Aufruf zur Mithilfe:

Liebe Kreativschaffende,
Liebe Selbstständige,
Liebe Solo-Selbstständige,

die Bayerische Staatsregierung hält daran fest, Selbstständige zu benachteiligen und SoloSelbstständige im Corona-Soforthilfeprogramm praktisch nicht zu berücksichtigen. Zwar sind Solo-Selbstständige in den Antragsformularen aufgeführt, die Hilfe ist für alle Selbstständigen aber nur für „laufende Betriebskosten“, also gewerbliche Mieten, Pachten, Leasing-Raten ausgelegt. Viele Solo-Selbstständige, Künstler und kleine Betriebe fallen hier durchs Förder-Raster, da sie z.B. kein Büro haben und/oder von zuhause arbeiten. Sie werden in der Krise allein gelassen. Angestellte hingegen bekommen Kurzarbeitergeld für Ihren Lebensunterhalt! Selbstständige bekommen nur die Miete fürs Büro und den Dienstwagen, Solo-Selbstständige bekommen gar nichts.

Die Nothilfen sind in vielen Bundesländern weitaus freundlicher geregelt! So dürfen z.B. in Nordrhein-Westfalen bei einem 50% Ausfall von Aufträgen, Gewinnen oder Gagen auch Hilfen zum Lebensunterhalt beantragt werden.
Während sich in Bayern (im Gegensatz zu den vielen anderen Bundesländern!) nicht nur die Auszahlung der Hilfen hinauszögert, werden zusätzlich Solo-Selbstständige bei der Vergabe der Hilfen benachteiligt – und auf Arbeitslosengeld II und Hartz4 vertröstet.

Da die Politik nur auf den Druck der Betroffenen reagieren kann, sollten wir uns nun alle dringend an unsere bayerischen Landtagsabgeordneten wenden und sie fragen, ob und wie sie sich einsetzen können.
Die entscheidenden Fragen an die Abgeordneten sind:

Wieso hilft Bayern allen Angestellten mit Kurzarbeitergeld, klammert aber ausgerechnet die vielen Selbstständigen und Solo-Selbstständigen aus? Warum wird nicht auf einen angemesseneren Weg umgeschwenkt, wie in BW, NRW oder Hamburg? g, Förderung und Vernetzung der Mitglieder intern (Verband) und extern (Wirtschaft, Ministerien und Kommunen) • Gründungsberatung und Anschubfinanzierung von Kultur- und Kreativ-Vereinen oder Netzwerken in ganz Bayern • Beratung und Unterstützung bei Versicherungen, Finanzdienstleistungen und Altersvorsorge passend zu den besonderen Voraussetzungen der Branche (geplant) • Rechtsberatung der Mitglieder (geplant)

Daher unsere Bitte: Nehmen Sie Kontakt mit Ihren Landtagsabgeordneten auf und haken Sie nach!

Die jeweilig zuständigen Personen finden sie hier mit Büroadresse, Telefonnummer und E-Mail. Wenn Sie schriftlich Kontakt aufnehmen möchten, haben wir Ihnen einen Musterbrief vorbereitet, den Sie gerne nutzen und personalisieren können. Er befindet sich im Anhang dieser Mail. Bitte nutzen sie alle Wege, rufen Sie an, schicken sie E-Mails und stellen sie Fragen! Wir haben unsere Abgeordneten gewählt, damit sie unsere Interessen in Bayern vertreten!
Viele Informationen zur aktuellen Lage im SZ Artikel vom 15.04. 2020 https://www.sueddeutsche.de/kultur/kultur-hilfe-staat-corona-1.4877577

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