Ab sofort zu beantragen: Überbrückungshilfe III


Ab sofort und bis zum 31. August 2021 kann nun die Überbrückungshilfe III beantragt werden. 

Laut Bundesregierung wurde die Antragstellung nochmals deutlich vereinfacht. Berechtigt sind neben Unternehmen auch Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, wenn sie zwischen November 2020 und Juni 2021 aufgrund der Pandemie-Beschränkungen Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent zu verzeichnen haben. Sie erhalten dann 40%, 60% oder bis zu 90% Prozent der Fixkosten erstattet. 

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Außerdem gibt es einen erstellten FAQ, der einige wesentliche Fragen zur Handhabung der dritten Förderphase des Bundesprogramms „Corona-Überbrückungshilfe“ erläutert. Zusätzlich wurde eine Telefon-Hotline für den Direktantrag von Soloselbstständigen eingerichtet:  Tel. 030/1200-21034, Mo-Fr 8-18 Uhr.