Den Kongress eröffnete Dr. Fabian Mehring, Staatsminister im Bayerischen Ministerium für Digitales. “Schlüsseltechnologien für den Freistaat“ lautete seine Überschrift für die gut besuchte Veranstaltung in München.
Mehrere Best Practice Beispiele im Bereich Medizintechnik, Polizeitraining und Persönlichkeitsentwicklung zeigten, wie und wo XR-Technologien bereits angewendet werden. Begleitet wurden die Vorträge von einer Ausstellung im Foyer. Dort konnten sich die Besucher selbst von den Einsatzmöglichkeiten überzeugen.
Professor Heckmann gab dazu noch einen Überblick über die Rechtslage mit folgendem Fazit:
- XR-Anwendungen dürfen grundsätzlich KI-generierte Bilder verwenden.
- Der Output eines KI-Bildgenerators ist urheberrechtlich nicht geschützt.
Ausnahme: wir füttern die KI selbst mit Vorlagen und das Ergebnis hat eine gewisse Gestaltungshöhe.
- Das KI-Training mittels Web-Scraping ist durch § 44b UhrG gedeckt.
- Bilder, deren Verwendung maschinenlesbar widersprochen wurde, dürfen nicht verwendet werden.
- XR-Unternehmen sollten sich urherberrechtskonforme KI-Trainings vertraglich bestätigen lassen.
Solltet ihr Fragen zum Thema AI-Act haben, schickt mir diese bitte zeitnah. Ich sammle sie, versuche sie zu fünf Kernfragen zu bündeln und werde die Antworten dann im Newsletter und auf unserer Website veröffentlichen. Professor Heckmann steht uns (gegen Honorar) auch für Beratungsgespräche zum Thema KI zur Verfügung.
– Jacqueline Heimgärtner Präsidium BLVKK
(Bildquelle: Jaqueline Weingärtner)