Förderprogramme Musikmarkt

Wo? BLVKK

Für wen? Kreativschaffende aller Sparten

Wie viel? 250€ in der Woche

Bis wann? 31.12.2023

Von wem? BLVKK

Ansprechpartner: kontakt@blvkk.de

Weitere Informationen: “Gelebt und gearbeitet wird im Kloster: in der Künstler:innen-Wohnung, in der ehemaligen Bibliothek oder dem leeren Refektorium, im weitläufigen Klostergarten sowie in einer kompakten Arbeitskoje. Denn jede:r Teilnehmende soll während oder nach seiner Zeit im Kloster Frauenzell einen Mehrwert für den Ort oder die Gemeinde schaffen: Pro Stipendiat:in soll etwas am Ort und für den Ort hinterlassen werden – vom Workshop über ein Kunstwerk, eine Geschichte oder eine Veranstaltung bis zu einem benutzbaren Objekt. Die Offenheit für den Dialog mit dem Ort, den Bürger:innen und den Kloster-Bewohner:innen ist deshalb Voraussetzung.”

Wo? Initiative Musik

Für wen? MusikerInnen und Bands mit Wohnsitz in Deutschland

Wie viel? Unterschiedlich

Bis wann?  –

Von wem? Initiative Musik der Bundesregierung

Ansprechpartner: Julia Waldmann, E-Mail: julia.waldmann@initiative-musik.de

Weitere Informationen:

SolistInnen, Ensemble oder auch Rock-, Pop-, Jazz-, Hip-Hop, Heavy Metal oder elektronische MusikerInnen aufgepasst: Wenn Ihr eine internationale Tour plant könnt ihre unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Reise- und Marketingkosten bekommen. 

Der Zuschuss wird für Touren im Ausland mit maximal 15 Auftritten ausgezahlt. Bei der Tour kann es sich um Tourneen, Support-Shows, Auftritte bei Festivals, Schowcases oder auch um Auftritte im TV und Radio handeln.

Die Fördersumme für die ersten fünf Auftritte beträgt im europäischen Ausland bis zu 600 Euro pro Person, im außereuropäischen Ausland bis zu 1.200 Euro pro Person. Für weitere zehn Auftritte verändert sich die Fördersumme.

Zusätzlich kann bei einer Antragstellung bis Juni 2021 ein Zuschuss in Höhe von bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, höchstens aber 2.000 Euro, für Marketing und Promotion beantragt werden.

Wo? FimB 2021

Für wen? MusikerInnen 

Wie viel? – 

Bis wann? Jederzeit 

Von wem? Bayerischer Musikrat 

Ansprechpartner:

Weitere Informationen: Bayerische Laienensembles können jederzeit Fördermittel für die internationale musikalische Begegnung beantragen.

Wo? Goethe-Institut 

Für wen? Professionelle MusikerInnen und Ensembles 

Wie viel? – 

Bis wann? Jederzeit 

Von wem? Goethe-Institut e.V. 

Ansprechpartner: Goethe-Institut e.V., Tel.: 089 15921 878, E-Mail: fonds@goethe.de 

Weitere Informationen: 
Mit dem Fonds können Musikprojekte von professionell arbeitenden Ensembles oder MusikerInnen unterstützt werden. Entweder durch die Teilfinanzierung von Projekten oder durch Reisekostenzuschüsse.

Wo? REISEKOSTENFÖRDERUNGEN 

Für wen? Nachwuchs- und LaienmusikerInnen 

Wie viel? – 

Bis wann? Jederzeit 

Von wem? Goethe-Institut e.V.

Ansprechpartner: Goethe-Institut e.V., Tel.: 089 15921 293, E-Mail: nachwuchs@goethe.de 

Weitere Informationen: 
„Laien- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben und ein Musikprojekt im Ausland planen, können beim Goethe-Institut einen Reisekostenzuschuss beantragen.

Wo? Goethe-Institut

Für wen? KünstlerInnen und Institutionen

Wie viel? – 

Bis wann? Jederzeit 

Von wem? Goethe-Institut e.V.

Ansprechpartner: Goethe-Institut e.V., musikfoerderung@goethe.de; Tel. +49 89 15921-346

Weitere Informationen: “Wir fördern und entwickeln gemeinsam im partnerschaftlichen Austausch mit Künstler*innen und Institutionen in den Zielländern musikpädagogische Projekte und Maßnahmen, die der Qualifizierung von Musiklehrer*innen, Chorleiter*innen oder Instrumentalist*innen und Komponist*innen zu Gute kommen.”

Wo? Goethe-Institut

Für wen? KünstlerInnen und Ensembles

Wie viel? – 

Bis wann? Jederzeit 

Von wem? Goethe-Institut e.V.

Ansprechpartner: Goethe-Institut e.V., musikfoerderung@goethe.de; Tel. +49 89 15921-346

Weitere Informationen: “Wir fördern Musikprojekte von Künstler*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern. Voraussetzung für ein Projekt ist eine Einladung und Antragstellung von Kooperationsbeteiligten in Deutschland. Die Förderung richtet sich sowohl an professionelle Ensembles und Künstler*innen als auch an Nachwuchs- und Amateurensembles.”

Wo? Goethe-Institut

Für wen? Chöre und Ensembles

Wie viel? – 

Bis wann? Jederzeit 

Von wem? Goethe-Institut e.V.

