Förderprogramme Kunstmarkt

PROJEKTFÖRDERUNG

Wo? Kulturstiftung der Länder

Für wen? Museen, Bibliotheken, Archive

Wie viel?

Bis wann? Jährlich zum 15.06. oder 15.12. 

Von wem? Kulturstiftung der Länder

Ansprechperson:
Prof. Dr. Frank Druffner
Kunst und Kulturgüter der Vorgeschichte bis zum Barock, Architekturgeschichte, Literatur
+49 (0) 30 / 89 36 35 15
stvgeneralsekretaer@kulturstiftung.de

Weitere Infos: „Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.“

Wo? Kulturstiftung des Bundes

Für wen? Künstler*innen

Wie viel?

Bis wann? 31.07. 

Von wem? Kulturstiftung des Bundes

Ansprechperson: –

Weitere Infos: „Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können. Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000 € beträgt. Die Finanzierung des Projekts muss bei Antragsstellung einen gesicherten Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten des Projekts aufweisen.“

Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Für wen? Künstler:innen

Wie viel?

Bis wann? Spätestens 1. Januar des Veranstaltungsjahres

Von wem? Freistaat Bayern

Ansprechperson: –

Weitere Infos: „Zur Erhöhung der Sichtbarkeit von zeitgenössischen bildenden Künstlerinnen und Künstlern in Bayern und zur Verbesserung der Präsentationsmöglichkeiten, können Projekte gefördert werden, bei denen zeitlich begrenzt öffentlich zugängliche Flächen/ öffentlich zugängliche Räume, die nicht üblicherweise Ausstellungszwecken gewidmet sind, mit Mitteln der zeitgenössischen bildenden Kunst gestaltet werden. Die Projekte werden fachlich begutachtet.“

Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Für wen? Künstler:innen

Wie viel?

Bis wann? Spätestens 1. Januar des Veranstaltungsjahres

Von wem? Freistaat Bayern

Ansprechperson: –

Weitere Infos: „Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler gewährt das Staatsministerium Zuschüsse für Sammelausstellungen, Künstlersymposien bzw. ähnliche Projekte, in deren Rahmen Werke neu erschaffen werden.“

Wo? Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern e.V.

Für wen?
Studierende, Absolvent:innen und künstlerisch-wissenschaftliches Personal bayerischer Kunsthochschulen

Wie viel?
Projekte erhalten eine Starthilfe von bis zu 3.000 € sowie begleitende Coaching- und Vernetzungsangebote.

Bis wann?
31.08.2026

AnsprechpartnerIn: –

Weitere Informationen:
STARTER unterstützt Studierende, Absolvent:innen und künstlerisch-wissenschaftliches Personal bayerischer Kunsthochschulen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Ideen.

Wo?
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler

Für wen?
Professionelle Bildende Künstler:innen sowie lokale gemeinnützige Bündnispartner bzw. antragsberechtigte Einrichtungen, um  außerschulische kulturelle Bildungsprojekte zu fördern

Wie viel?
insgesamt 620.000 € (Die konkrete Förderung richtet sich nach dem jeweiligen Projekt).

Bis wann?
30.09.2026 für Projekte ab Mitte Februar 2027.

Von wem?
Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) im Rahmen von „Kultur macht stark“.

Ansprechpartner:in:
Christine Schofft / Niklas Löffler / Jasmin Villarroel
bfb@bbk-bundesverband.de

Weitere Informationen:
„Die Projekte im Rahmen von „Kultur macht stark. Wir können Kunst“ richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, die in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind, z.B. weil sie in einer im nationalen Bildungsbericht beschriebenen Risikolage aufwachsen. Jedes BBK-geförderte Projekt wird im Auftrag des Bündnisses von professionellen Bildenden Künstler:innen realisiert.“

Wo?
Hamburg, Künstlerhaus Sootbörn

FÜR WEN
Bildende Künstler:innen bzw. Künstler:innen, die sich mit einem Ausstellungsvorhaben bewerben.

Wie viel?
Ausstellung, Konditionen gemäß Ausschreibung

Bis wann?
15.09.2026

Von wem?
Künstlerhaus Sootbörn

Ansprechpartner:in
Künstlerhaus Sootbörn

Weitere Informationen:

STIPENDIUM

Wo? Künstlerhaus Schloss Balmoral

Für wen? Künstler:innen mit abgeschlossenem Kunststudium (M.F.A. oder vergleichbar) sowie eine daran anschließende mindestens dreijährige künstlerische Tätigkeit bis zum Zeitpunkt des Stipendienantritts; Sprachkenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt

Wie viel? 1.400 Euro pro Monat

Bis wann? Bis vermutlich Ende Mai/Mitte Juni (2026: 15.06.).; jährlich für das nächste Jahr

Von wem? Künstlerhaus Schloss Balmoral

Weitere Informationen: Um die Balmoral-Anwesenheitsstipendien können sich nationale und internationale Bildende Künstlerinnen und Künstler ohne Altersbeschränkung bewerben. Drei Stipendien werden jeweils für die Dauer von vier Monaten, und drei Stipendien werden jeweils für die Dauer von acht Monaten vergeben.

