knüpfen können.
Für wen? Kunstschaffende
Wie viel? –
Bis wann? 1. Oktober 2026 und endet am 15. Dezember 2026 um 24:00 Uhr.
Von wem? Kulturstiftung der Länder
weitere Informationen: Hochbegabte und außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in der Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano Romana und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden. Für Künstlerinnen und Künstler, die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind, besteht darüber hinaus außerdem die Möglichkeit, sich um einen Stipendienplatz in der Cité Internationale des Arts in Paris in den „Bundesateliers“ zu bewerben.
Wo? Goethe Institut
Für wen? Künstler:innen
Wie viel?
- Kosten für Hin- und Rückreise (Deutschland-Indien) und für die Unterkunft während des bangaloREsidency-Programms
- ein tägliches Pflegegeld in Höhe von 15 € (für die Dauer der Residency), das die täglichen Verpflegungs- und Lebenshaltungskosten angemessen abdeckt
- genehmigte Produktionskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1500 €
Bis wann? Neue Förderrunde noch nicht bekannt
Von wem? Goethe Institut
AnsprechpartnerIn:
Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan
Bangalore Team-bangaloREsidency
residency-bangalore@goethe.de Tel. +91 80 22511300 – 304
Weitere Informationen: Die bangaloREsidency ist eine Langzeitkollaboration zwischen dem Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan Bangalore und verschiedenen innovativen und zeitgenössischen Kunst- und Kulturräumen in Bangalore. Künstler*innen, die in Deutschland leben und arbeiten, bekommen eine Plattform, die es ihnen ermöglicht, sich kreativ zu entfalten, sich den Herausforderungen einer pulsierenden, modernen indischen Metropole wie Bangalore zu stellen und mit lokalen indischen Kunstschaffenden zusammenzuarbeiten.
Wo? BLVKK
Für wen? Kreativschaffende aller Sparten
Wie viel? 250€ in der Woche
Bis wann? Momentan ausgesetzt
Von wem? BLVKK
Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de
Weitere Informationen: „Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.“
Wo? München
Für wen? Unternehmen und Selbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft aus allen Teilmärkten:
- Musikwirtschaft
- Buchmarkt
- Kunstmarkt
- Filmwirtschaft
- Rundfunkwirtschaft
- Markt für Darstellende
- Künste
- Designwirtschaft
- Architekturmarkt
- Pressemarkt
- Werbemarkt
- Software- und Games-Industrie
Was? 12 attraktive Arbeitsräume für zwei Jahre
Bis wann?
Bewerbungsfrist: 20.09.2026 23:59 Uhr
Auswahlgespräche: ab 12.10.2026
Einzug: ab 15.02.2027
Von wem? Kreativ München
Weitere Informationen:
Räume
Das Raumangebot umfasst 12 Räume zwischen 16 m² und 28 m² für einen Projektbeitrag von 22 € / m² inklusive aller Nebenkosten und Dienstleistungen zzgl. 19 % MwSt.
zur Einzelnutzung als Unternehmen
zur geteilten Nutzung für Einzelunternehmen
unmöbliert
für einen Zeitraum von 24 Monaten (Verlängerung ausgeschlossen)
inkl. Community- und Besprechungsräume
Ausstattung & Leistungen
Die Nutzer*innen profitieren von:
individuellen Beratungs- und Qualifizierungsangeboten
Netzwerkveranstaltungen und Peer-Learning-Formaten
aktivem Community-Management
Austausch und Zusammenarbeit mit anderen Kreativunternehmen
und einem besonderen Highlight: Im Rahmen eines Gemeinschaftsprojekts besteht die Möglichkeit, den Popup-Laden am Rindermarkt für zwei Wochen zu bespielen und eigene Projekte, Produkte oder Services einem breiten Publikum zu präsentieren.
Wo? Neustadt / WN
Für wen? Kunst- und Kulturschaffende aus:
- Bildende Kunst
- Skulptur
- Darstellende Kunst
- Textilkunst
- Literatur
- Film
- Architektur
- Musik
- Tanz
- Neue Medien
Was? 14 Tage kostenlose Unterkunft und Arbeitsräume für 3 Künstler*innen
Wann?
