Überbrückungshilfe III Plus greift auch bei freiwilligen Schließungen
Das Referat Kultur- und Kreativwirtschaft im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat uns informiert: Die Überbrückungshilfe III Plus kann auch im Fall von freiwilliger Schließung in Anspruch genommen werden. Die wichtigsten Bestandteile der Regelung sind: Wenn aufgrund von angeordneten Corona-Zutrittsbeschränkungen (2G, 2G plus oder 3G) oder vergleichbaren Maßnahmen die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs unwirtschaftlich ist, ist …
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