Die aktuellen Pläne des Jahressteuergesetzes 2024 könnten erhebliche Auswirkungen auf die Umsatzsteuerbefreiung im Bildungsbereich haben. Andrea Fink, Vorstand SK³ und Generalsekretärin des Tonkünstlerverbands Bayern, ist besorgt
über den Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024.
PM: Freie musikalische und kulturelle Bildungsangebote werden von Kindern und ihren Familien individuell und gezielt wahrgenommen. Dafür müssen die Angebote bezahlbar gestaltet werden. Doch der aktuelle Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Änderung des § 4 Nr. 21 a) bb) UstG mit weitreichenden Folgen vor: Laut Referentenentwurf soll die Befreiung von der Umsatzsteuer nur noch für gemeinnützige Einrichtungen gelten. Dies trifft besonders die freiberuflichen Musiklehrkräfte, Musikinstitute und Musikschulen. Mehr zu der PM finden Sie hier.
–> Der BLVKK unterstützt die Petition gegen das Jahressteuergesetz 2024. Unterstützen Sie diese Petition auch unter: Petition gegen das Jahressteuergesetz 2024
Bildquelle: Ralf Ruppert