Alle 2 Jahre

Wo? Wilhelm-Morgner-Stipendium

Für wen? KünstlerInnen bis 35 Jahre

Wie viel? 1.200 Euro monatlich

Bis wann? bis vermutlich Oktober 2027 (2025: 18.10.); Alle zwei Jahre 

Weitere Infos: „Das Kunststipendium wird in einem zweijährigen Rhythmus ausgeschrieben und bietet jungen Künstlerinnen und Künstlern im „Künstlerhaus im Paulipark“ in Soest für ein halbes Jahr gesicherte Arbeitsbedingungen, monatlichen Unterhalt und die Möglichkeit einer Kunstausstellung in Soest.“

Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Für wen? Künstler*innen

Wie viel? 3.000 Euro

Bis wann? 15. Januar des Veranstaltungsjahres

Von wem? Freistaat Bayern

Ansprechperson: –

Weitere Infos: „Hochbegabte und außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in folgenden Einrichtungen gefördert werden: in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig.“

Wo? Stiftung Kunstfonds

Für wen? Freiberufliche bildende Künstler:innen

Wie viel?  18.000 Euro für 6 Monate

Bis wann? Anfang 2027 (jährlich)

Von wem? Stiftung Kunstfonds

Ansprechperson: –

Weitere Infos: „Das KUNSTFONDS_Stipendium will die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen fördern.

Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die im Bewilligungszeitraum weder immatrikuliert noch angestellt sind (Minijobs sind zulässig).“

Wo? Stiftung Kunstfonds

Für wen? Künstler*innen und Kunstvermittler*innen

Wie viel? 8.000 bis 35.000 Euro

Bis wann? 

  • KUNSTFONDS_Plattformen für Kunstvermittler*innen: 31.08.2026

Von wem? Stiftung Kunstfonds

Ansprechperson: –

Weitere Infos: Von Stipendien über Projektförderungen bis hin zum Künstler:innenarchiv: Die Stiftung Kunstfonds unterstützt und sichert zeitgenössisches Schaffen in der bildenden Kunst.“

Wo? BLVKK

Für wen? Kreativschaffende aller Sparten

Wie viel? 250 € in der Woche

Bis wann? Momentan ausgesetzt

Von wem? BLVKK

Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de

Weitere Informationen: „Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.“

Wo? Duisburg

Für wen? Kulturschaffende U40, die ihre Ausbildung/Studium seit mindestens einem Jahr abgeschlossen haben. Egal ob bildende Kunst, Fotografie, Illustration, Performance oder Videokunst

Wie viel? Kostenfrei gestelltes Atelier im Stadtteil Rheinhausen bei einjähriger Aufenthaltsdauer sowie weitere Benefits

Bis wann? 31.08.2026

Von wem? Stadt Duisburg und Interessengemeinschaft Duiesburger Küsntler

AnsprechpartnerIn:

Kulturbetriebe der Stadt Duisburg, Kulturbüro, Neckarstraße 1, 47051 Duisburg
c.bohndorf@stadt-duisburg.de oder kulturbuero@stadt-duisburg.de

Weitere Informationen:
Ab Januar 2027 für ein Jahr in Duisburg leben und künstlerisch arbeiten: Die Stadt Duisburg vergibt zum neunten Mal gemeinsam mit der Interessensgemeinschaft Duisburger Künstler das begehrte Aufenthaltsstipendium.

Wo? Köln

Für wen? Künstler*innen der Sparte „Zeichnung/Grafik“ 

Wie viel? 1.500 Euro pro Monat (insgesamt 10.000 Euro in 6 Monaten)

Bis wann? 31.08.2026, jährlich

Von wem? Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti

AnsprechpartnerIn: –

Weitere Informationen: 
Für die Zeit des Stipendiums stellt die Stiftung auf dem Gelände des Städtischen Behindertenzentrums Dr. Dormagen-Guffanti einen Atelierraum kostenlos zur Verfügung. Das Stipendium läuft über sechs Monate, von April bis September 2027. Aus der Bewerbung soll die künstlerische Idee zur Arbeit mit den Bewohner*innen inhaltlich und strukturell deutlich werden. Neben den Bewohner*innen des Schwerstbehindertenwohnheims können auch Angehörige der anderen Initiativen angesprochen werden, die auf dem Gelände ansässig sind.

