Förderprogramme Musikmarkt

Wo? Bayerischer Musikrat

Für wen? Jazzkünstler:innen

Wie viel? 

Bis wann? Voraussichtlich ab Mitte/Ende August 2026 bis zum 30. September 2026

Von wem? Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

AnsprechpartnerIn:

Weitere Informationen: Ziel ist es hier, vor allem kleinere und mittelgroße Veranstalter zu unterstützen, die JazzmusikerInnen durch entsprechende Jahresprogramme oder besondere Konzepte ein Podium bieten.

Wo? Förderungs- und Hilfsfonds des DKV

Für wen? Komponist:innen

Wie viel? – 

Bis wann? 02.10.2026, jährlich im Frühjahr und Herbst

Von wem? Deutscher Komponist:innenverband

Ansprechpartner: 
Sabine Begemann (Gf.)
Karl-Marx-Straße 145, 12043 Berlin
Tel.: +49 (0)177 – 74 78 935
begemann@komponistinnenverband.org
Post: Förderungs- und Hilfsfonds des DKV
c/o Deutsche Chorjugend, Karl-Marx-Straße 145, 12043 Berli

Weitere Informationen:
Wir möchten auf nachstehende Förderkriterien hinweisen:

  • bevorzugte Förderung von Projekten, an denen mehrere Musikurheberinnen und Musikurheber beteiligt und die im U-Musik-Bereich (im Sinne der Stifter) angesiedelt sind
  • besondere Förderung künstlerisch hochwertiger und kulturpolitisch wichtiger Konzerte und Aufführungen
  • Unterstützung junger Komponistinnen und Komponisten mit neuen Ideen und Projekten
  • keine Förderung von Kompositionsaufträgen und Projekten einzelner Komponistinnen und  Komponisten
  • keine Ausschreibung eigener Preise, nur Unterstützung von Preisvergaben anderer Institutionen

Bei der Unterstützung von bedürftigen Komponistinnen und Komponisten und deren Angehörigen müssen die Voraussetzungen gemäß § 53 der Abgabenordnung vorliegen. Ein solcher Antrag muss die besondere Bedürftigkeit sowohl anhand der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und ggfl. seiner Familienangehörigen als auch anhand seiner persönlichen Situation (Krankheit, andere Fälle der Not) umfassend belegen.

 

Wo? Initiative Musik

Für wen? Musiker:innen und Bands mit Wohnsitz in Deutschland

Wie viel? Unterschiedlich

Bis wann?  Spätestens 5 Wochen vor dem ersten Auftritt 

Von wem? Initiative Musik der Bundesregierung

Ansprechpartner: Julia Waldmann, E-Mail: julia.waldmann@initiative-musik.de

Weitere Informationen:

SolistInnen, Ensemble oder auch Rock-, Pop-, Jazz-, Hip-Hop, Heavy Metal oder elektronische MusikerInnen aufgepasst: Wenn Ihr eine internationale Tour plant könnt ihre unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten bekommen. 

Der Zuschuss wird für Touren im Ausland mit maximal 15 Auftritten ausgezahlt. Bei der Tour kann es sich um Tourneen, Support-Shows, Auftritte bei Festivals, Schowcases oder auch um Auftritte im TV und Radio handeln.

Die Fördersumme für die ersten fünf Auftritte beträgt im europäischen Ausland bis zu 600 Euro pro Person, im außereuropäischen Ausland bis zu 1.200 Euro pro Person. Für weitere zehn Auftritte verändert sich die Fördersumme.

Wo? Initiative Musik

Für wen? Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft

Wie viel? Unterschiedlich

Bis wann?  Spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise

Von wem? Initiative Musik der Bundesregierung

Ansprechpartner:

Weitere Informationen: GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Gefördert werden internationale Reisen, die Teil einer ausgereiften Exportstrategie sind, z.B. der Besuch von internationalen Showcase-Festivals und Branchentreffen in Zielländern, in denen das Unternehmen bisher nicht oder in geringem Maß vertreten ist.

Wo? Initiative Musik

Für wen? Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft

Wie viel? Unterschiedlich

Bis wann?  Spätestens 8 Wochen vor dem Projektbeginn

Von wem? Initiative Musik der Bundesregierung

Ansprechpartner:

Weitere Informationen: DO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen aus der Musikwirtschaft bei der Durchführung von Veranstaltungen und Kampagnen zur Vermarktung ihrer Künstler:innen im Ausland.

