Förderprogramme 
branchenübergreifend

Wo? eit culture & creativity

Für wen? Einzelprojekte, große, transformative Projekte und für innovative Weiterbildungen

Wie viel? abhängig von den Projekt 75.000 bis 350.000 Euro (siehe unten)

Bis wann?

  • Short Innovation Projects: 11. März (Einzelbewerbungen) & 11. April (Konsortien)
  • Main Innovation Projects: 11. April
  • CPD-Kurse: 11. April

Von wem? eit culture & creativity

Weitere Informationen:

  • Short Innovation Projects: Für marktreife Innovationen in sechs Monaten. Förderung: bis zu 120.000 Euro für Konsortien und 59.500 Euro für Einzelprojekte. Branchen: Mode, Architektur, Kulturerbe, audiovisuelle Medien, Gaming.
  • Main Innovation Projects: Für große, transformative Projekte. Förderung: bis zu 350.000 Euro pro Projekt.
  • Continuous Professional Development (CPD) Courses: Für innovative Weiterbildungen in den Bereichen Entrepreneurship, Technologie, Nachhaltigkeit und Gaming. Förderung: bis zu 150.000 Euro (EIT-Label) bzw. 75.000 Euro (ohne Label).

Wo? kreativ Transfer

Für wen? Kompanien und Künstler*innen, selbstständige Produzent*innen, Manager*innen, Agent*innen, Mitarbeiter*innen freier Produktionsbüros / Agenturen

Wie viel? Die Förderung wird als Festbetragsförderung gewährt (je nach Zielort gelten unterschiedliche maximale Fördersummen). Es müssen keine Eigen- oder Drittmittel eingebracht werden. Die Beantragung der Reisekostenübernahme für eine zusätzliche Begleitperson (aufgrund einer Behinderung oder aufgrund von notwendiger Kinderbetreuung) ist möglich.

Bis wann? 22.04.2025

Von wem? Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) und Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus e.V. (BUZZ) 

Weitere Informationen:

  • Individualreisen im Zeitraum 01. Mai – 31. Dezember 2025
  • Gruppenreise zum Sibiu International Performing Arts Market (SIPAM) vom 22. Bis 27. Juni 2025
  • Kommuniziere Deine Arbeit, erweitere Dein internationales Netzwerk, intensiviere Kontakte und bahne Geschäfte mit internationalen Akteur*innen an …
  • Separate Antragsformulare für Kompanien / Künstler*innen (Formular Zielgruppe A) und Produzent*innen (Formular Zielgruppe B).
  • Weitere Informationen sind den Ausschreibungen zu entnehmen. Die Ausschreibungen enthalten wichtige Infos – vor Antragstellung bitte genau lesen.

Von wem? Stadtverwaltung München

Gesucht werden (digitale) Lösungen, die …

temporäre Kunstinstallationen über ihren physischen Zeitraum hinaus erfahrbar machen,
analoge und digitale Welten verbinden, z.B. durch die Nutzung von AR/VR,
vielfältige Zielgruppen ansprechen, darunter die (kunstinteressierte) Stadtgesellschaft und Künstler*innen,
sich in die Plattform publicartmuenchen.de integrieren lassen,
idealerweise den Digitalen Zwilling München mit dem 3D-Stadtmodell oder dem GeoPortal auf kreative Weise einbinden.
 

Wie viel? 10.000 Euro für das Gewinnerteam; 1.000 Euro für alle Finalist*innen sowie ein Ticket für das Munich Startup Festival am16. Juli 2025

Bis wann? 18.05.25

Weitere Informationen: „Ein Kunstwerk mitten auf dem Marienplatz – es fasziniert, regt zum Nachdenken an, und reflektiert Themen wie Gesellschaft, Ästhetik, Nachhaltigkeit und Kreativität. Kunst im öffentlichen Raum ist ein offener Dialog mit der Stadtgesellschaft. Doch viele Kunstwerke sind flüchtig und nur vor Ort erlebbar. Digitale Technologien bieten die Chance, Kunst zu archivieren sowie zeit- und ortsunabhängig spielerisch zugänglich zu machen. Gleichzeitig entstehen dadurch neue Projektionsflächen für Künstler*innen. Besonders jüngere Zielgruppen erwarten zunehmend immersive Kunsterlebnisse, die sie aktiv mitgestalten und kommentieren können. Als größtes Public Art Programm in Europa will die Stadt München Vorreiterin für ein einzigartiges hybrides Kunsterlebnis sein und den Kunststandort München damit weiter stärken.“