Ansprechpartner: Goethe-Institut e.V., musikfoerderung@goethe.de; Tel. +49 89 15921-346

Weitere Informationen: “Die Musikszene in Deutschland ist im besonderen Maße von der Kreativität und dem Engagement seiner Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen geprägt. Amateur- und Nachwuchsensembles, die bereits mit überdurchschnittlichen musikalischen Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben – sei es bei Wettbewerben oder durch ihre Konzerttätigkeit – und ein Musikprojekt im Ausland planen, können einen Reisekostenzuschuss beantragen.”

Wo? Goethe-Institut

Für wen? KünstlerInnen

Wie viel? – 

Bis wann? Jederzeit 

Von wem? Goethe-Institut e.V.

Ansprechpartner: Goethe-Institut e.V., musikfoerderung@goethe.de; Tel. +49 89 15921-612

Weitere Informationen: “Unser Ziel ist es, durch Kooperationen und Koproduktionen den interkulturellen Austausch und die internationale Vernetzung der Kulturszenen zu stärken. Die Aufenthaltsdauer von Künstler*innen im Rahmen von Gastspielen und Workshops ist meistens zu kurz, um sich intensiver mit musikalischen Ausprägungen im Gastland auseinanderzusetzen und nachhaltige Projekte zu initiieren. Deshalb besteht die Möglichkeit, für Arbeitsaufenthalte im Ausland von zwei bis sechs Wochen eine Förderung zu beantragen.”

Wo? Musikalische Nachwuchs- und Begabtenförderung 

Für wen? KomponistInnen 

Wie viel? – 

Bis wann? Jederzeit

Von wem? Deutscher Komponistenverband 

Ansprechpartner: Sabine Begemann, Tel.: 030 84310581, E-Mail: begemann@komponistenverband.org 

Weitere Informationen:
„Die Paul und Käthe Kick-Schmidt-Stiftung, eine Stiftung des bürgerlichen Rechts, wurde im Jahre 1971 errichtet.
Die Stifter, Käthe und Paul Kick-Schmidt, hatten ein einziges Anliegen: Komponistinnen und Komponisten oder deren zurückgebliebene Ehepartner bei Krankheit, Unfall oder in sonstigen Fällen der Not Unterstützung zu gewähren.
Das Kuratorium der Stiftung, das in seiner personellen Zusammensetzung dem jeweiligen Vorstand des DKV entspricht, prüft mehrmals im Jahr eingegangene Anträge und entscheidet, ob eine finanzielle Zahlung möglich ist.“

Wo? Deutscher Musikinstrumentenpreis

Für wen? F/B-Doppelhorn- & Mandoline-HerstellerInnen

Wie viel? 

Bis wann?

Von wem? Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

AnsprechpartnerIn:

Weitere Informationen: 2023 wird zum dreiunddreißigsten Mal der Deutsche Musikinstrumentenpreis verliehen. Er ist ein Wettbewerb, an dem
alle Hersteller von Musikinstrumenten in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen können, deren Instrumente im
Handel oder im Direktverkauf angeboten werden (keine Unikate). Der Wettbewerb wurde vom BMWK ins Leben gerufen, um auf besonders gute Produkte in der Musikinstrumentenbranche aufmerksam zu machen. Aus diesem Grund
werden Instrumente, die sich nach bestimmten Testverfahren als qualitativ hochwertig erweisen und auch ein gutes
Preis-Leistungs-Verhältnis haben, prämiert und in der Öffentlichkeit vorgestellt.

Wo? Initiative Musik

Für wen? SolokünstlerInnen, Bands und AutorInnen

Wie viel? 

Bis wann?

Von wem? Initiative Musik

AnsprechpartnerIn:

Weitere Informationen: Die Künstler:innenförderung der Initiative Musik richtet sich an Solokünstler:innen und Bands und Autor:innen, die auf dem deutschen und internationalen Musikmarkt Fuß fassen wollen. Mögliche Fördergegenstände sind Komposition und Konzeption, Produktion und Aufnahme, Tonträgerherstellung, Videos und Contentproduktion, Promotion und Marketing und Tour.

Wo? Initiative Musik

Für wen? SolokünstlerInnen, Bands und AutorInnen

Wie viel? 

Bis wann? Immer wieder über das Jahr hinweg

Von wem? Initiative Musik

AnsprechpartnerIn:

Weitere Informationen: “Mit unserer Infrastrukturförderung unterstützen wir Projekte, die nachhaltige Rahmenbedingungen schaffen für die Entwicklung von Popularmusik und Jazz in Deutschland. Im Fokus stehen zudem Aufbau und Stärkung von regionalen Fördereinrichtungen für die Popularmusik in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen.”

Wo? Bayerischer Musikrat

Für wen? JazzkünstlerInnen

Wie viel? 

Bis wann?

Von wem? Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

AnsprechpartnerIn:

Weitere Informationen: Vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst werden ergänzend zum Förderangebot der Jazzfestivalförderung auch Jazzprogramme prämiert. Ziel ist es hier, vor allem kleinere und mittelgroße Veranstalter zu unterstützen, die JazzmusikerInnen durch entsprechende Jahresprogramme oder besondere Konzepte ein Podium bieten.

Wo? Ernst von Siemens Musikstiftung

Für wen? Zeitgenössische MusikerInnen

Wie viel? 

Bis wann? –

Von wem? Ernst von Siemens Musikstiftung

AnsprechpartnerIn:

Weitere Informationen: Die Ernst von Siemens Musikstiftung engagiert sich auf vielfältige Art und Weise für die zeitgenössische Musik. Neben der jährlichen Vergabe des Ernst von Siemens Musikpreises für herausragende Lebensleistungen werden jährlich drei Komponist:innenpreise vergeben. Die Auszeichnung erfolgt allein auf Vorschlag und nach Auswahl des Kuratoriums.