Förderprogramme Filmwirtschaft
Wo? Förderdatenbank
Für wen? Unternehmen, Verband/Vereinigung
Wie viel? Unterschiedlich je nach Förderbereich
Bis wann? Unterschiedlich je nach Förderbereich, die Termine finden Sie hier
Von wem? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Ansprechpartner: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Tel.: 03018 68143109, E-Mail: K35@bkm.bund.de
Weitere Informationen:
Für wen? FilmemacherInnen
Wie viel? –
Bis wann? –
Von wem? EURIMAGES
Ansprechpartner: Els Hendrix, Tel.: 030 18 681 43129, E-Mail: Els.Hendirx@bkm.bund.de
Weitere Informationen:
Das Ziel von EURIMAGES ist die Förderung unabhängiger Filmproduktionen in grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Der Förderfonds unterstützt hauptsächlich die Herstellung bi- und multirlateraler eruopäischer Kinoproduktionen.
Für wen? Produzent:innen
Wie viel? Höchstens zwei Millionen Euro
Bis wann? Laufend
Von wem? FilmFernsehFonds Bayern
Ansprechpartner:
Judith Erber
Tel.: 089 544 602 12
E-Mail: judith.erber@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Beim FFF Bayern können für die Herstellung von Kinofilmen und Serien Anträge auf bedingt rückzahlbare, verzinsliche Darlehen gestellt werden. Die Förderung kann bis zu 30% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten betragen. Der Höchstbetrag liegt bei 2 Mio. Euro.
Für wen? Veranstalter:innen
Wie viel? –
Bis wann? Laufend
Von wem? FFF Bayern, Freistaat Bayern, LfA Förderbank Bayern
Ansprechpartner:
Birgit Bähr
Tel.: 089 544 602 50
E-Mail: birgit.baehr@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Ziel der Festivalförderung ist u.a. die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit kulturell wertvollen und/ oder unterhaltsamen Kinofilmen. In den Ballungszentren München und Nürnberg werden ausschließlich Leuchtturmprojekte von herausragender nationaler/ internationaler Bedeutung unterstützt. Vor Antragsstellung ist mit der zuständigen Förderreferentin Kontakt aufzunehmen.
Wo? FFA
Für wen? Hersteller:in des Kurzfilms
Wie viel? –
Bis wann? Einmal jährlich bis Ende März
Von wem? FFA
Ansprechpartnerin:
Karin Pennartz
Tel.: 030 27577 415
E-Mail: pennartz@ffa.de
Weitere Informationen: Wichtigste Voraussetzung für die FFA-Kurzfilmförderung ist, dass der Film neben der Bescheinigung der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) mindestens 15 Referenzpunkte erreicht hat. Die Referenzpunktzahl wird unter anderem aus Preisen und dem Erfolg bei international und national bedeutsamen Festivals ermittelt.
Wo? FFA
Für wen? Filmverleiher:innen
Wie viel? Bis zu 600.000 Euro
Bis wann?
21.01.2022
18.03.2022
29.04.2022
04.07.2022
26.09.2022
Von wem? FFA
Ansprechpartnerin:
Margret Günzel
Tel.: 030 27577 320
E-Mail: guenzel@FFA.de
Weitere Informationen: Zu den Verleihvorkosten gehören unter anderem die Herstellungskosten für Kopien sowie Aufwendungen für Marketing und Bewerbung eines Kinofilms.
W0? FFA
Für wen? Rechteinhaber:innen der Filme
Wie viel? 40.000 Euro
Bis wann?
25.01.2022
03.05.2022
13.09.2022
Von wem? FFA
Ansprechpartnerin:
Clauda Zeitler
Tel.: 030 27577 324
E-Mail: zeitler@ffa.de
Weitere Informationen: Förderbar sind Kurz- oder Langfilme von besonderer filmhistorischen Bedeutung oder dokumentarischen oder künstlerischem Wert aus allen Gattungen. Der Film muss im Kino aufgeführt oder kinotauglich sein.