MEHR INFORMATIONEN

Wo? vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern

Für wen? Privatpersonen sowie Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, die ein nachhaltiges Projekt in Bayern planen oder durchführen, das gemeinnützige Zwecke verfolgt

Wie viel? Einzelne Projekte können mit einer Fördersumme in Höhe von 10.000 bis 250.000 Euro im Jahr unterstützt werden

Bis wann? 20. August 2025

Von wem? vbw Stiftung Lebensgrundlagen Bayern

AnsprechpartnerIn: –

Weitere Informationen:
Was fördern wir? Wir fördern neue oder bereits laufende, gemeinnützige Projekte, die aus der Mitte der Gesellschaft kommen, die von Menschen in Bayern getragen werden und nachhaltige soziale oder ökologische Verbesserungen schaffen.

Wo? Kulturstiftung des Bundes

Für wen? KünstlerInnen

Wie viel? Mindestens 50.000 Euro

Bis wann? 31. Januar 2025 & 31. Juli 2025

Von wem? Kulturstiftung des Bundes

AnsprechpartnerIn: –

Weitere Informationen: „Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.“

Wo? Bezirk Oberpfalz 

Für wen? kulturelle Projekte und Anschaffungen in der Oberpfalz

Wie viel? Unterschiedlich

Bis wann? Mehrmals im Jahr entscheidet der Kulturausschuss des Bezirkstags über die Förderlisten.

Von wem? Bezirk Oberpfalz 

AnsprechpartnerIn: Es wird empfohlen, vor Antragstellung Kontakt mit dem jeweiligen Ansprechpartner aufzunehmen.

Weitere Informationen: –

Wo? BMAS

Für wen? Selbstständige, Solo-Selbstständige/Freiberufler

Wie viel?  

Bis wann? Bis 30. April 2026 immer möglich

Von wem? Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Ansprechpartner*in:
Bei administrativen Fragen und Fragen zu Förderbedingungen: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS)
Servicezeiten: Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-15 Uhr
Tel.: 0355 355 486 917

Weitere Informationen: „Durch KOMPASS sollen hauptberuflich tätige Solo-Selbstständige mit max. 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) an Beschäftigten bei der Erhöhung der Bestandsfestigkeit ihres Geschäftsmodells unterstützt werden. Schlüssel dazu soll ein unbürokratisches und niedrigschwelliges Verfahren für den Zugang zu Qualifizierungsleistungen sein, um Perspektiven für eine zukunftssichere Solo-Selbstständigkeit zu schaffen.“

Wo? FFF Bayern 

Für wen? Projektschaffende 

Wie viel?  

Bis wann? Laufend

Von wem? FilmFernsehFonds Bayern 

Ansprechpartner:
Verena Lechner
089 – 544 60 2 – 71
verena.lechner@fff-bayern.de

Weitere Informationen:  Zur Pflege des Medienstandorts Bayern kann der FFF „nach Maßgabe eines vom Aufsichtsrat festzulegenden Förderrahmens Empfehlungen abgeben.“
Gefördert werden dabei Projekte, bei denen nachvollzogen werden kann, welchen positiven Effekt sie für die bayerische Film-, Fernseh-, Games- und Medienbranche liefern.

Wo? Bayern Innovativ

Für wen? Jeden

Wie viel? Max. 80.000 Euro

Bis wann? Laufend

Von wem? Bayerisches Staatsministerium

Ansprechpartner:in: – 

Weitere Informationen: Das Bayerische Staatsministerium unterstützt die Zusammenarbeit von kleinen Unternehmen/Handwerksbetrieben mit Sitz in Bayern und externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen durch die Vergabe von Innovationsgutscheinen.

