BAYERISCHER
LANDESVERBAND DER
KULTUR- UND
KREATIVWIRTSCHAFT
e.V.

Förderprogramme 
branchenübergreifend

Wo? Goethe Institut

Für wen? Künstler:innen

Wie viel?

  • Kosten für Hin- und Rückreise (Deutschland-Indien) und für die Unterkunft während des bangaloREsidency-Programms
  • ein tägliches Pflegegeld in Höhe von 15 € (für die Dauer der Residency), das die täglichen Verpflegungs- und Lebenshaltungskosten angemessen abdeckt
  • genehmigte Produktionskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1500 €

Bis wann? 1. April 2024

Von wem? Goethe Institut

AnsprechpartnerIn:
Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan
Bangalore Team-bangaloREsidency
residency-bangalore@goethe.de Tel. +91 80 22511300 – 304

Weitere Informationen: Die bangaloREsidency ist eine Langzeitkollaboration zwischen dem Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan Bangalore und verschiedenen innovativen und zeitgenössischen Kunst- und Kulturräumen in Bangalore. Künstler*innen, die in Deutschland leben und arbeiten, bekommen eine Plattform, die es ihnen ermöglicht, sich kreativ zu entfalten, sich den Herausforderungen einer pulsierenden, modernen indischen Metropole wie Bangalore zu stellen und mit lokalen indischen Kunstschaffenden zusammenzuarbeiten.

Wo? Bezirk Oberpfalz 

Für wen? Unterschiedlich

Wie viel?

  • Kulturpreis: 3.500 €
  • Jugend-Kulturförderpreis: 1.500 €
  • Denkmalpreise: 4.000 €
  • Inklusionspreis: 3.000 €

Bis wann? 3. Mai 2024

Von wem? Bezirk Oberpfalz 

AnsprechpartnerIn:

Weitere Informationen:

Wo? BMWK

Für wen? kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (z.B. (Kunst-)Hochschulen)

Wie viel?  

Bis wann? 30. April 2024

Von wem? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Weitere Informationen: “Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWK den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten zwar neue Technologien eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen.”

Wo? Fonds Soziokultur 

Für wen? Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, öffentliche Einrichtungen 

Wie viel? Mindestens 3.000€ und maximal 30.000€ 

Bis wann? 02. Mai und 02. November 

Förderer? Fonds Soziokultur 

Ansprechpartner: – 

Weitere Informationen:  Der Fonds Soziokutlur fördert zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Die Beteiligung von Laien bzw. Nicht-Künstlern ist bei diesen Projekten sehr wichtig.

Wo? Goethe Institut

Für wen? Kunst- und Kulturschaffende

Wie viel?
Einzelpersonen können zwischen sieben und 60 Tage reisen, Gruppen zwischen sieben und 21 Tage.
Neben einem Zuschuss zu Reise- und Aufenthaltskosten werden individuell, je nach Projekt und persönlicher Situation der Geförderten, weitere Zuschüsse angeboten.

Bis wann? 31. Mai 2024

Von wem? Goethe Institut

AnsprechpartnerIn:
Culture Moves Europe
culturemoveseurope@goethe.de

Weitere Informationen: Culture Moves Europe unterstützt kulturelle Mobilität in den 40 Creative Europe Ländern. Es wird über das Creative Europe Programm der Europäischen Union finanziert und vom Goethe-Institut umgesetzt. Die Aktionslinie für individuelle Mobilität richtet sich direkt an Kunst- und Kulturschaffende.

Wo? Kulturstiftung des Bundes

Für wen? KünstlerInnen

Wie viel? Mindestens 50.000 Euro

Bis wann? 31. Juli 2024 (zwei Mal im Jahr)

Von wem? Kulturstiftung des Bundes

AnsprechpartnerIn: –

Weitere Informationen: “Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.”

Wo? BMAS

Für wen? Selbstständige, Solo-Selbstständige/Freiberufler

Wie viel?  

Bis wann? Bis 30. April 2026 immer möglich

Von wem? Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpartner*in:
Bei administrativen Fragen und Fragen zu Förderbedingungen: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS)
Servicezeiten: Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-15 Uhr
Tel.: 0355 355 486 917

Weitere Informationen: “Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen.”

Wo? FFF Bayern 

Für wen? Projektschaffende 

Wie viel?  

