Förderprogramme Kunstmarkt
Wo? Kunsthaus Kloster Gravenhorst
Für wen? KünstlerInnen
Wie viel? –
Bis wann? 25.01.2023
Von wem? Kunsthaus Kloster Gravenhorst
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Als Herzstück des DA, Kunsthaus Kloster Gravenhorst fördert der Kreis Steinfurt mit dem deutschlandweit einmaligen Projektstipendium Kunstkommunikation partizipatorische Kunstprojekte und Interventionen im ländlichen Raum auf internationaler Ebene.
Getreu dem Motto »Mitmachen und Mitdenken« sprechen die Kunstprojekte seit über fünfzehn Jahren eine breite, regionale Öffentlichkeit an und laden dazu ein, aktiver Teil des Kunstgeschehens zu sein. Lebensnahe Themen bieten im DA und in der ganzen Region Anlass für künstlerische Projekte, Aktionen und Interventionen, die oft in Kooperation mit Betrieben, Vereinen und Schulen der Region durchgeführt werden.
Das DA, Kunsthaus ist die erste Institution in Deutschland, die Kunst zwischen Partizipation und Intervention im ländlichen Raum zeigt und auf internationaler Ebene fördert.”
Wo? ADC-Wettbewerb
Für wen? Freischaffende, Agenturen und Unternehmen
Wie viel? –
Bis wann? 21.02.2023
Von wem? ADC-Wettbewerb
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Im ADC Wettbewerb werden jährlich die kreativsten Arbeiten im deutschsprachigen Raum ausgezeichnet. Seit über fünfzig Jahren honoriert die hochkarätige ADC Jury Kommunikations- und Gestaltungsleistungen mit den ikonischen bronzenen, silbernen und goldenen ADC Nägeln sowie die ADC Grands Prix. Ausgezeichnet wird exzellente kreative Kommunikation – von Webdesign bis Illustration, von Inszenierung bis Verpackung, von Werbung bis Fotografie.”
Wo? Wilhelm-Morgner-Stipendium
Für wen? KünstlerInnen bis 35 Jahre
Wie viel? 1.200 Euro monatlich
Bis wann? 14.10.2023
Von wem? Wilhelm-Morgner-Stipendium
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Das Kunststipendium wird in einem zweijährigen Rhythmus ausgeschrieben und bietet jungen Künstlerinnen und Künstlern im „Künstlerhaus im Paulipark“ in Soest für ein halbes Jahr gesicherte Arbeitsbedingungen, monatlichen Unterhalt und die Möglichkeit einer Kunstausstellung in Soest.”
Wo? BLVKK
Für wen? Kreativschaffende aller Sparten
Wie viel? 250€ in der Woche
Bis wann? 31.12.2023
Von wem? BLVKK
Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de
Weitere Informationen: “Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.”
Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Für wen? KünstlerInnen
Wie viel? –
Bis wann? spätestens 01. Januar des Veranstaltungsjahres
Von wem? Freistaat Bayern
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Zur Erhöhung der Sichtbarkeit von zeitgenössischen bildenden Künstlerinnen und Künstlern in Bayern und zur Verbesserung der Präsentationsmöglichkeiten, können Projekte gefördert werden, bei denen zeitlich begrenzt öffentlich zugängliche Flächen/ öffentlich zugängliche Räume, die nicht üblicherweise Ausstellungszwecken gewidmet sind, mit Mitteln der zeitgenössischen bildenden Kunst gestaltet werden. Die Projekte werden fachlich begutachtet.”
Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Für wen? KünstlerInnen
Wie viel? –
Bis wann? spätestens 01. Januar des Veranstaltungsjahres
Von wem? Freistaat Bayern
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler gewährt das Staatsministerium Zuschüsse für Sammelausstellungen, Künstlersymposien bzw. ähnliche Projekte, in deren Rahmen Werke neu erschaffen werden.”
Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Für wen? KünstlerInnen
Wie viel? 3.000 Euro
Bis wann? 15. Januar des Veranstaltungsjahres
Von wem? Freistaat Bayern
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Hochbegabte und außergewöhnlich qualifizierte Künstlerinnen und Künstler der Sparten Architektur, Bildende Kunst, Literatur und Musik können durch Studienaufenthalte in folgenden Einrichtungen gefördert werden: in der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo, der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano und dem Deutschen Studienzentrum in Venedig.”
Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Für wen? KünstlerInnen
Wie viel? 3.000 Euro
Bis wann? spätestens 01. Februar des Veranstaltungsjahres
Von wem? Freistaat Bayern
Ansprechperson: –
Weitere Infos: “Bildenden Künstlerinnen und Künstlern kann auf Antrag für ihre erste Einzelausstellung ein Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro für die Herstellung des Katalogs gewährt werden.”
Wo? Kunstkreis Karlsdorf-Neuthard
Für wen?Akademische KünstlerInnen und Autodidakten die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Wie viel? Bis zu 500 Euro
Bis wann? 16.03.2023
Von wem? Sparkasse Kraichgau
Ansprechperson: –
Weitere Infos: –
Für wen? Museen, Bibliotheken, Archive
Wie viel? –
Bis wann? Jährlich zum 15.06. oder 15.12.
Von wem?Kulturstiftung der Länder
Ansprechperson:
Prof. Dr. Frank Druffner
Kunst und Kulturgüter der Vorgeschichte bis zum Barock, Architekturgeschichte, Literatur
+49 (0) 30 / 89 36 35 15
stvgeneralsekretaer@kulturstiftung.de
Weitere Infos: “Seit 2009 stellen die 16 Länder ihrer Kulturstiftung Mittel für kunst- und kulturhistorische Ausstellungen von überregionaler Bedeutung zur Verfügung. Um die mannigfaltigen Kulturlandschaften Deutschlands angemessen zu berücksichtigen, werden insbesondere Ausstellungsvorhaben mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung unterstützt. Das Fundament geförderter Schauen sollte dabei stets die eigene Sammlung bilden.”
Wo? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kulst
Für wen? KünstlerInnen
Wie viel? 230 Euro monatlich (2 Jahre lang)
Bis wann? Jährlich
Von wem? Freistaat Bayern
Ansprechperson: –
Weitere Infos:
Nach dem “Bayerischen Atelierförderprogramm für bildende Künstlerinnen und Künstler” (Bekanntmachung) können jeweils bis zu 100 bayerische Künstlerinnen und Künstler zwei Jahre lang einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 230 Euro zu ihren Atelierkosten (Miet- oder Finanzierungskosten) erhalten. Die Zuschüsse werden auf Empfehlung einer vom Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler Landesverband Bayern einberufenen Auswahlkommission vergeben. Das Merkblatt informiert über die Voraussetzungen für eine Bewerbung.
Für wen? KünstlerInnen und KunstvermittlerInnen
Wie viel? 8.000 bis 35.000 Euro
Bis wann? –
Von wem? Stiftung Kunstfonds
Ansprechperson: –
Weitere Infos: unter diesem Link