Es gibt offenbar Bewegung in der Frage der steuerlichen Behandlung der NEUSTART KULTUR-Stipendien. Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, dass die Stipendienprogramme, die über die Verwertungsgesellschaften ausgereicht wurden, steuerfrei sind. Wer noch keine Bestätigung zugeschickt bekommen hat, kann sie beim Stipendiengeber anfordern.
Wörtlich schreibt Neustart Kultur: “Das Bundesfinanzministerium hat gegenüber der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erklärt, dass die Bezüge aus dem Stipendienprogramm der Verwertungsgesellschaften, die auf Grundlage des Bundesprogramms „NEUSTART KULTUR“ gewährt wurden, nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei sind. Diese Entscheidung erging in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder. Die Gewährung dieser Steuerbefreiung liegt in der Zuständigkeit der Wohnsitz-Finanzämter der Stipendienempfänger.”
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