BAYERISCHER
LANDESVERBAND DER
KULTUR- UND
KREATIVWIRTSCHAFT
e.V.

Förderprogramme Filmwirtschaft

Wo? Förderdatenbank

Für wen? Unternehmen, Verband, Vereinigung

Wie viel? Unterschiedlich je nach Förderbereich

Bis wann? Termine finden Sie hier

Von wem? Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Ansprechpartner: 
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Tel.: 03018 68143109
E-Mail: K35@bkm.bund.de

Weitere Informationen: Die Filmförderung des Bundes soll die Qualität und Vielfalt des Filmschaffens in Deutschland stärken. Dabei gibt es verschiedene Förderinstrumente für verschiedene Förderbereiche:

Wo? Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? –

Bis wann? Jährlich

Von wem? Bayerische Staatsregierung

Ansprechpartner: –

Wo? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? –

Bis wann? Jährlich

Von wem? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Ansprechpartner: –

Wo? Die Bundesregierung 

Für wen? FilmemacherInnen 

Wie viel? – 

Bis wann? – 

Von wem? EURIMAGES 

Ansprechpartner: Els Hendrix, Tel.: 030 18 681 43129, E-Mail: Els.Hendirx@bkm.bund.de 

Weitere Informationen: 
Das Ziel von EURIMAGES ist die Förderung unabhängiger Filmproduktionen in grenzüberschreitender Zusammenarbeit. Der Förderfonds unterstützt hauptsächlich die Herstellung bi- und multirlateraler eruopäischer Kinoproduktionen.

Wo? FilmFernsehFonds Bayern

Für wen? Produzent:innen

Wie viel? Höchstens zwei Millionen Euro

Bis wann? Laufend

Von wem? FilmFernsehFonds Bayern

Ansprechpartner:
Judith Erber
Tel.: 089 544 602 12
E-Mail: judith.erber@fff-bayern.de

Weitere Informationen: Beim FFF Bayern können für die Herstellung von Kinofilmen und Serien Anträge auf bedingt rückzahlbare, verzinsliche Darlehen gestellt werden. Die Förderung kann bis zu 30% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten betragen. Der Höchstbetrag liegt bei 2 Mio. Euro.

Wo? Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? –

Bis wann? Jährlich

Von wem? Bayerische Staatsregierung

Ansprechpartner: Der Bayerische Fernsehpreis wurde seit 1989 an diejenigen vergeben, die uns besondere Stunden vor dem Fernseher geschenkt haben. Lineares TV ist aber heute nicht mehr die einzige Form, in der wir Inhalte konsumieren.”

Wo? Bayerisches Staatsministerium für Digitales

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? –

Bis wann? Jährlich

Von wem? Der Preis wird von der Medien.Bayern GmbH ausgerichtet und von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) sowie den Medienhäusern Bayerischer Rundfunk (BR), Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF), 3sat, Google Germany, Seven.One Entertainment Group GmbH, RTL Deutschland, Sky Deutschland und Prime Video getragen. Finanziell unterstützt wird der Preis zudem von der Bayerischen Staatskanzlei und dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales

Ansprechpartner: “„Blauer Panther – TV & Streaming Award“ – unter diesem Titel wird seit 2022 der bisherige Bayerische Fernsehpreis vergeben. Neben dem Namen ändert sich auch die inhaltliche Ausrichtung. So können neben TV-Produktionen auch Produktionen für Streamingplattformen oder Web-Creators mit hochkarätigen Formaten für Social Media-Plattformen einen Preis erhalten.

Wo? FilmFernsehFonds Bayern

Für wen? Veranstalter:innen

Wie viel? – 

Bis wann? Laufend

Von wem? FFF Bayern, Freistaat Bayern, LfA Förderbank Bayern

Ansprechpartner:
Birgit Bähr
Tel.: 089 544 602 50
E-Mail: birgit.baehr@fff-bayern.de

Weitere Informationen: Ziel der Festivalförderung ist u.a. die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit kulturell wertvollen und/ oder unterhaltsamen Kinofilmen. In den Ballungszentren München und Nürnberg werden ausschließlich Leuchtturmprojekte von herausragender nationaler/ internationaler Bedeutung unterstützt.  Vor Antragsstellung ist mit der zuständigen Förderreferentin Kontakt aufzunehmen.

Wo? Bayerisches Staatsministerium für Kultur und Medien

Für wen? Filmemacher:innen

Wie viel? – 

Bis wann? Laufend

Von wem? Bayerisches Staatsministerium für Kultur und Medien

Ansprechpartner: – 

Weitere Informationen: Weitere Informationen gibt es hier.

Wo? AG Kurzfilm

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? – 

Bis wann? Laufend

Von wem? AG Kurzfilm

Ansprechpartner: –

Weitere Informationen: “Die AG Kurzfilm unterstützt mit Mitteln von German Films Filmemacher*innen, die mit ihrem Kurzfilm in den Wettbewerb eines ausländischen Festivals eingeladen sind, durch Reisekostenzuschüsse. “

Wo? FFA

Für wen? Hersteller:in des Kurzfilms

Wie viel?

Bis wann? laufend

Von wem? FFA

Ansprechpartnerin:
Karin Pennartz
Tel.: 030 27577 415
E-Mail: pennartz@ffa.de

Weitere Informationen: Wichtigste Voraussetzung für die FFA-Kurzfilmförderung ist, dass der Film neben der Bescheinigung der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) mindestens 15 Referenzpunkte erreicht hat. Die Referenzpunktzahl wird unter anderem aus Preisen und dem Erfolg bei international und national bedeutsamen Festivals ermittelt.

Wo? FFA

Für wen? Filmverleiher:innen

Wie viel? Bis zu 600.000 Euro

Bis wann? laufend

Von wem? FFA

Ansprechpartnerin:
Margret Günzel
Tel.: 030 27577 320
E-Mail: guenzel@FFA.de

Weitere Informationen: Zu den Verleihvorkosten gehören unter anderem die Herstellungskosten für Kopien sowie Aufwendungen für Marketing und Bewerbung eines Kinofilms.

Wo? FFA

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? Bis zu 1.000.000 Euro

Bis wann? laufend

Von wem? FFA

Ansprechpartnerin: – 

Weitere Informationen: Die FFA fördert die Herstellung von Kinofilmen aller Genres. Die Förderung wird auf zwei unterschiedliche Förderarten gewährt: im Rahmen von selektiver projektbezogener Förderung, der Projektfilmförderung, und von automatischer erfolgsabhängiger Förderung, der Referenzfilmförderung. Projektfilmförderung erhalten Produzent*innen, wenn sie mit seinem Drehbuch und Herstellungs- und Vermarktungskonzept überzeugen können. Referenzfilmförderung ist eine nachträgliche Förderung für Besuchs-, Filmpreis- und Festivalerfolge.

Wo? FFA

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? Bis zu 35.000 Euro

Bis wann? laufend

Von wem? FFA

Ansprechpartnerin: – 

Weitere Informationen: Die FFA fördert die Entwicklung von Drehbüchern für deutsche Kinofilme mit Zuschüssen bis zu 25.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 35.000 Euro. Für die Entwicklung eines Treatments kann die FFA einen Zuschuss in Höhe von max. 10.000 Euro gewähren.

Wo? FFA

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? –

Bis wann? laufend

Von wem? FFA

Ansprechpartnerin: – 

Weitere Informationen: Ein Filmprojekt, das gemeinsam mit einem französischen Produktionspartner geplant ist, kann von der FFA im Rahmen des deutsch-französischen Koproduktionsabkommens gefördert werden, die Mittel stellen beide Länder zur Verfügung. Die Förderung wird von der FFA gemeinsam mit dem französischen Centre National de la Cinématographie (CNC) durchgeführt.

 

Wo? FFA

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? –

Bis wann? laufend

Von wem? FFA

Ansprechpartnerin: – 

Weitere Informationen: Seit Dezember 2016 beteiligt sich die FFA gemeinsam mit dem Polnischen Filminstitut (PISF), der Mitteldeutscher Medienförderung (MDM) und dem Medienboard Berlin-Brandenburg (MBB) an dem Deutsch-Polnischer Filmfonds. Ziel des Deutsch-Polnischen Filmfonds (2005 bis 2015 Deutsch-Polnischer Co-Development Fonds) ist es, die Koproduktionen zwischen Deutschland und Polen zu stärken. Das jährliche Fördervolumen beträgt 500.000 Euro.

 

Wo? FFA

Für wen? Kinobetreiber:innen

Wie viel?

Bis wann? laufend

Von wem? FFA

Ansprechpartnerin:
Margret Günzel
Tel.: 030 27577 320
E-Mail: guenzel@FFA.de

Weitere Informationen:Die Kinoförderung durch die FFA hat zum Ziel, die flächendeckende und vielfältige Kinostruktur sowie deren Qualität sowohl in den Städten als auch in ländlichen Regionen zu stärken und zu erhalten. Es gibt eine Förderung nach dem Projektprinzip und eine Förderung nach dem Referenzprinzip.

