Ab 24. November 2021 gelten in Bayern verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen. Diese betreffen die kulturwirtschaftlichen Teilbranchen, die vor allem von Live-Publikum leben, erneut besonders hart. Um die Vielfalt seiner kulturellen Landschaft zu erhalten, verlängert der Freistaat deshalb seine Hilfsprogramme für Kunst und Kultur.
Für Kulturveranstaltungen gilt vorerst bis 15. Dezember 2021 die 2G Plus-Regel (geimpft, genesen + aktueller Antigen-Schnelltest), FFP2-Maskenpflicht und eine Personenobergrenzen. In Anspruch genommen werden darf außerdem indoor wie outdoor maximal 25 % der Platzkapazität. Clubs werden komplett geschlossen.
Um die damit verbundenen Umsatzeinbußen aufzufangen, setzt Bayern folgende Hilfsprogramme bis 31. März 2022 fort:
• Soloselbstständigenprogramm für Künstlerinnen und Künstler und Angehörige kulturnaher Berufe (Antragsfrist für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2021 endet am 31.12.2021!): https://www.bayern-innovativ.de/soloselbststaendigenprogramm
• Spielstätten- und Veranstalterprogramm (Antragsfrist für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2021 endet am 30.09.2022): https://www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm
• Stipendienprogramm „Junge Kunst und Neue Wege“ zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Anfangsphase ihres professionellen Schaffens: https://www.bayern-innovativ.de/stipendienprogramm
• Hilfsprogramm für die Laienmusik: https://www.bayerischer-musikrat.de/Foerderung/Hilfsprogramm%20Laienmusik%20Bayern%202021
Außerdem stellt der Freistaat Mittel zur Verfügung, um die „Bayern spielt“ Internetplattform als Service- und Beratungsangebot weiterzuführen: https://www.bayernspielt.info/