Förderprogramme Kunstmarkt
Für wen? Museen, Bibliotheken, Archive
Wie viel? –
Bis wann? Jährlich zum 15.06. oder 15.12.
Von wem? Kulturstiftung der Länder
Ansprechperson:
Prof. Dr. Frank Druffner
Kunst und Kulturgüter der Vorgeschichte bis zum Barock, Architekturgeschichte, Literatur
+49 (0) 30 / 89 36 35 15
stvgeneralsekretaer@kulturstiftung.de
Weitere Infos: “Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.”
Für wen? Künstler*innen
Wie viel? –
Bis wann? 31. Juli 2024 (Zweimal jährlich)
Von wem? Kulturstiftung des Bundes
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.”
Für wen? Bildende Künstler:innen und deren Rechtsnachfolger:innen
Wie viel? max. 30.000 Euro, min. 10.000 Euro, 10% Eigenanteil
Bis wann? 28. August 2024
Von wem? Stiftung Kunstfonds
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Kunstwerke sind visuelle Quellen der Gegenwart und werden zukünftig Teil unseres Kunsterbes sein. Das Förderprogramm KUNSTFONDS_Werkverzeichnung fördert daher die digitale Dokumentation künstlerische Lebenswerke, die von überregionaler Bedeutung und hoher künstlerischer Relevanz sind. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die zur Umsetzung der Werkverzeichnung erforderlich sind. Antragsberechtigt sind einzelne bildende Künstler:innen und Künstler:innen-Duos, die seit mindestens 20 Jahren im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Außerdem antragsberechtigt sind Rechtsnachfolger:innen bildender Künstler:innen, die diese Kriterien erfüllten und bis zu ihrem Tod dauerhaft in Deutschland lebten.”
Wo? Künstlerhaus Schloss Balmoral
Für wen? Künstler:innen
Wie viel? 1.400 Euro pro Monat
Bis wann? Jährlich Anfang März bis Ende April
Von wem? Künstlerhaus Schloss Balmoral
Ansprechperson: –
Weitere Informationen: Um die Balmoral-Anwesenheitsstipendien können sich nationale und internationale Bildende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbeschränkung bewerben. Bewerberinnen und Bewerber für die Anwesenheitsstipendien für Bildende Künstlerinnen und Künstler müssen ein abgeschlossenes Kunststudium (M.F.A. oder vergleichbar) sowie eine daran anschließende mindestens dreijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts nachweisen. Bewerbungen von Autodidaktinnen und Autodidakten, die sich durch besondere künstlerische Leistungen auszeichnen und dies durch Ausstellungen und Preise belegen können, sind möglich. Sprachkenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt.
Für wen? KünstlerInnen
Wie viel? 10.000 Euro
Bis wann? Jährlich zum 31.01.
Von wem? Stiftung Kunstfonds
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: 2011 gründete der Bildhauer und Grafiker Horst Egon Kalinowski (1924-2013) eine Nachlassstiftung. Sie hat den Zweck, sein Œuvre zu bewahren und öffentlich zugänglich zu machen. Die Stiftung wird treuhänderisch von der Stiftung Kunstfonds verwaltet. Aus den Erträgen der Stiftung wird der Kalinowski-Preis ausgeschrieben. Der mit 10.000 Euro dotierte Kalinowski-Preis wird seit 2017 jährlich vergeben.
Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Für wen? KünstlerInnen
Wie viel? –
Bis wann? spätestens 01. Januar des Veranstaltungsjahres
Von wem? Freistaat Bayern
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Zur Erhöhung der Sichtbarkeit von zeitgenössischen bildenden Künstlerinnen und Künstlern in Bayern und zur Verbesserung der Präsentationsmöglichkeiten, können Projekte gefördert werden, bei denen zeitlich begrenzt öffentlich zugängliche Flächen/ öffentlich zugängliche Räume, die nicht üblicherweise Ausstellungszwecken gewidmet sind, mit Mitteln der zeitgenössischen bildenden Kunst gestaltet werden. Die Projekte werden fachlich begutachtet.”
Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Für wen? KünstlerInnen
Wie viel? –
Bis wann? spätestens 01. Januar des Veranstaltungsjahres
Von wem? Freistaat Bayern
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler gewährt das Staatsministerium Zuschüsse für Sammelausstellungen, Künstlersymposien bzw. ähnliche Projekte, in deren Rahmen Werke neu erschaffen werden.”
Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Für wen? Künstler*innen
Wie viel? 3.000 Euro
Bis wann? 15. Januar des Veranstaltungsjahres
Von wem? Freistaat Bayern
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Hochbegabte und außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in folgenden Einrichtungen gefördert werden: in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig.”
Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Für wen? Künstler*innen
Wie viel? 3.000 Euro
Bis wann? spätestens 01. Februar des Veranstaltungsjahres
Von wem? Freistaat Bayern
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Bildenden Künstlerinnen und Künstlern kann auf Antrag für ihre erste Einzelausstellung ein Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro für die Herstellung des Katalogs gewährt werden.”
Für wen? Künstler*innen
Wie viel? 500 bis 2.500 Euro
Bis wann? Jährlich (Letzte Frist Mai 2024)
Von wem? Herforder Arbeitskreis Recycling e.V.
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Der RecyclingDesignpreis ist ein offener Wettbewerb, für den sich Kreative aller Altersklassen mit professioneller oder semiprofessioneller Ausbildung bewerben können.”
Für wen? Künstler*innen und Kunstvermittler*innen
Wie viel? 8.000 bis 35.000 Euro
Bis wann? –
Von wem? Stiftung Kunstfonds
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Von Stipendien über Projektförderungen bis hin zum Künstler:innenarchiv: Die Stiftung Kunstfonds unterstützt und sichert zeitgenössisches Schaffen in der bildenden Kunst.”
Wo? Art Directors Club für Deutschland e. V.
Für wen? KünstlerInnen
Wie viel? –
Bis wann? Jährlich (Bewerbungsfrist für 2024 bereits vorüber)
Von wem? Art Directors Club für Deutschland e. V.
Ansprechpartner: –
Weitere Informationen: Im ADC Wettbewerb werden jährlich die kreativsten Arbeiten im deutschsprachigen Raum ausgezeichnet. Seit über fünfzig Jahren honoriert die hochkarätige ADC Jury Kommunikations- und Gestaltungsleistungen mit den ikonischen bronzenen, silbernen und goldenen ADC Nägeln sowie die ADC Grands Prix. Ausgezeichnet wird exzellente kreative Kommunikation – von Webdesign bis Illustration, von Inszenierung bis Verpackung, von Werbung bis Fotografie.
Wo? Wilhelm-Morgner-Stipendium
Für wen? KünstlerInnen bis 35 Jahre
Wie viel? 1.200 Euro monatlich
Bis wann? Alle zwei Jahre (Nachste Ausschreibung für 2026 im Frühjahr 2025)
Von wem? Wilhelm-Morgner-Stipendium
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Das Kunststipendium wird in einem zweijährigen Rhythmus ausgeschrieben und bietet jungen Künstlerinnen und Künstlern im „Künstlerhaus im Paulipark“ in Soest für ein halbes Jahr gesicherte Arbeitsbedingungen, monatlichen Unterhalt und die Möglichkeit einer Kunstausstellung in Soest.”
Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kulst
Für wen? Künstler*innen
Wie viel? 230 Euro monatlich (2 Jahre lang)
Bis wann? Momentan nicht
Von wem? Freistaat Bayern
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Nach dem “Bayerischen Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler” (Bekanntmachung) können jeweils bis zu 100 bayerische Künstlerinnen und Künstler zwei Jahre lang einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 230 Euro zu ihren Atelierkosten (Miet- oder Finanzierungskosten) erhalten. Die Zuschüsse werden auf Empfehlung einer vom Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern einberufenen Auswahlkommission vergeben. Das Merkblatt informiert über die Voraussetzungen für eine Bewerbung.”
Wo? BLVKK
Für wen? Kreativschaffende aller Sparten
Wie viel? 250€ in der Woche
Bis wann? Momentan ausgetzt
Von wem? BLVKK
Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de
Weitere Informationen: “Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.”