Durchführung: Mai bis Oktober des jeweiligen Jahres
Bewerbung an: info@hausfluss.de
Von wem? Hausfluss e.V.
Weitere Informationen:
W0?
Schloss Wiepersdorf, Brandenburg
Was?
Residenz- und Stipendienprogramm für Gruppen, die gemeinsam künstlerisch oder wissenschaftlich arbeiten.
Für wen?
Künstlerische und wissenschaftliche Gruppen, Kollektive und Zusammenschlüsse.
Wie viel?
Stipendium sowie Unterkunft und Arbeitsmöglichkeiten
Bis wann?
Laufend
Von wem?
Schloss Wiepersdorf / Kulturland Brandenburg.
Ansprechpartner:in:
Annette Rupp
Wiepersdorf – Bettina-von-Arnim-Str. 13
14913 Niederer Fläming
Telefon: 03 37 46 – 699-0
Mobil.: + 49 176 22 03 99 21
annette.rupp@schloss-wiepersdorf.de
Weitere Informationen: –
Wer? Stiftung Künstler*dorf Schöppingen
Für wen?
Professionelle Künstler:innen, Autor:innen und Komponist:innen, Kollektive
Wie viel?
2–6-monatiger Arbeitsaufenthalt, monatlich 1.500,- Euro, abzüglich ca. 100,- bis 200,- Euro Miet- und Betriebskosten für Einzelpersonen; für Kollektive 1.000,- Euro pro Person, jedoch maximal 3.000,- Euro abzgl. Miet- und Betriebskosten
Bis wann?
31. August 2026 (Mitternacht CET)
Von wem?
Stiftung Künstler*dorf Schöppingen
Ansprechpartner:in: –
Weitere Informationen: –
Wer? Max Planck Institute for Empirical Aesthetics
Für wen?
Künstler:innen aus den Bereichen Musik und Darstellende/performative Kunst; Interesse an der Zusammenarbeit mit Wissenschaftler:innen
Wie viel?
4-monatiger Arbeitsaufenthalt in Frankfurt zur Entwicklung einer neuen Arbeit oder Weiterentwicklung eines bestehenden Projekts im wissenschaftlichen Umfeld, 8.000 € Künstlerhonorar, 2.000 € Unterkunftskosten, Produktionsbudget, Reisekosten sowie Zugang zu Räumen und wissenschaftlichen Einrichtungen
Bis wann?
01.09.2026, 23:59 p.m. (CET)
Von wem?
Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik
Ansprechpartner:in:
Eike Walkenhorst
Curator Artist-in-Residence
+49 69 8300479-689
eike.walkenhorst@ae.mpg.de
Weitere Informationen:
Das Artist-in-Residence-Programm INHABIT lädt Künstler:innen unterschiedlicher Disziplinen ein, am Max-Planck-Institut für empirische Ästhetik in Frankfurt mit Wissenschaftler:innen zu arbeiten. Für ein wissenschaftliches Forschungsinstitut, das sich mit Fragen der Ästhetik beschäftigt, sind die Präsenz und der herausfordernde Impuls künstlerischer Arbeit von besonderer Bedeutung.
WETTBEWERBE UND PREISE
Für wen? Schüler*innen
Wie viel? mind. 30.000€ 50%-Förderung für Mehrkosten
Bis wann? Jährlich 1. Oktober
Von wem? Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Weitere Informationen: „Mit digitalen Medien kreativ werden! Der Kreativwettbewerb „crossmedia“ lädt Schulen in ganz Bayern ein, die Ergebnisse ihrer kreativen Medienarbeit zu präsentieren. Jetzt informieren!„
Wo? Bezirk Oberpfalz
Für wen? Unterschiedlich
Wie viel?
- Kulturpreis: 3.500 €
- Jugend-Kulturförderpreis: 1.500 €
- Denkmalpreise: 4.000 €
- Inklusionspreis: 3.000 €
Bis wann? Vermutlich bis Anfang Mai 2027; jährlich
Von wem? Bezirk Oberpfalz
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: