Förderprogramme branchenübergreifend
Für wen? Kultureinrichtungen
Wie viel? –
Bis wann? 15. Januar 2025
Von wem? Robert Bosch Stiftung
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Mehr Infos im Programmflyer hier!
Wo? Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung
Für wen? Kultureinrichtungen
Wie viel? –
Bis wann? 31. Januar 2025
Von wem? Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Die BKJ unterstützt mit ihrem Förderprogramm „Start2Act“ Einrichtungen der Kulturellen Bildung dabei, sicherere Orte für Kinder und Jugendliche zu werden. Impulsprojekte können mit 2.000 Euro beantragt werden. Expertiseprojekte erhalten bis zu 8.000 Euro. Diese können ab 2025 wieder gefördert werden. Ein Online-Informationstermin findet am 24.1.2025 statt.
Für wen? KünstlerInnen
Wie viel? Mindestens 50.000 Euro
Bis wann? 31. Januar 2025 & 31. Juli 2025
Von wem? Kulturstiftung des Bundes
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: „Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.“
Für wen? Zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung
Wie viel? Bis zu 240.000 Euro für vier Jahre beantragt
Bis wann? 14. Februar 2025
Von wem? Kulturstiftung des Bundes
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Die Kulturstiftung des Bundes fördert mit dem antragsoffenen Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohner*innen. Das Programm läuft von 2024 bis 2031.
Wo? Bezirk Oberpfalz
Für wen? kulturelle Projekte und Anschaffungen in der Oberpfalz
Wie viel? Unterschiedlich
Bis wann? Mehrmals im Jahr entscheidet der Kulturausschuss des Bezirkstags über die Förderlisten.
Von wem? Bezirk Oberpfalz
AnsprechpartnerIn: Es wird empfohlen, vor Antragstellung Kontakt mit dem jeweiligen Ansprechpartner aufzunehmen.
Weitere Informationen: –
Wo? BMAS
Für wen? Selbstständige, Solo-Selbstständige/Freiberufler
Wie viel? –
Bis wann? Bis 30. April 2026 immer möglich
Von wem? Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Ansprechpartner*in:
Bei administrativen Fragen und Fragen zu Förderbedingungen: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS)
Servicezeiten: Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-15 Uhr
Tel.: 0355 355 486 917
Weitere Informationen: „Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen.“
Wo? FFF Bayern
Für wen? Projektschaffende
Wie viel? –
Bis wann? Laufend
Von wem? FilmFernsehFonds Bayern
Ansprechpartner:
Verena Lechner
089 – 544 60 2 – 71
verena.lechner@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Zur Pflege des Medienstandorts Bayern kann der FFF „nach Maßgabe eines vom Aufsichtsrat festzulegenden Förderrahmens Empfehlungen abgeben.“
Gefördert werden dabei Projekte, bei denen nachvollzogen werden kann, welchen positiven Effekt sie für die bayerische Film-, Fernseh-, Games- und Medienbranche liefern.
Wo? Bayern Innovativ
Für wen? Jeden
Wie viel? Max. 80.000 Euro
Bis wann? Laufend
Von wem? Bayerisches Staatsministerium
Ansprechpartner:in: –
Weitere Informationen: Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.
Wo? Goethe Institut
Für wen? Künstler:innen
Wie viel? 500 Euro pro Woche
Bis wann? Laufend; 10 Wochen vor Reisebeginn
Von wem? Goethe Institut
AnsprechpartnerIn:
Susanne Traub
E-Mail: susanne.traub@goethe.de
Weitere Informationen: Das Goethe-Institut fördert Rechercheaufenthalte von in Deutschland tätigen Künstler*innen, bei denen sie international ausgerichtete Projektvorhaben vorbereiten und Kontakte knüpfen können.
Wo? MEDIA
Für wen? Audiovisuelle Branche in Europa
Wie viel? –
Bis wann? Laufend
Von wem? Creative-Europe-Programm der Europäischen Union
Weitere Informationen: „Bis Ende 2027 verfügt MEDIA über ein Budget von 1,4 Milliarden Euro.Vergeben werden die Fördermittel mit einem besonderen Fokus auf die transnationale Zusammenarbeit des europäischen audiovisuellen Sektors.“
Wo? Deutsch-polnischer Kulturaustausch
Für wen? Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Wie viel? Bis zu 20.000 Euro
Bis wann? für das Folgejahr bis zum 30. September
Von wem? Die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner: Die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien, Tel.: 0228 996810, E-Mail:K44@bkm.bund.de
weitere Informationen:
Die BKM Fördert deutsch-polnische oder polnische Kunst- oder Kulturprojekte. Damit soll polnische Kunst und Kultur in Deutschland gefördert werden.
Das geförderte Projekt muss einen deutsch-polnischen oder polnischen Kontext haben, wie zum Beispiel Projekte die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben oder auch Projekte die zum Erhalt und zur Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen.
Wo? Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Für wen? Künstler:innen
Wie viel? höchstens 1.000.000 €
Bis wann? 1. Oktober für das Folgejahr
Von wem? Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen: Aus dem Kulturfonds, Bereich Kunst, können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden, jedoch keine laufenden Betriebskosten. Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen ist eine Anschubfinanzierung möglich. Über Zuwendungen von mehr als 25.000 € entscheidet der Ministerrat mit Billigung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen und unter Beteiligung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags voraussichtlich im Mai. Über Zuwendungen bis 25.000 € entscheidet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in der Regel im April.
Für wen? Schüler*innen
Wie viel? mind. 30.000€ 50%-Förderung für Mehrkosten
Bis wann? Jährlich 1. Oktober
Von wem? Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Weitere Informationen: „Mit digitalen Medien kreativ werden! Der Kreativwettbewerb „crossmedia“ lädt Schulen in ganz Bayern ein, die Ergebnisse ihrer kreativen Medienarbeit zu präsentieren. Jetzt informieren!„
Für wen? Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, öffentliche Einrichtungen
Wie viel? Mindestens 3.000€ und maximal 30.000€
Bis wann? 02. Mai und 02. November
Förderer? Fonds Soziokultur
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Der Fonds Soziokutlur fördert zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Die Beteiligung von Laien bzw. Nicht-Künstlern ist bei diesen Projekten sehr wichtig.
Wo? BMWK
Für wen? kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (z.B. (Kunst-)Hochschulen)
Wie viel? –
Bis wann? Start 2. Quartal 2025
Von wem? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Weitere Informationen: „Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWK den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten zwar neue Technologien eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen.“
Für wen? Kunstschaffende
Wie viel? –
Bis wann? Vom 1. November bis zum 15. Januar für das folgende Jahr
Von wem? Kulturstiftung der Länder
weitere Informationen: Hochbegabte und außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in der Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano Romana und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden. Für Künstlerinnen und Künstler, die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind, besteht darüber hinaus außerdem die Möglichkeit, sich um einen Stipendienplatz in der Cité Internationale des Arts in Paris in den „Bundesateliers“ zu bewerben.
Wo? Goethe Institut
Für wen? Künstler:innen
Wie viel?
- Kosten für Hin- und Rückreise (Deutschland-Indien) und für die Unterkunft während des bangaloREsidency-Programms
- ein tägliches Pflegegeld in Höhe von 15 € (für die Dauer der Residency), das die täglichen Verpflegungs- und Lebenshaltungskosten angemessen abdeckt
- genehmigte Produktionskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1500 €
Bis wann? Letzte Vergabe 2024
Von wem? Goethe Institut
AnsprechpartnerIn:
Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan
Bangalore Team-bangaloREsidency
residency-bangalore@goethe.de Tel. +91 80 22511300 – 304
Weitere Informationen: Die bangaloREsidency ist eine Langzeitkollaboration zwischen dem Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan Bangalore und verschiedenen innovativen und zeitgenössischen Kunst- und Kulturräumen in Bangalore. Künstler*innen, die in Deutschland leben und arbeiten, bekommen eine Plattform, die es ihnen ermöglicht, sich kreativ zu entfalten, sich den Herausforderungen einer pulsierenden, modernen indischen Metropole wie Bangalore zu stellen und mit lokalen indischen Kunstschaffenden zusammenzuarbeiten.
Wo? Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland
Für wen? Unternehmen, Selbständige, Gründerinnen, Gründer und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft
Wie viel? –
Bis wann? Letzte Auslobung 2024
Von wem? u-institut für unternehmerisches Denken und Handeln e.V., gefördert vom BMWK (Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft)
Weitere Informationen: „Mit der Auszeichnung bekommst du ein einjähriges Mentoring-Programm, das dich individuell begleitet und dabei unterstützt, dein Projekt weiterzuentwickeln. Es beinhaltet drei Workshops, in denen du zusammen mit Changemaker*innen, Expert*innen und anderen Kultur- und Kreativpilot*innen deine Position als Unternehmer*in stärken kannst. Außerdem werden dir zwei Mentor*innen an die Seite gestellt, die dich und dein Unternehmen bei mehreren Screening-Terminen individuell beraten und bei der Umsetzung deiner Strategien und Pläne begleiten.“
Wo? Bezirk Oberpfalz
Für wen? Unterschiedlich
Wie viel?
- Kulturpreis: 3.500 €
- Jugend-Kulturförderpreis: 1.500 €
- Denkmalpreise: 4.000 €
- Inklusionspreis: 3.000 €
Bis wann? Jährlich (Letzte Runde 2024)
Von wem? Bezirk Oberpfalz
AnsprechpartnerIn: –
Weitere Informationen:
Wo? BLVKK
Für wen? Kreativschaffende aller Sparten
Wie viel? 250€ in der Woche
Bis wann? Momentan ausgesetzt
Von wem? BLVKK
Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de
Weitere Informationen: „Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.“