Kulturmanagerin Katrin Neoral über die bayerische Soloselbständigenhilfe

 

Katrin Neoral hat als Mitglied des Begleitausschusses im StMWK die Hilfsprogramme für die Kultur- und Kreativwirtschaft mit entwickelt und begleitet. Sie kennt die Chancen und potenziellen Hürden gut – hier ihre Einschätzung.

1. Die erfreuliche Nachricht
Das Soloselbstständigen-Programm des bayerischen Kunstministeriums wird bis 30. Juni 21 verlängert! Ein Antrag für den Zeitraum Januar bis Juni 2021 soll bis Ende Februar möglich sein. Unser Begleitausschuss konnte dank eurer Rückmeldungen sogar eine Verbesserung bewirken:

Wer im Jahr 2019 aus familiären Gründen wie Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen oder wegen Krankheit nicht erwerbstätig war, kann als Vergleichszeitraum nur diejenigen Monate des Jahres 2019 heranziehen, in denen er voll erwerbstätig war. Wenn im ganzen Jahr 2019 aus den genannten Gründen keine Erwerbstätigkeit möglich war, könnt ihr das Jahr 2018 heranziehen. Hier die aktuelle Pressemitteilung dazu.

2. Die weniger erfreuliche Nachricht

Die Antragszahlen bleiben hinter den Erwartungen unseres Begleitausschusses zurück: 2289 Anträge sind im Online-System in Vorbereitung, 1998 Anträge wurden abgegeben, 3,6 Mio€ wurden bisher ausbezahlt.

3. Programm-Facts

Ich habe euch deshalb nochmal die wichtigsten Fakten zum Programm im Anhang zusammengestellt. Bitte gerne weiterleiten!

Es sollte nicht dazu kommen, dass der Freistaat in dieser Krise Hilfsmittel zur Verfügung stellt, die kaum jemand abruft, und am Ende zu dem Schluss kommt: Die Hilfen werden ja überhaupt nicht gebraucht! Von vielen, die sich schon an den Antrag gemacht haben, haben wir recht positive Rückmeldungen bekommen. 

 

Bitte lasst euch auch nicht durch Infos über Ermittlungen zu Subventionsbetrug von einem Antrag abhalten: Die sind durch das Wirrwarr um das Soforthilfe Corona und das Künstlerhilfsprogramm ins Rollen gekommen. Das Problem gibt’s beim Soloselbstständigen-Programm nicht: Es ist z.B. mit der November- & Dezemberhilfe kumulierbar, weil die Programme juristisch betrachtet nicht denselben Zweck verfolgen. 

4. Klärungsbedarf: Grundsicherung

Das Programm kam leider viel zu spät an den Start. Deshalb beziehen einige Soloselbstständige aus der Kultur- und Kreativbranche schon mindestens seit Oktober 2020 Grundsicherung. Wer ALG II bezieht, darf das Soloselbstständigen-Programm nicht beantragen, weil beides den gleichen Zweck verfolgt: die Sicherung des Lebensunterhalts.

Wer allerdings Mittel aus dem Soloselbstständigen-Programm bekommen hat, kann ggf. den Betrag nachträglich mit der Grundsicherung aufstocken. Das muss aus meiner Sicht auch umgekehrt funktionieren: Wer weniger aus der Grundsicherung bekommt, als ihm aus dem bayerischen Programm zustehen würde, sollte um den Differenzbetrag „aufstocken“ dürfen. Wir bleiben im Begleitausschuss weiter an dem Thema dran!

Ob und in welcher Höhe die Neustarthilfe des Bundes mit dem verlängerten bayerische Soloselbstständigen-Programm kumulierbar sein wird, ist uns noch unklar. Falls ihr mittlerweile einen Antrag auf das Soloselbstständigen-Programm für Oktober-Dezember 2020 gestellt habt, gebt uns unter kontakt@blvkk.de gerne eine Rückmeldung, wie es gelaufen ist! 

Quelle: Katrin Neoral

 Weitere Facts zum bayerischen Soloselbstständigen-Programm („fiktiver Unternehmerlohn“) zusammengestellt von Katrin Neoral finden Sie in der dazugehörigen PDF-Datei!