W0? FFA

Für wen? Rechteinhaber:innen der Filme

Wie viel? 40.000 Euro

Bis wann? laufend

Von wem? FFA

Ansprechpartnerin:
Clauda Zeitler
Tel.: 030 27577 324
E-Mail: zeitler@ffa.de

Weitere Informationen: Förderbar sind Kurz- oder Langfilme von besonderer filmhistorischen Bedeutung oder dokumentarischen oder künstlerischem Wert aus allen Gattungen. Der Film muss im Kino aufgeführt oder kinotauglich sein.

Wo? FFF

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? Bis zu 30.000€

Bis wann? laufend

Von wem? FFF

Ansprechpartner: Adina Mungenast
Tel.: 089 544 601 11
E-Mail: adina.mungenast@fff-bayern.de

Weitere Informationen: Für Kinofilme und Serien fördert der FFF Bayern die Entwicklung des Drehbuchs bzw. im Fall einer Serie des Drehbuchs für die erste Episode sowie der Outlines für weitere Episoden.

Wo? FFF Bayern

Für wen? Junge Filmemacher

Wie viel? Bis zu 30.000€

Bis wann? laufend

Von wem? FilmFernsehFonds Bayern (FFF)

Ansprechpartner: Saskia Wagner, Tel.: 089 544 602 19, E-Mail: saskia.wagner@fff-bayern.dektion 

Weitere Informationen: 
Junge Filmemacher unter 40, die nicht an einer Filmhochschule studie-ren oder studiert haben, können in der Kategorie „Andere Nachwuchs-filme“ finanzielle Hilfe für die ersten Filmvorhaben erhalten. 
Gefördert werden können Lang- und Kurzfilme.
 

Wo? FFF

Für wen? ProduzentInnen

Wie viel? Bis zu 150.000€

Bis wann?laufend 

Von wem? FFF

Ansprechpartner: Adina Mungenast
Tel.: 089 544 601 11
E-Mail: adina.mungenast@fff-bayern.de

Weitere Informationen: Von der eigentlichen Produktionsphase können ProduzentInnen für Kino- und Fernsefilme sowie auch für Serien eine Projektentwicklungsförderung beantragen.

Wo? FFF

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? Bis zu 2.000.000 Euro

Bis wann? laufend 

Von wem? FFF

Ansprechpartner: Judith Erber
Tel.: 089 – 544 602 – 12
E-Mail: judith.erber@fff-bayern.de

Weitere Informationen: Die Herstellung eines programmfüllenden Kinofilms kann mit bis zu 30% der zuwendungsfähigen Herstellungskosten gefördert werden. Der Höchstbetrag liegt bei 2 Mio. Euro. Die Förderung wird als bedingt rückzahlbares, verzinsliches Darlehen vergeben. Antragsberechtigt sind Produzenten mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland. Internationale Koproduktionen benötigen einen deutschen Produzenten, um Förderung beim FFF beantragen zu können.

 

Wo? FFF

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? Bis zu 1.000.000 Euro

Bis wann? laufend 

Von wem? FFF

Ansprechpartner: Saskia Wagner
Tel.: 089 – 544 602 – 11
E-Mail: saskia.wagner@fff-bayern.de

Weitere Informationen:Der FFF fördert die Herstellung von Filmen und Serien für das Fernsehen. Die Herstellung von Fernsehfilmen (Einteiler oder Mehrteiler) kann mit bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden.

Wo? FFF

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? Bis zu 25.000 Euro

Bis wann? laufend 

Von wem? FFF

Ansprechpartner: Max Permantier
Tel.: 089 – 544 602 – 47
E-Mail: max.permantier@fff-bayern.de

Weitere Informationen: Immersive audiovisuelle Projekte, deren Fokus auf einem linear-narrativen anstatt einem interaktiven Ansatz liegt (z.B. 360-Grad-Content), die mit oder ohne Beteiligung eines Senders bzw. einer Web-Plattform in Bayern produziert werden, können Projektentwicklungs- und Produktionsförderung beantragen. Die Förderung soll dazu beitragen, dass Projekte auch ohne Beteiligung eines Senders realisiert und auf dem Markt präsentiert werden können.

Wo? FFF

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? Bis zu 50.000 Euro

Bis wann? laufend 

Von wem? FFF

Ansprechpartner: Max Permantier
Tel.: 089 – 544 602 – 47
E-Mail: max.permantier@fff-bayern.de

Weitere Informationen: Webserien, die mit oder ohne Beteiligung eines Senders bzw. einer Web-Plattform in Bayern produziert werden, können Produktionsförderung beantragen. Die Förderung soll dazu beitragen, dass eigene Ideen auch ohne Beteiligung eines Senders realisiert und auf dem Markt präsentiert werden können.