Wo? Bayerische Musikrat

Für wen? Musiker:innen 

Wie viel? – 

Bis wann? Jederzeit 

Von wem? Bayerischer Musikrat 

Ansprechpartner:

Weitere Informationen: Bayerische Laienensembles können jederzeit Fördermittel für die internationale musikalische Begegnung beantragen.

Wo? Goethe-Institut 

Für wen? Professionelle Musiker:innen und Ensembles 

Wie viel? – 

Bis wann? Jederzeit 

Von wem? Goethe-Institut

Ansprechpartner: 
Goethe-Institut e.V.
Bereich Musik | Fonds
musikfoerderung@goethe.de
Tel. +49 89 15921-878

Weitere Informationen:  Mit dem Fonds können Musikprojekte von professionell arbeitenden Ensembles oder MusikerInnen unterstützt werden. Entweder durch die Teilfinanzierung von Projekten oder durch Reisekostenzuschüsse.

Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

Wo? Goethe-Institut 

Für wen? Chöre, Nachwuchs- und Amateurensembles

Wie viel? – 

Bis wann? Jederzeit 

Von wem? Goethe-Institut e.V.

Ansprechpartner:
Goethe-Institut e.V.
Bereich Musik | Nachwuchs & Laien
musikfoerderung@goethe.de
Tel. +49 89 15921-346

Weitere Informationen: Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beantragen.

Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Wo? Goethe-Institut

Für wen? Künstler:innen und Ensembles

Wie viel? – 

Bis wann? Jederzeit 

Von wem? Goethe-Institut e.V.

Ansprechpartner:
Goethe-Institut e.V.
Bereich Musik | Gastspiele Deutschland
musikfoerderung@goethe.de
Tel. +49 89 15921-346

Weitere Informationen: Wir fördern Musikprojekte von Künstler*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern. Voraussetzung für ein Projekt ist eine Einladung und Antragstellung von Kooperationsbeteiligten in Deutschland. Die Förderung richtet sich sowohl an professionelle Ensembles und Künstler*innen als auch an Nachwuchs- und Amateurensembles.

Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Wo? Initiative Musik

Für wen? Solokünstler:innen, Bands und Autor:innen

Wie viel? 

Bis wann? 11.09.-02.10.2026

Von wem? Initiative Musik

AnsprechpartnerIn:

Weitere Informationen: Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.

Wo? Goethe-Institut

Für wen? Musiker*innen

Wie viel? – 

Bis wann? Bewerbungstermine bei dr jeweiligen Residenz

Von wem? Goethe-Institut e.V.

Ansprechpartner:

Weitere Informationen:

Wo? Musikalische Nachwuchs- und Begabtenförderung 

Für wen? Musikalischer Nachwuchs

Wie viel? – 

Bis wann? Jederzeit

Von wem? Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Ansprechpartner:

Weitere Informationen: Einen besonderen Schwerpunkt bayerischer Musikförderung bildet die Förderung des musikalischen Nachwuchses. Folgende Maßnahmen wurden vom Freistaat Bayern initiiert, finanziell oder in anderer Weise unterstützt

Wo? Bayerischer Musikrat

Für wen? Festivals und Veranstaltungsreihen

Wie viel? 

Bis wann? 15.03.2027, jährlich 

Von wem? Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH

AnsprechpartnerIn:

Weitere Informationen: Ziel der Förderung ist der Erhalt und Ausbau eines breiten Musikangebotes in Bayern und die Stärkung des professionellen künstlerischen Musikschaffens. Gefördert werden musikalische Festivals und Veranstaltungsreihen der klassischen Musik (z.B. Alte Musik, klassische, romantische, zeitgenössische Musik etc.) und des Jazz. Eine Förderung setzt voraus, dass das Festival oder die Veranstaltungsreihe aus mindestens vier Konzerten besteht, an Veranstaltungsorten in Bayern stattfindet, bereits zweimal erfolgreich durchgeführt worden ist und überwiegend mit professionellen Musikerinnen und Musikern durchgeführt wird.

Wo? Initiative Musik

Für wen? SolokünstlerInnen, Bands und AutorInnen

Wie viel? 