Wo? FFA
Für wen? ProduzentInnen
Wie viel? Höchstens 1 Million Euro
Bis wann?
07.02.2022
25.04.2022
22.08.2022
Von wem? FFA
Ansprechpartner:
Selay Esperling
Förderreferentin
Tel.: 030 27577-420
E-Mail: esperling@ffa.de
Weitere Informationen: ProduzentInnen mit Firmensitz in Deutschland können Fördergelder für deutsche Kinoprojekte und internationale Koproduktionen von mindestens 79 Minuten (Kinderfilme 59 Minuten) als bedingt rückzahlbare Darlehen bei der FFA beantragen. Dem Antrag sind u. a. das deutsche Drehbuch, Stab- und Besetzungsliste, Drehplan, Nachweis der erworbenen Rechte, Finanzierung und Kalkulation sowie der Nachweis einer Verleihzusage beizufügen.
Wo? FFA
Für wen? DrehbuchautorInnen
Wie viel? Bis zu 35.000 Euro
Bis wann?
07.02.2022
25.04.2022
22.08.2022
Von wem? FFA
Ansprechpartner:
Jule Wolff
Förderreferentin
Tel.: 030 27577-426
E-Mail: j.wolff@ffa.de
Weitere Informationen: Die FFA fördert die Entwicklung von Drehbüchern für deutsche Kinofilme mit Zuschüssen bis zu 25.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 35.000 Euro. Für die Entwicklung eines Treatments kann die FFA einen Zuschuss in Höhe von max. 10.000 Euro gewähren.
Wo? FFF
Für wen? FilmemacherInnen
Wie viel? Bis zu 30.000€
Bis wann?
7. bis 21. März 2022
16. bis 30. Mai 2022
29. August bis 12. September 2022
24. Oktober bis 7. November 2022
Von wem? FFF
Ansprechpartner: Adina Mungenast
Tel.: 089 544 601 11
E-Mail: adina.mungenast@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Für Kinofilme und Serien fördert der FFF Bayern die Entwicklung des Drehbuchs bzw. im Fall einer Serie des Drehbuchs für die erste Episode sowie der Outlines für weitere Episoden.
Wo? FFF Bayern
Für wen? Junge Filmemacher
Wie viel? Bis zu 30.000€
Bis wann?
7. bis 21. März 2022
16. bis 30. Mai 2022
29. August bis 12. September 2022
24. Oktober bis 7. November 2022
Von wem? FilmFernsehFonds Bayern (FFF)
Ansprechpartner: Saskia Wagner, Tel.: 089 544 602 19, E-Mail: saskia.wagner@fff-bayern.dektion
Junge Filmemacher unter 40, die nicht an einer Filmhochschule studie-ren oder studiert haben, können in der Kategorie „Andere Nachwuchs-filme“ finanzielle Hilfe für die ersten Filmvorhaben erhalten.
Wo? FFF
Für wen? ProduzentInnen
Wie viel? Bis zu 150.000€
Bis wann?
7. bis 21. März 2022
16. bis 30. Mai 2022
29. August bis 12. September 2022
24. Oktober bis 7. November 2022
Von wem? FFF
Ansprechpartner: Adina Mungenast
Tel.: 089 544 601 11
E-Mail: adina.mungenast@fff-bayern.de
Weitere Informationen: Von der eigentlichen Produktionsphase können ProduzentInnen für Kino- und Fernsefilme sowie auch für Serien eine Projektentwicklungsförderung beantragen.
Wo? FFA
Für wen? Kinobetreiber:innen
Wie viel? Bis zu 200.000 Euro
Bis wann?
06.04.2022
06.07.2022
09.09.2022
Von wem? FFA
Ansprechpartnerin:
Margret Günzel
Tel.: 030 27577 320
E-Mail: guenzel@FFA.de
Weitere Informationen: Zur Modernisierung und Verbesserung von Kinos sowie Kinoneubauten, sofern sie der Strukturverbesserung dienen, können Förderungen bis zu 200.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 350.000 Euro gewährt werden.