Wo? FFF

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel? Bis zu 100.000 Euro

Bis wann? laufend 

Von wem? FFF

Ansprechpartner: Max Permantier
Tel.: 089 – 544 602 – 47
E-Mail: max.permantier@fff-bayern.de

Weitere Informationen: Inhaltlich hochwertige, kreative und besonders im Hinblick auf die User Experience innovative Projekte für XR-Anwendungen können mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert werden. Die Bezeichnung Extended Realities (XR) umfasst immersive Inhalte für Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und Mixed Reality (MR) sowie immersive Soundprojekte. Die Projekte können auch interaktiv sein.

Wo? Internationale Hofer Filmtage

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel?  10.000 Euro

Bis wann? –  

Von wem? Bavaria Film, Bayerischem Rundfunk und DZ Bank

Ansprechpartner: –

Weitere Informationen: Der mit 10.000 Euro dotierte FÖRDERPREIS NEUES DEUTSCHES KINO für den Besten Film wird gestiftet von Bavaria Film, Bayerischem Rundfunk und DZ Bank. Der Preis wird an Filmschaffende für deren ersten bis dritten langen Spielfilm deutscher Produktion mit einer Mindestlänge von 79 Minuten verliehen, die im Programm der Internationalen Hofer Filmtage ihre Premiere haben.

Wo? Internationale Hofer Filmtage

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel?  7.500 Euro

Bis wann? –  

Von wem? Hermann und Bertl Müller Stiftung

Ansprechpartner: –

Weitere Informationen: Die in Hof ansässige Hermann und Bertl Müller Stiftung vergibt den mit 7.500 Euro dotierten Preis seit 2015 für den besten langen Dokumentarfilm aus deutscher, schweizer oder österreichischer Produktion. Gestaltet wird der Preis in Zusammenarbeit mit dem europäischen Fortbildungszentrum für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk in Wunsiedel nach einem Entwurf von Mohamed Naguib. Der Ägypter ist mehrfach ausgezeichneter Bildhauer und Dozent der Universität Alexandria.

Wo? Internationale Hofer Filmtage

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel?  5000 Euro

Bis wann? –  

Von wem? Stadt Rehau

Ansprechpartner: –

Weitere Informationen: Mit dem Hans-Vogt-Filmpreis der Stadt Rehau soll an die Pionierleistung des im Rehauer Ortsteil Wurlitz geborenen und aufgewachsenen Ingenieurs erinnert werden, der entscheidend an der Erfindung des Tonfilms beteiligt war und für eine neue Ära in der Geschichte des Kinos sorgte. Der Preis wird seit 2013 bei den Hofer Filmtagen verliehen und ist mit 5.000 € dotiert. Verliehen wird er an Filmschaffende, die innovativ und sorgfältig um den Ausdruck und die Qualität ihres Filmtones besorgt sind.

Wo? Internationale Hofer Filmtage

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel?  35.000 Euro

Bis wann? –  

Von wem? Friedrich-Baur-Stiftung

Ansprechpartner: –

Weitere Informationen:

Der HOFER GOLDPREIS der Friedrich-Baur-Stiftung wird für die beste Regieleistung bei einem ersten Langspielfilm durch die Bayerische Akademie der Schönen Künste in memoriam Heinz Badewitz verliehen. Der Preis besteht aus einem zertifizierten Goldbarren im Wert von rund 35.000 Euro. Darüber hinaus beinhaltet der Preis die künstlerische Beratung des/der Regisseur*in bei der Entwicklung eines neuen Films über ein Jahr lang.

Wo? Kuratorium Junger Film

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel?  Bis zu 500.000 Euro

Bis wann? –

Von wem? Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Ansprechpartner: –

Weitere Informationen: Seit Anfang 2005 erfolgt die Förderung von Kinderfilmen in einem gemeinsamen Gremium mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Dabei werden die Treatmentförderung (Voraussetzung: Nachweis eines verfilmten Langfilm-Drehbuchs) sowie die Drehbuch- und Projektentwicklungsförderung mit den Mitteln des Kuratoriums realisiert, die Produktionsförderung mit denen der BKM. 

Wo? Kuratorium Junger Film

Für wen? FilmemacherInnen

Wie viel?  Bis zu 50.000 Euro

Bis wann? –

Von wem? Kuratorium junger Film

Ansprechpartner: –

Weitere Informationen: –

Wo? BLVKK

Für wen? Kreativschaffende aller Sparten

Wie viel? 250€ in der Woche

Bis wann? 31.12.2023

Von wem? BLVKK

Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de

Weitere Informationen: “Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.”