Bis wann? Laufend

Von wem? FilmFernsehFonds Bayern 

Ansprechpartner:
Verena Lechner
089 – 544 60 2 – 71
verena.lechner@fff-bayern.de

Weitere Informationen:  Zur Pflege des Medienstandorts Bayern kann der FFF „nach Maßgabe eines vom Aufsichtsrat festzulegenden Förderrahmens Empfehlungen abgeben.“
Gefördert werden dabei Projekte, bei denen nachvollzogen werden kann, welchen positiven Effekt sie für die bayerische Film-, Fernseh-, Games- und Medienbranche liefern.

Wo? Bayern Innovativ

Für wen? Jeden

Wie viel? Max. 80.000 Euro

Bis wann? Laufend

Von wem? Bayerisches Staatsministerium

Ansprechpartner:in: – 

Weitere Informationen: Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.

Wo? Goethe Institut

Für wen? Künstler:innen

Wie viel? 500 Euro pro Woche

Bis wann? Laufend; 10 Wochen vor Reisebeginn

Von wem? Goethe Institut

AnsprechpartnerIn:
Susanne Traub
E-Mail: susanne.traub@goethe.de 

Weitere Informationen: Das Goethe-Institut fördert Rechercheaufenthalte von in Deutschland tätigen Künstler*innen, bei denen sie international ausgerichtete Projektvorhaben vorbereiten und Kontakte knüpfen können.

Wo? Crossmedia Wettbewerb

Für wen? Schüler*innen

Wie viel? mind. 30.000€ 50%-Förderung für Mehrkosten

Bis wann? Jährlich 1. Oktober

Von wem? Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Weitere Informationen: “Mit digitalen Medien kreativ werden! Der Kreativwettbewerb „crossmedia“ lädt Schulen in ganz Bayern ein, die Ergebnisse ihrer kreativen Medienarbeit zu präsentieren. Jetzt informieren!

Wo? Kulturstiftung der Länder

Für wen? Kunstschaffende

Wie viel?  

Bis wann? Vom 1. November bis zum 15. Januar für das folgende Jahr

Von wem? Kulturstiftung der Länder

weitere Informationen: Hochbegabte und außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in der Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano Romana und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden. Für Künstlerinnen und Künstler, die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind, besteht darüber hinaus außerdem die Möglichkeit, sich um einen Stipendienplatz in der Cité Internationale des Arts in Paris in den „Bundesateliers“ zu bewerben.

Wo? Deutsch-polnischer Kulturaustausch

Für wen? Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune

Wie viel? Bis zu 20.000 Euro 

Bis wann? für das Folgejahr bis zum 30. September

Von wem? Die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)  

Ansprechpartner: Die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien, Tel.: 0228 996810, E-Mail:K44@bkm.bund.de 

weitere Informationen: 
Die BKM Fördert deutsch-polnische oder polnische Kunst- oder Kulturprojekte. Damit soll polnische Kunst und Kultur in Deutschland gefördert werden.
Das geförderte Projekt muss einen deutsch-polnischen oder polnischen Kontext haben, wie zum Beispiel Projekte die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben oder auch Projekte die zum Erhalt und zur Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen.

Wo? Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland

Für wen? Unternehmen, Selbständige, Gründerinnen, Gründer und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft

Wie viel?

Bis wann? Jährlich (nächste Phase beginnt Frühjahr 2024)

Von wem? u-institut für unternehmerisches Denken und Handeln e.V., gefördert vom BMWK (Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft)

Weitere Informationen: “Mit der Auszeichnung bekommst du ein einjähriges Mentoring-Programm, das dich individuell begleitet und dabei unterstützt, dein Projekt weiterzuentwickeln. Es beinhaltet drei Workshops, in denen du zusammen mit Changemaker*innen, Expert*innen und anderen Kultur- und Kreativpilot*innen deine Position als Unternehmer*in stärken kannst. Außerdem werden dir zwei Mentor*innen an die Seite gestellt, die dich und dein Unternehmen bei mehreren Screening-Terminen individuell beraten und bei der Umsetzung deiner Strategien und Pläne begleiten.”

Wo? MEDIA

Für wen?  Audiovisuelle Branche in Europa

Wie viel? –

Bis wann? Laufend

Von wem? Creative-Europe-Programm der Europäischen Union

Weitere Informationen: “Bis Ende 2027 verfügt MEDIA über ein Budget von 1,4 Milliarden Euro.Vergeben werden die Fördermittel mit einem besonderen Fokus auf die transnationale Zusammenarbeit des europäischen audiovisuellen Sektors.”

Wo? BLVKK

Für wen? Kreativschaffende aller Sparten

Wie viel? 250€ in der Woche

Bis wann? Momentan ausgesetzt

Von wem? BLVKK

Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de

Weitere Informationen: “Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.”