Wo? Goethe Institut

Für wen? Künstler:innen

Wie viel? 500 Euro pro Woche

Bis wann? Laufend; 10 Wochen vor Reisebeginn

Von wem? Goethe Institut

AnsprechpartnerIn:
Susanne Traub
E-Mail: susanne.traub@goethe.de 

Weitere Informationen: Das Goethe-Institut fördert Rechercheaufenthalte von in Deutschland tätigen Künstler*innen, bei denen sie international ausgerichtete Projektvorhaben vorbereiten und Kontakte knüpfen können.

Wo? MEDIA

Für wen?  Audiovisuelle Branche in Europa

Wie viel? –

Bis wann? Laufend

Von wem? Creative-Europe-Programm der Europäischen Union

Weitere Informationen: „Bis Ende 2027 verfügt MEDIA über ein Budget von 1,4 Milliarden Euro.Vergeben werden die Fördermittel mit einem besonderen Fokus auf die transnationale Zusammenarbeit des europäischen audiovisuellen Sektors.“

Wo? Deutsch-polnischer Kulturaustausch

Für wen? Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune

Wie viel? Bis zu 20.000 Euro 

Bis wann? für das Folgejahr bis zum 30. September

Von wem? Die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)  

Ansprechpartner: Die Beauftrage der Bundesregierung für Kultur und Medien, Tel.: 0228 996810, E-Mail:K44@bkm.bund.de 

weitere Informationen: 
Die BKM Fördert deutsch-polnische oder polnische Kunst- oder Kulturprojekte. Damit soll polnische Kunst und Kultur in Deutschland gefördert werden.
Das geförderte Projekt muss einen deutsch-polnischen oder polnischen Kontext haben, wie zum Beispiel Projekte die der polnischen Kultur und Geschichte in Deutschland ein Forum geben oder auch Projekte die zum Erhalt und zur Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition in Deutschland beitragen.

Wo? Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Für wen? Künstler:innen

Wie viel?  höchstens 1.000.000 €

Bis wann? 1. Oktober für das Folgejahr

Von wem? Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

AnsprechpartnerIn: –

Weitere Informationen: Aus dem Kulturfonds, Bereich Kunst, können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden, jedoch keine laufenden Betriebskosten. Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen ist eine Anschubfinanzierung möglich. Über Zuwendungen von mehr als 25.000 € entscheidet der Ministerrat mit Billigung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen und unter Beteiligung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst des Bayerischen Landtags voraussichtlich im Mai. Über Zuwendungen bis 25.000 € entscheidet das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in der Regel im April.

Wo? Crossmedia Wettbewerb

Für wen? Schüler*innen

Wie viel? mind. 30.000€ 50%-Förderung für Mehrkosten

Bis wann? Jährlich 1. Oktober

Von wem? Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Weitere Informationen: „Mit digitalen Medien kreativ werden! Der Kreativwettbewerb „crossmedia“ lädt Schulen in ganz Bayern ein, die Ergebnisse ihrer kreativen Medienarbeit zu präsentieren. Jetzt informieren!

Wo? Fonds Soziokultur 

Für wen? Initiativen, Vereine, Einzelpersonen, öffentliche Einrichtungen 

Wie viel? Mindestens 3.000€ und maximal 30.000€ 

Bis wann? 02. Mai und 02. November 

Förderer? Fonds Soziokultur 

Ansprechpartner: – 

Weitere Informationen:  Der Fonds Soziokutlur fördert zeitlich befristete und inhaltlich abgegrenzte Projekte. Die Beteiligung von Laien bzw. Nicht-Künstlern ist bei diesen Projekten sehr wichtig.

Wo? BMWK

Für wen? kleine und mittlere Unternehmen (inkl. Gründungen, Selbständige, Sozialunternehmen) sowie mit diesen Unternehmen kooperierende Forschungseinrichtungen (z.B. (Kunst-)Hochschulen)

Wie viel?  

Bis wann? Start 2. Quartal 2025

Von wem? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Weitere Informationen: „Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWK den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten zwar neue Technologien eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung. Damit eröffnet das IGP einer großen Bandbreite an neuen Ideen in verschiedenen Zukunftsfeldern Realisierungschancen. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationsmodelle von Social Startups, neue Plattformformate und viele weitere Innovationen.“

Wo? Kulturstiftung der Länder

Für wen? Kunstschaffende

Wie viel?  