Bis wann? regelmäßig, letzte Ausschreibung: 2.2. bis 31.03.2026

Von wem? Initiative Musik

AnsprechpartnerIn: 

Christiane Müller (sie/ihr)
Projektmanagement Strukturförderung

christiane.mueller@initiative-musik.de
+49 (0)30 – 531 475 45 – 715

Weitere Informationen:

Das Förderprogramm konzentriert sich gleichermaßen auf dialogische Netzwerkveranstaltungen wie Konferenzen und Conventions für die Musikbranche, als auch auf qualifizierende Formate für alle Akteur:innen der Pop-, Jazz-, und Livekultur, z.B. durch Workshopreihen und Mentoringprogramme. Auch wissenschaftliche Studien und Evaluationen zur Popkultur und Musikwirtschaft in Deutschland können gefördert werden.

Wo? Ernst von Siemens Musikstiftung

Für wen? Zeitgenössische Musiker:innen

Wie viel? 

Bis wann?

  • Zur Frist am 1. Oktober (neu: bis 14 Uhr MESZ) können Anträge für Projekte, die frühestens im Folgejahr beginnen, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende des jeweiligen Jahres entschieden.
  • Zur Frist am 1. März können Anträge für Projekte, die frühestens in der zweiten Jahreshälfte (ab Juli) beginnen, eingereicht werden. Über diese Anträge wird bis Ende Juni entschieden.

Von wem? Ernst von Siemens Musikstiftung

AnsprechpartnerIn:

Weitere Informationen: Die Ernst von Siemens Musikstiftung engagiert sich auf vielfältige Art und Weise für die zeitgenössische Musik. Neben der jährlichen Vergabe des Ernst von Siemens Musikpreises für herausragende Lebensleistungen werden jährlich drei Komponist:innenpreise vergeben. Die Auszeichnung erfolgt allein auf Vorschlag und nach Auswahl des Kuratoriums.

Wo? Initiative Musik

Für wen? Musikclubs und Musikveranstalter:innen

Wie viel? Unterschiedlich

Bis wann? 

  • Live 500: Neue Förderrunde steht noch nicht fest
  • Festivalförderfonds: Neue Förderrunde steht noch nicht fest
  • Plugin: Neue Förderrunde steht noch nicht fest
  •  

Von wem? Initiative Musik der Bundesregierung

Weitere Informationen: “ In postpandemischen Zeiten setzen viele Livemusikspielstätten und Veranstalter:innen verstärkt auf etablierte Musiker:innen. Konzertformate mit Newcomer:innen, weniger populären oder experimentellen Genres laufen dabei Gefahr in den Hintergrund zu treten. Das neu aufgelegte Förderprogramm Live 500 soll hier ansetzen. Es soll ein Fortbestehen der kulturell vielfältigen Livemusikprogramme sichern.“

Wo? BLVKK

Für wen? Kreativschaffende aller Sparten

Wie viel? 250€ in der Woche

Bis wann? Momentan ausgesetzt

Von wem? BLVKK

Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de

Weitere Informationen: „Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.“

jährlich abwechselnd in den Kategorien Oper/Operette/Konzert sowie Musical/Chanson

Wo? Berlin

Für wen?  für junge Sänger:innen von 17 bis 30 Jahren 

Bis wann? Anmeldung 1. Juli bis 1. Oktober 2026

Von wem? Schirmherr ist der Regierende Bürgermeister von Berlin.

Weitere Informationen: BW Gesang

 

W0?Bundesmusikverband

Für wen?
Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine, gUGs mit mindestens zwei Vertretungsberechtigten, gGmbHs und selbständigen Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft, die über ein eigenes Budget verfügen sowie im ländlichen Raum überregionale Kreisverbände oder Regionalbüros.
Kommunen und kommunale Stellen als Verwaltungseinheit, Schulen und Kitas können keine Antragsteller, jedoch als weitere Bündnispartner aktiv sein.

Wie viel?
100%ige Finanzierung ohne Eigenmittel, Honorare Aufwandsentschädigungen, Sachkosten, 7 % Verwaltungspauschale

Bis wann?
1. September

Von wem?
Bundesmusikverband, „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung 

Weitere Informationen
Förderung neuer, außerschulischer Musikprojekte in Zusammenarbeit mit 2 Bündnispartnern für Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren mit bisher erschwertem Zugang zur Musik (in sozialen, finanziellen oder bildungsbezogenen Risikolagen).  

