BLVKK-Statement: Aktuelle Corona-Regeln für Kunst und Kultur in Bayern

Seit dem 27. Januar 2022 gilt im Freistaat eine Maximalauslastungskapazität von 50% statt 25% für Kulturveranstaltungen und -einrichtungen. Dieser Beschluss hilft akut einigen kleineren Spielstätten und Veranstaltern, vor allem aber den öffentlichen Kultureinrichtungen wie staatlichen oder kommunalen Theatern. Doch die meisten privaten Bühnen und Veranstaltungsagenturen können erst ab 75-80% Auslastung kostendeckend arbeiten. Die monierte Schlechterstellung …

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