Bis wann? Vom 1. November bis zum 15. Januar für das folgende Jahr

Von wem? Kulturstiftung der Länder

weitere Informationen: Hochbegabte und außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in der Villa Massimo in Rom, der Casa Baldi in Olevano Romana und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig gefördert werden. Für Künstlerinnen und Künstler, die in ihrer künstlerischen Entwicklung noch offen sind, besteht darüber hinaus außerdem die Möglichkeit, sich um einen Stipendienplatz in der Cité Internationale des Arts in Paris in den „Bundesateliers“ zu bewerben.

Wo? Goethe Institut

Für wen? Künstler:innen

Wie viel?

  • Kosten für Hin- und Rückreise (Deutschland-Indien) und für die Unterkunft während des bangaloREsidency-Programms
  • ein tägliches Pflegegeld in Höhe von 15 € (für die Dauer der Residency), das die täglichen Verpflegungs- und Lebenshaltungskosten angemessen abdeckt
  • genehmigte Produktionskosten bis zu einem Höchstbetrag von 1500 €

Bis wann? Letzte Vergabe 2024

Von wem? Goethe Institut

AnsprechpartnerIn:
Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan
Bangalore Team-bangaloREsidency
residency-bangalore@goethe.de Tel. +91 80 22511300 – 304

Weitere Informationen: Die bangaloREsidency ist eine Langzeitkollaboration zwischen dem Goethe-Institut / Max Mueller Bhavan Bangalore und verschiedenen innovativen und zeitgenössischen Kunst- und Kulturräumen in Bangalore. Künstler*innen, die in Deutschland leben und arbeiten, bekommen eine Plattform, die es ihnen ermöglicht, sich kreativ zu entfalten, sich den Herausforderungen einer pulsierenden, modernen indischen Metropole wie Bangalore zu stellen und mit lokalen indischen Kunstschaffenden zusammenzuarbeiten.

Wo? Kultur- und Kreativpilot*innen Deutschland

Für wen? Unternehmen, Selbständige, Gründerinnen, Gründer und Projekte aus der Kultur- und Kreativwirtschaft

Wie viel?

Bis wann? Letzte Auslobung 2024

Von wem? u-institut für unternehmerisches Denken und Handeln e.V., gefördert vom BMWK (Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft)

Weitere Informationen: „Mit der Auszeichnung bekommst du ein einjähriges Mentoring-Programm, das dich individuell begleitet und dabei unterstützt, dein Projekt weiterzuentwickeln. Es beinhaltet drei Workshops, in denen du zusammen mit Changemaker*innen, Expert*innen und anderen Kultur- und Kreativpilot*innen deine Position als Unternehmer*in stärken kannst. Außerdem werden dir zwei Mentor*innen an die Seite gestellt, die dich und dein Unternehmen bei mehreren Screening-Terminen individuell beraten und bei der Umsetzung deiner Strategien und Pläne begleiten.“

Wo? Bezirk Oberpfalz 

Für wen? Unterschiedlich

Wie viel?

  • Kulturpreis: 3.500 €
  • Jugend-Kulturförderpreis: 1.500 €
  • Denkmalpreise: 4.000 €
  • Inklusionspreis: 3.000 €

Bis wann? Jährlich (Letzte Runde 2024)

Von wem? Bezirk Oberpfalz 

AnsprechpartnerIn:

Weitere Informationen:

Wo? Kulturstiftung des Bundes

Für wen? Zeitgenössische Kunstproduktion, Personal, Begegnungsformate sowie Vermittlung

Wie viel? Bis zu 240.000 Euro für vier Jahre beantragt

Bis wann? 14. Februar 2025

Von wem? Kulturstiftung des Bundes

AnsprechpartnerIn: –

Weitere Informationen: Die Kulturstiftung des Bundes fördert mit dem antragsoffenen Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohner*innen. Das Programm läuft von 2024 bis 2031.

Wo? BLVKK

Für wen? Kreativschaffende aller Sparten

Wie viel? 250€ in der Woche

Bis wann? Momentan ausgesetzt

Von wem? BLVKK

Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de

Weitere Informationen: „Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.“