W0?
Initiative Musik

Für wen?
Kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmer:innen der Musikwirtschaft mit Sitz in Deutschland

Wie viel?
Projektbezogener Zuschuss nach den jeweiligen Förderbedingungen

Bis wann?
31.08.–21.09.2026

Von wem?
Initiative Musik gGmbH / German Music Export

Ansprechpartner:in:
Julia Waldmann
Telefonische Beratungszeiten Montag bis Donnerstag, jeweils 10 – 15 Uhr
030 531 475 45 40
export@initiative-musik.de

Weitere Informationen:
„Ziel des Programms Internationale Exportförderung für Musikunternehmen ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Musikunternehmen mit Sitz in Deutschland nachhaltig zu stärken. Dies geschieht sowohl durch eigeninitiierte Maßnahmen als auch durch die Teilnahme an internationalen Branchenveranstaltungen. Das Programm ermöglicht es den Unternehmen, neue Märkte zu erschließen, nachhaltige Kontakte und Netzwerke aufzubauen und ihre deutschen Acts international zu positionieren.

Priorisiert werden Veranstaltungen in Zielländern, in denen das Unternehmen und/oder die Künstler:innen bisher nicht oder in nicht ausreichendem Maße vertreten sind, aber bereits eine Followerschaft oder Kontakte über Agent:innen, Managements oder soziale Medien nachweisen können.

Wo? Musikfonds

Für wen?
In Deutschland ansässige Musiker:innen, Komponist:innen und Klangkünstler:innen. Internationale Kooperationen sind möglich.

Wie viel?
Große Projektförderung zwischen 3.001 und max. 50.000 Euro.
Förderfähige Ausgaben:

  • Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 300 Euro)
  • weitere projektbezogene Personalkosten
  • Veranstaltungs- und Produktionskosten
  • Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) 

Bis wann?
1. bis 30. September 2026, jährlich zum 31. März und 30. September

Von wem?
Musikfonds

Ansprechpartner:in:

Weitere Informationen:

Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen: 

  • Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
  • Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
  • zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
  • Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren

Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden.

 

Wo? Musikfonds

Für wen?
In Deutschland ansässige Musiker:innen, Komponist:innen und Klangkünstler:innen. Internationale Kooperationen sind möglich.

Wie viel?
Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu max. 3.000 Euro gestellt werden.
Förderfähige Ausgaben:

  • Künstlerische Honorare in angemessener Höhe (Mindesthonorar pro Konzert 350 Euro)
  • weitere projektbezogene Personalkosten
  • Veranstaltungs- und Produktionskosten
  • Reise- und Übernachtungskosten gemäß Bundesreisekostengesetz (BRKG) 

Bis wann?
31. August – für Veranstaltungen im Oktober, November, Dezember 2026 (18:00 Uhr MEZ)
30. November – für Veranstaltungen im Januar, Februar, März 2027 (18:00 Uhr MEZ)

Von wem?
Musikfonds

Ansprechpartner:in:

Weitere Informationen:
Die Förderung setzt grundsätzlich eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben voraus. Zur Kofinanzierung können zählen: 

  • Komplementärmittel anderer öffentlicher Zuwendungsgeber (z.B. Länder, Kommunen)
  • Eigenmittel (ausschließlich Barmittel)
  • zweckgebundene Zuwendungen Dritter (öffentliche Stellen, Stiftungen, Sponsoring, Spenden)
  • Kartenverkäufe und Teilnahmegebühren

Unabhängig vom musikalischen Genre stehen avantgardistische Konzepte im Fokus der Förderung. Mainstream kann beim Musikfonds nicht gefördert werden.

Wo?
Hans und Eugenia Jütting Stiftung

Für wen?
Hervorragende Musiker mit deutscher oder polnischer Staatsangehörigkeit, die sich bereits in öffentlichen Konzerten und / oder in Wettbewerben profilieren konnten. Zum Stichtag 31.08.2026 dürfen Einzelbewerber im Fach Gesang (auch wenn sie sich instrumental selbst begleiten oder begleiten lassen) das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, sämtliche Mitglieder einer Band nicht das 25. Lebensjahr und Instrumentalsolisten nicht das 23. Lebensjahr. 

Wie viel?
Stipendien im Gesamtwert von 55.000 €

  • zu je 5.000 € für einen Solisten
  • zu je 3.000 € für Mitglieder einer Band, maximal jedoch 10.000 € für eine Band

Bis wann?
31.08.2026

Von wem?
Hans und Eugenia Jütting Stiftung

Ansprechpartner:in: –

Weitere Informationen:
Die Hans und Eugenia Jütting – Stiftung Stendal vergibt jährlich einmalige Förderungen an besonders begabte deutsche und polnische Nachwuchskünstler im Bereich Popularmusik.