Wo?
Krupp-Stiftung

Für wen?
Professionelle Fotograf:innen aus dem Bereich der künstlerischen Fotografie

Wie viel?
13.000 € pro Stipendium (Einjähriges Stipendium zur Realisierung eines eigenständigen fotografischen Vorhabens)

Bis wann?
31.08.2026

Von wem?
Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung gemeinsam mit der Fotografischen Sammlung des Museum Folkwang

Ansprechpartnr:in
Thomas Seelig
Museum Folkwang, Fotografische Sammlung
Museumsplatz 1
45128 Essen
E-Mail: photography@museum-folkwang.essen.de
Telefon: +49 (0)201 8845100

Weitere Informationen:
Die Förderung wendet sich an Fotograf*innen (ohne Altersbegrenzung), die unabhängig von einer Auftragsarbeit ein fotografisches Vorhaben über einen längeren Zeitraum erarbeiten möchten. Die Ausschreibung ist weder thematisch gebunden noch einem bestimmten Bereich der fotografischen Praxis zugeordnet.

Akkordeon Inhalt

Wettbewerbe und PREISE

Wo? Stiftung Kunstfonds

Für wen? KünstlerInnen

Wie viel? 10.000 Euro

Bis wann? Jährlich zum 31.01.

Von wem? Stiftung Kunstfonds

Ansprechpartner:

Weitere Informationen: 2011 gründete der Bildhauer und Grafiker Horst Egon Kalinowski (1924-2013) eine Nachlassstiftung. Sie hat den Zweck, sein Œuvre zu bewahren und öffentlich zugänglich zu machen. Die Stiftung wird treuhänderisch von der Stiftung Kunstfonds verwaltet.  Aus den Erträgen der Stiftung wird der Kalinowski-Preis ausgeschrieben. Der mit 10.000 Euro dotierte Kalinowski-Preis wird seit 2017 jährlich vergeben.

Wo? RecyclingBörse / Arbeitskreis Recycling e.V., Herford

Für wen? Planende der Fachrichtung(en): Architektur, Denkmalschutz

Bis wann? 31.08.2026; alle zwei Jahre

Wie viel?
1. Preis 2.500 Euro
2. Preis 1.500 Euro
3. Preis 1.000 Euro
Sonderpreis 1.000 Euro + zu jedem eine Ausstellung

Von wem? Planende und Studierende der Fachrichtung(en): Design u.v.a.

Weitere Informationen: Ein Wettbewerb zur Gestaltung neuer Produkte aus Abfall- und Reststoffen. Gesucht werden innovative Upcycling-Ideen, neue Entwicklungen auf den Gebieten der Materialforschung und Kreislaufwirtschaft, des Social Designs oder des Transformationsdesigns – nachhaltig, visionär, fantasievoll, originell.

Wo? Fondation François Schneider

Für wen? Künstler:innen zum Thema Erde in den Bereichen Skulptur oder Installation

Wie viel?
Preisgeld von 15.000 €. Dieser Betrag umfasst den Auszeichnungspreis sowie den offiziellen Ankauf des Werks, das damit in die Sammlung der Fondation François Schneider übergeht.
Besonderer Fall: Das Preisgeld wird auf 8.000 € festgelegt, wenn es sich bei dem erworbenen Werk um eine Skulptur handelt, die in mehreren nummerierten Exemplaren aufgelegt wurde.

Bis wann? 23.08.2026

Von wem? Fondation François Schneider 

AnsprechpartnerIn:

Weitere Informationen: Nachweis einer professionellen künstlerischen Tätigkeit, einer umfassenden Erfahrung sowie der regelmäßigen öffentlichen Präsentation der eigenen Arbeit (Kunsthochschulabschluss, Einzel- und/oder Gruppenausstellungen, Künstlerresidenzen, Publikationen…). 

Wo? Kunsthalle Hochschwarzwald Wieden

Für wen? alle Personen über
18 Jahren, die künstlerisch aktiv sind

Wie viel?

  • 1. Preis: 1.500Euro
  • 2. Preis: 1.000 Euro
  • 3. Preis: 500 Euro
  • Zuschuss von 500 Euro Spesen für die Anreise und Ausstellung ihrer Werke bzw. die Durchführung
    einer Veranstaltung in der Kunsthalle Hochschwarzwald Wieden im Rahmen der Preisverleihung

Bis wann? 30.08.2026

Von wem? Kunsthalle Hochschwarzwald

AnsprechpartnerIn:-

Weitere Informationen:
Der Kulturpreis der Kunsthalle Hochschwarzwald
Stiftung wird jährlich abwechselnd in den Kategorien
„Bildende Kunst“ und „Darstellende Kunst“ gewährt.

Wo?
Bremervörde

Für wen?
Künstlerinnen und Künstler aus dem gesamten Bundesgebiet

Wie viel?
6.000 Euro

Bis wann?
Neue Bewerbungsphase noch nicht ausgeschrieben

Von wem?
Dr. Marlene Trentwedel-Stiftung

Ansprechpartner:in: –

Weitere Informationen: –

Wo?
Ausschreibungen Kunst am Bau des Bundesverbands Bildeneder Künstlerinnen und -künstler

Für wen?
Künstler:innen

Wie viel?
Je nach Ausschreibung, Relaisierungs- und Künstlerhonorar

Von wem?
Unterschiedlich

Ansprechpartner:in:

Weitere Informationen: