BAYERISCHER
LANDESVERBAND DER
KULTUR- UND
KREATIVWIRTSCHAFT
e.V.

Förderprogramme Kunstmarkt

Wo? Künstlerhaus Schloss Balmoral

Für wen? Künstler:innen mit abgeschlossenem Kunststudium (M.F.A. oder vergleichbar) sowie eine daran anschließende mindestens dreijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts; Sprachkenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt

Wie viel? 1.400 Euro pro Monat

Bis wann? bis 31.05.25; jährlich für das nächste Jahr

Von wem? Künstlerhaus Schloss Balmoral

Weitere Informationen: Um die Balmoral-Anwesenheitsstipendien können sich nationale und internationale Bildende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbeschränkung bewerben. Drei Stipendien werden jeweils für die Dauer von vier Monaten, und drei Stipendien werden jeweils für die Dauer von acht Monaten vergeben.

Wo? Kulturstiftung der Länder

Für wen? Museen, Bibliotheken, Archive

Wie viel?

Bis wann? Jährlich zum 15.06. oder 15.12. 

Von wem? Kulturstiftung der Länder

Ansprechperson:
Prof. Dr. Frank Druffner
Kunst und Kulturgüter der Vorgeschichte bis zum Barock, Architekturgeschichte, Literatur
+49 (0) 30 / 89 36 35 15
stvgeneralsekretaer@kulturstiftung.de

Weitere Infos: „Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.“

Wo? Kulturstiftung des Bundes

Für wen? Künstler*innen

Wie viel?

Bis wann? bis 31.07.25

Von wem? Kulturstiftung des Bundes

Ansprechperson: –

Weitere Infos: „Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.“

Wo? Wilhelm-Morgner-Stipendium

Für wen? KünstlerInnen bis 35 Jahre

Wie viel? 1.200 Euro monatlich

Bis wann? bis 18.10.2025; Alle zwei Jahre 

Weitere Infos: „Das Kunststipendium wird in einem zweijährigen Rhythmus ausgeschrieben und bietet jungen Künstlerinnen und Künstlern im „Künstlerhaus im Paulipark“ in Soest für ein halbes Jahr gesicherte Arbeitsbedingungen, monatlichen Unterhalt und die Möglichkeit einer Kunstausstellung in Soest.“

Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Für wen? Künstler*innen

Wie viel? 3.000 Euro

Bis wann? 15. Januar des Veranstaltungsjahres

Von wem? Freistaat Bayern

Ansprechperson: –

Weitere Infos: „Hochbegabte und außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in folgenden Einrichtungen gefördert werden: in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig.“

Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Für wen? KünstlerInnen

Wie viel?

Bis wann? spätestens 01. Januar des Veranstaltungsjahres

Von wem? Freistaat Bayern

Ansprechperson: –

Weitere Infos: „Zur Erhöhung der Sichtbarkeit von zeitgenössischen bildenden Künstlerinnen und Künstlern in Bayern und zur Verbesserung der Präsentationsmöglichkeiten, können Projekte gefördert werden, bei denen zeitlich begrenzt öffentlich zugängliche Flächen/ öffentlich zugängliche Räume, die nicht üblicherweise Ausstellungszwecken gewidmet sind, mit Mitteln der zeitgenössischen bildenden Kunst gestaltet werden. Die Projekte werden fachlich begutachtet.“

Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Für wen? KünstlerInnen

Wie viel?

Bis wann? spätestens 01. Januar des Veranstaltungsjahres

Von wem? Freistaat Bayern

Ansprechperson: –

Weitere Infos: „Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler gewährt das Staatsministerium Zuschüsse für Sammelausstellungen, Künstlersymposien bzw. ähnliche Projekte, in deren Rahmen Werke neu erschaffen werden.“

Wo? Stiftung Kunstfonds

Für wen? KünstlerInnen

Wie viel? 10.000 Euro

Bis wann? Jährlich zum 31.01.

Von wem? Stiftung Kunstfonds

Ansprechpartner:

Weitere Informationen: 2011 gründete der Bildhauer und Grafiker Horst Egon Kalinowski (1924-2013) eine Nachlassstiftung. Sie hat den Zweck, sein Œuvre zu bewahren und öffentlich zugänglich zu machen. Die Stiftung wird treuhänderisch von der Stiftung Kunstfonds verwaltet.  Aus den Erträgen der Stiftung wird der Kalinowski-Preis ausgeschrieben. Der mit 10.000 Euro dotierte Kalinowski-Preis wird seit 2017 jährlich vergeben.

Wo? Stiftung Kunstfonds

Für wen? Freiberufliche bildende Künstler:innen

Wie viel?  18.000 Euro für 6 Monate

Bis wann? Anfang 2026

Von wem? Stiftung Kunstfonds

Ansprechperson: –

Weitere Infos: „Das KUNSTFONDS_Stipendium will die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen fördern.

Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die im Bewilligungszeitraum weder immatrikuliert noch angestellt sind (Minijobs sind zulässig).“

Wo? RecyclingBörse / Arbeitskreis Recycling e.V., Herford

Für wen? Planende der Fachrichtung(en): Architektur, Denkmalschutz

Bis wann? Alle zwei Jahre; nächster 2026

Wie viel? 1. Preis 2.500 Euro; 2. Preis 1.000 Euro; 3. Preis 500 Euro; Sonderpreis 1.000 Euro + zu jedem eine Ausstellung

Von wem? Planende und Studierende der Fachrichtung(en): Design u.v.a.

Weitere Informationen: Ein Wettbewerb zur Gestaltung neuer Produkte aus Abfall- und Reststoffen. Gesucht werden innovative Upcycling-Ideen, neue Entwicklungen auf den Gebieten der Materialforschung und Kreislaufwirtschaft, des Social Designs oder des Transformationsdesigns – nachhaltig, visionär, fantasievoll, originell.

Wo? Stiftung Kunstfonds

Für wen? Künstler*innen und Kunstvermittler*innen

Wie viel? 8.000 bis 35.000 Euro

Bis wann? –

Von wem? Stiftung Kunstfonds

Ansprechperson: –

Weitere Infos: Von Stipendien über Projektförderungen bis hin zum Künstler:innenarchiv: Die Stiftung Kunstfonds unterstützt und sichert zeitgenössisches Schaffen in der bildenden Kunst.“

Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kulst

Für wen? Künstler*innen

Wie viel? 230 Euro monatlich (2 Jahre lang)

Bis wann? Momentan nicht

Von wem? Freistaat Bayern

Ansprechperson: –

Weitere Infos: „Nach dem „Bayerischen Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler“ (Bekanntmachung) können jeweils bis zu 100 bayerische Künstlerinnen und Künstler zwei Jahre lang einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 230 Euro zu ihren Atelierkosten (Miet- oder Finanzierungskosten) erhalten. Die Zuschüsse werden auf Empfehlung einer vom Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern einberufenen Auswahlkommission vergeben. Das Merkblatt informiert über die Voraussetzungen für eine Bewerbung.“

Wo? BLVKK

Für wen? Kreativschaffende aller Sparten

Wie viel? 250€ in der Woche

Bis wann? Momentan ausgetzt

Von wem? BLVKK

Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de

Weitere Informationen: „Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.“