Sonderfonds für Kulturveranstaltungen

Mit den Sonderfonds möchte der Bund die Planbarkeit und Wiederaufnahme von Kulturveranstaltungen unterstützen. Ab dem 1. Juli 2021 werden kleinere Veranstaltungen (bis zu 500 Personen) mit einer Wirtschaftlichkeitshilfe unterstützt, die aufgrund der Corona-bedingten Hygienemaßnahmen mit deutlich reduzierten Publikum stattfinden müssen. Diese Regelung gilt ab dem 1. August auch für Veranstaltungen mit einer Personenanzahl von 2000, sodass nun Künstler:innen und Veranstalter:innen mit den Planungen beginnen können. Außerdem bietet der Bund eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (Konzerte und Festivals mit mehr als 2000 Besucher:innen) an, die einen längeren Planungsbedarf haben und ab dem 1. September stattfinden sollen. 

Ausführlichere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung „Bund unterstützt Kulturveranstaltungen mit Sonderfonds“ vom 26. Mai 2021. 

Nähere Informationen zur Registrierung für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen finden Sie hier: www.sonderfondskulturveranstaltungen.de